Hallo, hat behinderter Arbeitnehmer Anrecht auf Arbeitszeugnis von Behindertenwerkstatt?

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  • Hallo rollispeedy, vielen Dank für dein feedback...Ich versuche jetzt (genau gesagt mein Sohn wird versuchen) über Integrationsfachdienst. Sie sollten eigentlich gewisse Einfluss auf Behindertenwerkstatt haben bzw.stehen sie in Kontakt miteinander. Abwarten...
  • MyHandicap User
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    Der gesetzliche Auftrag der Werkstatt ist die Eingliederung behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Mir wurde zumindest einmal ein schön geschriebener Tätigkeitsnachweis ausgestellt, damit ich mich auf Praktikumsstellen bewerben kann. Habe aber gerade auch ganz große Schwierigkeiten mit der WfbM, andere Geschichte, habe inzwischen gekündigt. Der Integrationsfachdienst ist sicher ein guter Ansprechpartner, ich werde dort sehr gut unterstützt. Rechtliche Unterstützung kann man sich sonst auch über den SoVD holen, man muß aber erst Mitglied werden.
  • MyHandicap User
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    Danke an Alle für die rege Anteilnahme. Jetzt haben wir Arbeitszeugnis bekommen. Von 1.5 Seiten Inhalt erste Seite ist vollständig dem Thema gewidmet, was ist eine Behindertenwerkstatt und wie gut sie daran sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Auf der 2.Seite geht konkret um meinen Sohn, er wird in höchsten Tönen gelobt usw. ABER: ein Behinderter muss nicht seine Behinderung neuem Arbeitgeber offen zu legen. Und mit solchem Zeugnis wird sofort klar, worum es geht (Gefahr - Behinderung, lieber nicht anstellen). Ich finde das ziemlich daneben, diese vorangenommene Vorurteilung, macht das Leben noch schwerer, als ohnehin bereits ist. Ich werde mit Werkstatt nicht weiter kämpfen, aber finde es falsch, so zu beschreiben. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich als behindert oder eben nicht behindert zu bewerben. Dieses Zeugnis verschwindet jetzt in der Schublade. Schade.
  • MyHandicap User
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    Eine "Selbstdarstellung des Arbeitgebers" in einem Zeugnis ist nicht erlaubt. Jedoch die Arbeitsstätte! Ohne dem wird es nicht gehen.
    Es gibt im Internet ausreichende Informationen über Arbeitszeugnisse.
    Aber ihr könnt ein überarbeitetes Zeugnis einfordern! Solltet ihr das machen, verweißt hier auf die rechtlichen Regelungen.

    Fordert einfach ein "einfaches Arbeitszeugnis ein". Hier sind "nur" die Grunddaten im Zeugnis enthalten, Arbeitgeber + Anschrift, Arbeitnehmerdaten - Geburtsdatum, Adresse, Einstellungsdatum, Beendigung (Datum) des Arbeitsverhältnis, Tätigkeitsfeld.

    In diesem einfachem Zeugnis sind "keine Redewendungen" - die negativ gedeutet werden könnten (...stets bemüht, ... mit sehr hoher Zufriedenheit seine Arbeit... , ....wir bedauern die Beendigung... usw.) - über die Geschicklichkeit der Ausübung der Tätigkeit enthalten.

    Gruß
    rollispeedy 🥺
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