Hallo, wird denn auch der Schwerbehinderten-Ausweis ( 50 % ) aus Deutschland anerkannt ?

Nutzung von Fahrpeisermässigungen u.ä. in Österreich

Antworten

  • Österreich ist einer der wenigen europäischen Länder, die identische Schwerbehindertenvergünstigungen (Nachteilsausgleiche) haben - wie sie in Deutschland auch bestehen.
    Grundsätzlich ist aber zu sagen, das alle in Deutschland bestehende Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen nicht im Ausland gelten. Jedes Land hat individuelle Bewertungskriterien des Schwerbehindertenstatus.

    Bei Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises ist keine ausländische öffentliche Einrichtung verpflichtet eine Ermäßigung zu gewähren.
    Sollte man einen zweiten Wohnsitz in Österreich vorhaben einzurichten, z.B. als Student oder Urlaubswohnung (2. Wohnsitz), besteht die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis beim Ministerium für Soziales (Österreich) zu beantragen.
    Hier die LINK: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/
    Im Antragsverfahren wird explizit nach dem deutschen "Anerkennungsverfahren nach dem SGB IX der Bundesrepublik Deutschland" abgefragt. Hier sind dann die Bescheide (Aktenzeichen - Az) mitzuteilen. Der Behindertenstatus wird in der Regel 1 zu 1 übernommen.

    Gruß
    rollispeedy
Diese Diskussion wurde geschlossen.