90m² zu bewilligende Wohnraumfläche für 2 gehbehinderte Personen (Ehepaar).

Ehepaar, beide gehbehindert, beide GdB, 60% und 80%, negativer Krankheitsverlauf ist absehbar. Das zuständige Jobcenter sagt, dass bei zwei schwerbehinderten Personen in einer Wohnung nur der Mehrbedarf der m² für eine Person bewilligt wird, als ca. 75m², nicht 90m². Wer kennt die entsprechenden Paragraphen im SGB, mit denen man den Anspruch untermalen kann?