Braucht eine Person bei einer Zwangeinlieferung einen Beistand ?

Wenn eine Person unter starken Psychosen leidet , keine Hilfe mehr annimmt ( Medikamente und Besuch beim
Psychiater verweigert ) und nicht Einsichtig ist das sie Hilfe braucht - nicht freiwillig in eine Psychiaterische Klinik geht ,
kommt es dann zur Zwangseinlieferung nehme ich an....
Meine Bedenken sind :
1.) Wie wird die Person abgeholt ( wenn Sie sich weigert ) und von wem ? Wird Gewalt angewendet ?
2.) Verliert Sie jegliche Rechte z.B.benoetigt Sie einen Beistand der dann auch ueber das Finanzielle bestimmt ?
3.) Koennen auch Familienangehoerige zum Beistand werden wenn solcher benoetigt wuerde ?

Antworten

  • Hallo Anekdote,
    zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie kommt es, wenn der Patient sein Leben oder das anderer - in Deinem Beispiel durch eine Psychose - gefährdet (ob es eine leichte oder schwere Psychose ist spielt dabei kein Rolle).
    In der Schweiz trifft der Arzt (früher Amtsarzt) die Entscheidung (in Deutschland muss innerhalb einer gewissen Zeit 24h? ein Richter hinzugezogen werden). Der Patient wird durch die Polizei in eine Psychiatrische Klinik zur Behandlung gebracht. Um Gefahr vom Patienten oder anderen abzuwenden, kann natürlich auch die Anwendung von Gewalt erforderlich sein. Man kann ja nicht zulassen, dass sich der Pat. selbst oder anderen etwas antut.
    In der Klinik steht dann die Behandlung im Vordergrund und hier wird sich im Verlauf zeigen, ob ein Antrag auf Beistandschaft überhaupt notwendig ist.
    Warum sollte er aufgrund einer akuten Erkrankungen jegliche Rechte verlieren? Das ist ja bei anderen Krankheitsbildern auch nicht der Fall. Selbst, wenn es durch die Behandlung nur zu einer teilweisen Besserung kommt, wird die Beistandschaft nur auf diese Defizite ausgerichtet sein.
    Ein wenig glaube ich, dass Dein Problem ein anderes ist und dazu muss ich sagen, zumindest in der Schweiz wird niemand zwangsweise eingewiesen, der seine Medikamente nicht nimmt und nicht zum Psychiater geht und auch nicht einsieht das er Hilfe braucht. Voraussetzung ist die Gefahr für sich oder andere. Auch wenn er halluziniert und Wahnvorstellungen etc. hat, dass ist für Angehörige sehr schwer zu verstehen. ... und manchmal auch für den Arzt schwer auszuhalten, aber ...es ist so. Als ganz anderes Beispiel man kann auch einen Diabetiker nicht zwingen seine Medis zu nehmen, nur ... wenn er im Koma ist, darf man ihn behandeln.
    Auch Familienangehörigen können wenn der Betroffene einverstanden ist, die Beistandschaft übernehmen.
    Aber vielleicht wäre der Gang zum Hausarzt eine Hilfe - das wirkt für viele weniger abschreckend und viele haben auch gute psychiatrische Kenntnisse.
    Herzliche Grüsse Tündi
  • Danke Tuendi fuer deine Antwort -
    Ja leider ist es so dass man warten and mitansehen muss bis sich jemand etwas antut bevor man eingreifen kann....
    Wenn jemand nicht mehr zum Psychiater geht , voellig halluziniert , sich abwendet von jeglichem Meschenkontakt
    und man nicht weiss wann die Person total durchdreht - was ist dann menschlicher ? Einzugreifen bevor es zu spaet ist
    oder einfach abwarten und mitansehen zu muessen bis sich die Person vielleicht aus lauter Verzweiflung und Gewirr der Stimmen die sie verdammt sich etwas antut and es dann zu spaet ist.
    Mit welchem Zenarium koennte man besser Leben ? Das ist die Frage ....
    Lieber Gruss ,

    Anekdote


  • Bei Psychosen können solche beschissene Situationen leider entstehen. Das Wort beschissen ist hier durchaus angebracht.....
    Wie der andere schon schrieb, eine Zwangseinweisung geht nur bei Fremd- oder Eigengefährdung. So sind die Fachbegriffe. Und im schlimmsten Fall, wenn eines von beiden eintritt, dann führt diese dann die Polizei durch und sie wird diese dann auch durchführen, wenn es sein muss mit Handschellen. Das ist dann sicher nicht schön, mit anzusehen.
    Bevor es so weit kommt, sollten die Angehörigen erstmal ihr bestes versuchen.
    Ich würde dann einfach mal den Mensch schnappen, der immer ein gutes Vehältnis zu dem / der Kranken hatte und dann einfach mal versuchen, mit Nachdruck, den Betroffenen doch noch in die Klinik zu bekommen. Einfach mal ein bisschen Druck machen, vielleicht an die Hand nehmen und sagen, so, nun gehts mal zum Doc.
    Das kann natürlich auch heikel sein, wenn derjenige schon halluziniert oder sich bedroht fühlt, dann kann es auch gegenüber Angehörigen, die er/sie sonst mag durchaus zu spontanen Übergriffen kommen.
    Das hört sich jetzt sehr hart an, aber wenn so etwas wirklich passiert, dann sollte man diese Situation ausnutzen. Dann die Polizei rufen, den Übergriff beschreiben und in die Klinik bringen lassen. Da die Polizei erst mal selbst eine Erkrankung feststellen muss, kann es sein, dass er/sie dann erst einem Polizeiarzt vorgestellt wird, bevor es in eine Klinik geht.
    Ich würde den Betroffenen wirklich alles gute und viel Kraft wünschen.
    Wie gesagt, erstmal mit Nachdruck innerhalb der Familie versuchen, ihn / sie in die Klinik zu bringen.
    Sollte es zu Übergriffen kommen oder die Befürchtung, ein solcher steht unmittelbar bevor, das können auch verbale Ankündigungen durch den/der Betroffenen sein, dann schnell mit Polizei handeln und diese Situation nutzen, um ihn/sie in eine Klinik zu bekommen.
    Diese Zwangseinweisung würde dann von einem Richter nachträglich abgesegnet werden.

    Mir fiele da auch noch ein zweiter Weg ein:
    bei einem Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen, der dann aus der Familie kommt. Begründung ist, dass der/die Betroffene die Kontrolle über sich vollkommen verloren hat. Mit der Betreuung, dann versuchen, selbst eine Einlieferung zu veranlassen. Wenn aber keine Einsicht vorhanden ist, müsste dann auch hier wieder die Polizei eingeschaltet werden. Der Vorteil ist aber, man muss nicht warten, bis etwas passiert. Wie lange das dauert, bis das Betreuungsgericht die Betreuung ausspricht, keine Ahnung, man müsste auf Eile drängen.

    Die Schritte vielleicht vorher nochmal mit dem behandelnden niedergelassenen Neurologen/Psychiater besprechen.
    Viel Glück!
    PS: er oder sie wird es hinterher nach einigen Monaten oder auch einem Jahr danken, dass er/sie nicht mehr vollkommen unkontrolliert durch die Welt schleudert.

  • Hallo Anekdote, hallo Sonderanfertigung,
    Um einen Betreuer einzusetzen, bedarf es eines Betreuungsgutachtens (auch z.B. für welche Bereiche). Für mich klang das Ganze etwas akut und da kann eigentlich ein Betreuer (selbst wenn er schon eingesetzt wäre) auch nicht mehr machen). Denn selbst, wenn er die Gesundheitsfürsorge inne hat, er kann nur versuchen wie die Familie jetzt oder über den Arzt auf den Patienten einzuwirken.
    Etwas wichtiges Anektode, wenn Du dann Gefühl hast, dass die Person sich aufgrund der Stimmen etwas antun könnte und wie ich jetzt von Deinem 2. Post den Eindruck habe ein Stimmengewirr hat, dann solltest Du das dem Arzt, entweder dem bis dahin behandelnden Psychiater oder dem Hausarzt sagen. Das ist natürlich ein Grund einzugreifen. Aus Deinem ersten ging das nicht hervor - da schien vor allem ein Betreuer und finanzelles im Vordergrund zu stehen, neben einer Zwangseinweisung natürlich.
    Du verstehst, dass man keine Ferndiagnose, vor allem keine psychiatrische, stellen kann... nach Deinem zweiten Post habe ich den Eindruck, dass die Person, wenn sie so wie Du schilderst unter dem Einfluss von Stimmen steht, dass Du befürchtest sie könnte sich etwas antun, von einem Psychiater gesehen werden sollte. Besprich es mit dem Arzt der Person - es ist ja unter Umständen nicht das erste Mal.
    Alles Gute. Tündi
  • Danke Tuendi,
    Deine Imputs waren sehr hilfreich!
    Vielen Dank nahmst du dir Zeit zum Antworten -auch dir alles Gute.
    Liebe Gruesse,
    Anekdote


  • Hallo Anekdote,
    ich hoffe, Du konntest ärztliche Unterstützung finden. Mit Stimmen ist es eben so, dass die Betroffenen ihnen sehr ausgeliefert sein können und oft nicht über die Inhalte sprechen. Und da ist es sinnvoll, dass ein Psychiater draufschaut, um herauszufinden ob er sich etwas antun könnte - und sei es gegen den Willen des Patienten.
    Ich weiss, es ist schlimm für die Angehörigen.
    Liebe Grüsse Tündi
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