Bei einer 60 Prozentigen IV Rente, wird die Krankenkasse von der IV bezahlt? Und bei 70 Prozent?

Antworten

  • Hallo Ehklar

    Willkommen in unserem Forum.

    Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
    Im unteren Link findest du auch einen Artikel zu Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung.

    https://www.myhandicap.ch/recht-behinderung/ermaessigungen-rabatte-iv-bezueger/

    Weitere Informationen für Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhälst du bei der zuständigen kantonalen EL- Stelle.

    Alles Gute,

    Pascale

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