Führen eines Fahrtenbuchs für Dienstwagen bei Behinderung

hallo zusammen,

ich bin neu hier und hätte eine frage die mich schon seit einiger zeit beschäftigt: ich fahre einen firmenwagen, bei dem ich ein fahrtenbuch führe. es fällt mir allerdings aufgrund meiner behinderung (amputation des linken arms) schwer die einträge in das fahrtenbuch zu schreiben. es ist umständlich und die schrift ist oftmals unordentlich bis unleserlich. meine frage wäre nun, ob ich entweder komplett befreit werden kann das fahrtenbuch überhaupt zu führen, nachdem ich das fahrzeug ausschliesslich geschäftlich nutze und die fahrten zwischen wohnung und arbeit aufgrund meiner behinderung (GdB 80) zu 100% als betriebsausgabe verbucht werden können. oder ob es alternativ zulässig ist, dass eine andere person im büro die fahrten für mich eintragen darf.

ich habe bereits gesucht, aber nirgeds antworten hierzu gefunden. falls es informationsquellen hierzu gibt, freue ich mich über entsprechende hinweise.

ansonsten ich freue mich auf ihre antworten.

beste grüße

Antworten

  • Das Fahrtenbuch dient als Nachweis für Fahrten in jeglicher Hinsicht.
    Die Vorgaben, wie ein Fahrtenbuch zu führen ist und welche Eintragungen gemacht werden sollen (müssen) legt der Eigentümer des KFZ fest. Dient das Fahrtenbuch zum Nachweis für die Finanzbehörde (steuerliche Abschreibungen) sind diese ebenso einzutragen. Wer, wann und welche Art diese Eintragungen tätigt, obliegt den Vorgaben des Kfz-Inhabers oder demjenigen, der das Fahrtenbuch für sich führt.
    z.B. bei persönlich genutzten Firmenfahrzeugen:
    Dienstfahrten: Kundendienstfahrten, Fahrt zur Arbeit, Heimfahrt usw.
    private Fahrten: , Arztfahrten, Apothekenfahrten, Fahrt zur Krankengymnastik, usw.
    = alles steuerlich absetzbare Fahrten
    Alle anderen Fahrten können einfach," zwecks Nutzungsnachweis", ebenso eingetragen werden müssen z.B. Einkaufsfahrten und sonstige Fahrten.

    Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsbehörde kann vorschreiben (Auflagen zum führen eines Fahrtenbuches), wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, dieses kann bei Nichtfeststellungen von Verkehrsverstössen mit einem KFZ zutreffen, wenn der Halter eines KFZ kein persönlichen STVO-Verstöße mit seinem Kfz anerkennt - in der Regel trifft das auf alle Firmenfahrzeuge zu, die keinen Fahrtenschreiber haben.

    Gruß
    rollispeedy
  • vielen dank für deine antwort, rollispeedy.

    in meinem fall wird das fahrtenbuch ausschliesslich als nachweis beim finanzamt benötigt und der betroffenen dienstwagen wird ausschliesslich von mir genutzt - das hätte ich erwähnen müssen.

    meine erste frage war, ob es chancenreich ist (oder möglicherweise schon bekannte fälle gibt) aufgrund meiner behinderung von der fahrtenbuchpflicht befreit zu werden, unter den genannten vorraussetzungen (keine privatnutzung, ausschliesslich dienstfahren/heim-arbeitfahrten). die 1% regelung ist für mich keine alternative.

    soweit mir bekannt ist, lassen es die finanzbehörden nicht zu, dass das fahrtenbuch eines dienstwagens (mit nur einem halter, kein poolfahrzeug o.ä.) durch eine andere person als den halter selbst geführt wird. deshalb die zweite frage.

    beste grüße!


  • HMMMM......

    Da habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt.
    Es besteht vom Grunde her keine Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches. Eine Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches kann der Fahrzeughalter oder eine Behörde verlangen. Wenn die Behörde keine Auflagen erteilt hat, dann musst du an deinem Chef (Fahrzeughalter) dich wenden und mit ihm das weitere vorgehen besprechen.
    Deine Wege zur und von der Arbeit können pauschaliert (km-Pauschale - Werbungskosten), unabhängig deiner tatsächlichen Aufwendungen - sofern sie durch Belege nicht höher ausfallen, nach Arbeitstagen von 0,30€ /km in deiner Steuererklärung veranlagt werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • Die Form und Art des Fahrtenbuch ist ja relativ frei. Es muss nur "glaubhaft" sein n. Es würde also km-stand (letzt 3 Stellen) und D für Dienst- bzw P für Privatfahrt reichen. Ggf. Ort.
    Das sollte man auch mit einer Hand hin kriegen. Oder eben nur die Privatfahrten aufführen.

    Jemand anderes kann das natürlich immer ausfüllen. Der Eintrag muss nur "glaubhaft" sein.

    Es sei denn, der Arbeitgeber schreibt was anderes vor.
    Oder der Arbeitgeber "verbietet" Privatnutzug. Dann bräuchten Fahrtenbuch geführt werden. Privatfahrten könnten dann ggf. Mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden. Allerdings ist das eher "unglaubhaft" wenn dann Knöllchen außerhalb der Arbeitszeit auftauchen und such kein Privatfahrzeug vorhanden ist.
  • danke für die antworten.

    da ich selbst der eigentümer des unternehmens und somit auch indirekt halter des dienstwagens bin habe ich seitens des unternehmens weder einschränkungen zur nutzung des fahrzeug, noch die verpflichtung ein fahrtenbuch zu führen. anders allerdings aus sicht des finanzamts: denn hier MUSS ich als angestellter geschäftsführer, wie im übrigen jeder fahrer eines dienstwagens, ein fahrtenbuch führen, sofern die nutzung nicht pauschal über die 1% regel versteuert wird. und das fahrtenbuch muss, entgegen der aussage von einbein, sehr akribisch geführt werden um beim finanzamt akzeptiert zu werden. die vorgabe bei dienstfahrten ist beispielsweise:
     
    1. Zu Beginn und Ende jeder Auswärtstätigkeit jeweils das Datum und den Kilometerstand,
    2. Das Reiseziel (wenn Umwege benutzt werden, muss auch die Route bezeichnet werden), sowie
    3. Den Reisezweck – zum Beispiel den Namen des Geschäftspartners oder Kunden.


    ausserdem:
    Das schriftlich geführte Fahrtenbuch muss in gebundener bzw. geschlossener Form vorliegen (Urteil vom 16.3.2006, Az. VI R 87/04).
    Unübersichtlichkeit und Lückenhaftigkeit gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 27/0).
    Das Fahrtenbuch muss täglich geführt werden. Es reicht nicht aus, wenn zum Ende des Monats alle Tage rückwirkend eingetragen werden (Urteil vom 9.11.2005, Az. VI R 27/05).


    das kann ich aus eigener erfahrung bestätigen und es ist sehr deutlich und umfangreich im netz nachzulesen, z.b. http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=152785&spid=1296&spk=1290&sfk=54

    ist jemandem ein fall bekannt, bei dem ein dienstwagennutzer aufgrund seiner/ihrer behinderung von dieser fahrtenbuchpflicht befreit wurde?


  • lol...
    da könnte man sich ein wenig "verulkt" vorkommen bei den nachgeschobenen Argumenten!

    Wenn du selber der Inhaber der Firma bist, obliegt dir doch selber die Hoheit zu bestimmen, wie dein Fahrtenbuch zu führen ist (ausgenommen der behördlichen Vorgaben für steuerliche Zwecke)
    Du als Inhaber der Firma stehst für die Korrektheit der Eintragungen des Fahrtenbuches eines Kfz, welches auf deine Firma zugelassen ist, in der gesetzlichen Verantwortung, dass die Daten die im Fahrtenbuch vermerkt sind, auch der Tatsache entsprechen.

    Ein Abschwenker:
    Mein Auto, ist ebenso auf meine Firma zugelassen, meine Daten die ich zwecks steuerlichen Abschreibungen tätige erschließen sich aus anderen Dokumenten. Dafür brauche ich kein Fahrtenbuch.
    Meine P-Fahrten und die dennoch steuerlich absetzbar Gesundheitskosten sind, z.B. Arztbesuche (Neurologe, Zahnarzt, Hausarzt usw.), Apothekenfahrten, Physiotherapie usw. lasse ich mir als Jahresausdruck von den jeweiligen Institutionen ausdrucken.
    Im Grunde brauche ich somit kein genau geführtes Fahrtenbuch, für die Fahrten sind Termineplan und Abrechnungen für die Fahrten selbsterklärend für die Finanzbehörde (sind natürlich bei den einzureichenden Steuerunterlagen als Nachweis beigefügt).
    Auf jeden Plan werden die gesamten Km vermerkt, in der Steuer als Gesamt-km verrechnet. Belege sind dann die Arzt-,Physio- & CoTermine.

    Für alle anderen Fahrten, die für die firmenrelevanten Steuer wichtig sind, besteht auch nur die "dienstliche Einzelfahrt als Dokumentationspflicht" .

    Anders sieht es aus, wenn du natürlich das Firmenauto ausschließlich für die Firma verwendest und "nicht die 1% Regelung der Abschreibung wahrnimmst. Dann ist natürlich das Fahrtenbuch recht akribisch zu führen (Lohnsteuerrichtlinie LStR 2015 R 8.1) ! Da gibbets keine Befreiung, warum auch? Das verleitet ja voll zum Steuerbetrug. Wann und wie du die Eintragungen machst, obliegt dir selbst, Hauptsache sie entsprechen der Wahrheit (Dafür stehst du als steuerpflichtiger Unternehmer und Halter des Kfz ein).
    Ein Fahrtenbuch ist auf verlangen jederzeit, zwecks Kontrolle einer Ordnungsbehörde (Steuerprüfung), im aktuellen zeitnahem Übereinstimmung mit dem km Stand vorzulegen.
    Eintragungen können auch am ende eines Tages in chronologischer Form nachgetragen werden, die Hauptsache ist, dass das Fahrtenbuch vom ersten Eintrag bis zum letzten Eintrag chronologisch korrekt geführt wurde.

    Aber das kannst du auf jeder Finanzbehörde auch selber hinterfragen! Dafür stehen kompetente Steuerfachwirte des Finanzamtes mit Rat und Tat unentgeltlich dir zur Seite, möchtest du Geld dafür ausgeben - dann auch jeder anderer Steuerberater/-in.

    Wo ich das gerade so alles gesagt habe, mein Text (Teilabschnitte & Textpassagen) ist bitte als eine reine Selbstauskunft meines Handelns zu sehen und in keiner Weise als Steuer-Beratung zu verstehen! Da ich im Rahmen des Steuerberatungsgesetz keine Rat in Steuerangelegenheiten geben darf.

    Aber unter uns gesprochen, was machst du um Gottes Willen für eine Tätigkeit als behinderter Mensch im Kraftfahrertätigkeits-Job (Gebrauch des Kfz von mehr als 50% des Km-Aufwandes im Arbeitsverhältnis der Firma???? ... das sind Handelsvertreter, Monteure, Ärzte usw.) ...aber okay... finde es dennoch recht seltsam diese Fragestellung und die nachträglich Eingeschobene Argumente. Es gibt die merkwürdigsten Konstellationen eines Berufslebens.

    Gruß
    rollispeedy
  • vielen dank für deine bemühungen und die recht umfangreiche ausführung.

    wie du in meinem ursprünglichen post nachlesen kannst geht es um die ausschliesslich geschäftliche nutzung. wie du jetzt richtig festgestellt hast... "Dann ist natürlich das Fahrtenbuch recht akribisch zu führen (Lohnsteuerrichtlinie LStR 2015 R 8.1)". nachdem dies eine vorgabe der behörden ist, ist es unerheblich ob ich der eigentümer der firma bin oder nicht, deshalb verstehe ich deine verwirrung nicht. du hast nun zwar bestätigt was ich schon weiss, aber meine frage ist leider noch unbeantwortet. trotzdem dank, dass du dir die zeit genommen hast.

    ist jemandem anderen möglicherweise ein fall bekannt, bei dem ein dienstwagennutzer aufgrund einer vergleichbaren behinderung von dieser (finanzbehördlichen) fahrtenbuchpflicht befreit wurde bzw. ist es denkbar dies durchzusetzen?

    beste grüße.
  • Du kannst nur einen direkten Antrag an die Behörde stellen, da es wenn eine "Einzelfallentscheidung sein kann" zwecks Befreiung zum Führen eines Fahrtenbuches, da es ein eine gesetzliche Richtlinie (Lohnsteuerrichtlinie des Bundesfinanzministerium) ist.
    Ob darüber eine untere Behörde der Länder sich darüber hinweg setzt, glaube ich nicht - da keine Steuererhebungsgrundlagen ansonsten vorliegen und es ist ja nicht damit getan, das man "nur" die Aussage trifft, das man das Auto für Firmenzwecke verwendet. Alle Unternehmer die eine Steuererleichterung wahrnehmen wollen, müssen dafür einen Nachweis erbringen, warum sollten behinderte Menschen davon ausgenommen werden?
    Du bist derjenige, der in der Pflicht des Nachweises einer Steuerbegünstigung liegt, wie du das machst, obliegt dir als Unternehmer.
    Wenn du dazu nicht im Stande bist, jeden Tag dein Fahrtenbuch in Handschriftlicher Form "einmal" zu aktualisieren, ist natürlich die Unternehmereigenschaft sehr fraglich. Du wirst garantiert direkte oder indirekte Assistenz - Mitarbeiter oder Familienangehörige usw. haben, die dir beim Ausfüllen des Fahrtenbuches behilflich sind- wie in jeder anderen Firma auch.

    Es gibt anerkannte elektronische Fahrtenbücher die im Kfz eingebaut werden können (Müssen anerkannte eFahrtenbücher des BMdF sein). Da sind die Fahrziele über Display oder Tastatur oder vordefinierte Fahrstrecken aus dem Speicher im eFahrtenbuch dokumentierbar.

    Ich bin jedoch auf alle deine Fragen eingegangen, auch wenn du nicht das gelesen hast was du gerne gelesen hättest - davon mal abgesehen 🥺

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo radic,

    zunächst mal ist uns leider kein entsprechender Fall bekannt.

    Aber warum überhaupt so umständlich? Ein netter Brief an dein zuständiges Finanzamt und einfach mal nett nachgefragt, wie man das lösen kann. Dass du eine Befreiung erhältst glaube ich zwar nicht, aber es wird sich sicher eine für beide Seiten annehmbare Lösung finden.

    Gern kannst du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht 😀
  • Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht einer Berechtigung der Steuerbegünstigung nachzukommen.
    Die Steuer wird nach Grundwerten berechnet, die dem Finanzamt vorliegen (Steuererklärung/Einkommenserklärung) und ein Fahrtenbuch gehört somit zur Steuererklärung in diesem Fall.

    Wer gibt denn eine Steuerklärung ohne Nachweise ab??? Worauf soll denn eine Finanzbehörde die Steuerschuld berechnen (ermitteln)???

    lol... wenn du da einen "Abänderungsbescheid einer gesetzlichen Richtlinie einer Finanzbehörde" bekommen solltest... ich will ihn auch haben!!!

    🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺 🥺
    Gruß
    rollispeedy

    (Einfach dargestellt: selbst ich muss der Finanzbehörde mein Schwerbehindertenausweis in Kopie als Nachweis für die "Freibeträge & andere steuerlichen Vergünstigungen" mit einreichen, die alleinige Aussage, das ich schwerbehindert bin, + mehreren Merkzeichen und auch im Rolli dort vorstellig werde, reicht da auch nicht!)
  • Ich muss auch allerlei Zeug von Hand schreiben, nur 1 linke Hand die auch schmerzt, ungeschickt ist etc. Ich kann schlecht von Hand schreiben. Aber wie du schön erklärst braucht es halt trotzdem Nachweise und so weiter.

    Meine Steuer Erklärung ist auch von Hand. Ich kann etwas weniger unleserlich schreiben wenn ich mir Zeit nehme und Platz habe.also schreibe ich langsam und verwende eine Unterlage, Klemmbrett etc. Noch nie in all den Jahren hat sich jemand beschwert.

    Aber, man muss es machen. Schön schreibe Übungen machen viel aus, also das schreib Buch der ersten Klasse in der Schule nochmal im Buchladen kaufen und schreiben üben. Übung macht auch hier der Meister wie man so schön sagt ; )
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    zunächst mal ist uns leider kein entsprechender Fall bekannt.

    danke für die klare antwort, justin 😉

    Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Gern kannst du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht 😀

    ich habe mich nun für eine elektronische variante des fahrtenbuchs entschieden. ist jetzt seit einigen wochen im einsatz und hat mein problem vollumfänglich gelöst. ich habe mich für https://www.pace.car/de entschieden, aber es gibt auch noch zahlreiche andere lösungen. falls sich also jemand in einer vergleichbaren situation befindet, kann ich diesen weg empfehlen.

    beste grüße!
  • Danke für die Rückmeldung 😀
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