Personenbezogener Parkplatz ohne Halter zu sein

Hallo,
Mein 75jähriger Vater ist 100% schwerbehindert und hat ua die Kennziffer aG, H, B. Er hat zwar ein Führerschein, fährt aber seit 20jahren nicht mehr. Meine Mutter ebenfalls 75, 60% schwerbehindert und Kennziffer G, B. Veude wohnen in einer Wohnung. Ich bin die Tochter und Pflegeperson (pflegestufen vorhanden) wohne aber nicht zusammen mit meinen Eltern. Ich fahre täglich aber zu ihnen, fahre mit ihnen einkaufen, zu Ärzten/Therapeuten, zu veranstaltungen etc.
an der Straße wo sie wohnen gibt es keine behindertenparkplätze, kein Halteverbot und keine Möglichkeit zu parken(haben blauen parkausweis). Nun habe ich für meine eltern eine personenbezogenen Parkplatz beantragt. Dieser wurde mit der Begründung abgeleht, mein vater oder mitter sei nicht halter des wagens. Zu recht? Nach dem Wortlaut des Paragraphen 45 stvo ist dies keine Voraussetzung.
Würde mich übef eine Antwort sehr freuen.

Antworten

  • Dein Vater muss den Parkausweis sowie auch einen personenbezogenen Parkplatz beantragen, weil die Ausweise und der Parkplatz personenbezogen sind und in der regel nicht Kfz gebunden sind. Der Parkplatz wird dem blauen Parkausweisnummer zugeordnet. Aber als ausstellende Behörde besteht die Schwierigkeit darin, das nicht abgesehen werden kann, ob der Sonder-Parkplatz nicht wegen der eingeschränkten "Laufmöglichkeit" des Behinderten genutzt wird, sondern für jegliche andere Besuchmöglichkeiten einen Parkplatz zu Verfügung zu haben. Denn der Parkplatz wäre aus den Gründen, wie du sie beschreibst nur bei Fahrten mit den Eltern in Nutzung - ansonsten steht der Parkraum leer. Da eine Verwendung des Parkplatzes durch dich, zwecks eines Besuches (Pflege,Versorgungsbesuche usw.) nicht den Bedarf erklärt.


    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    also mein personenbezogener Behindertenparkplatz ist definitiv nicht an mein KfZ gebunden. Allerdings bin ich Halterin und Fahrerin eines Autos.

    Voraussetzung für den personenbezogenen Parkplatz hier war laut Straßenverkehrsamt: keine Garage oder Stellplatz und blauer Parkausweis (daraufhin hatte ich den sofort beantragt)

    Ich habe früher wohl sehr häufig erlebt, dass Menschen einen personenbezogenen Parkplatz hatten, wo man als ambulanter Pflegedienst sich auch hinstellen durfte, wenn kein anderer Parkplatz mehr zu kriegen war. Wahrscheinlich war das rechtlich nicht richtig, aber es hat die Arbeit für uns Pflegepersonen erheblich erleichtert.

    Wenn ich Besuch bekam, die für mich einkaufen waren, mich abgeholt haben oder heimgebracht und wir uns noch nen Teechen genehmigt haben, dann hat der Besuch, als mein Auto beim Umrüster war, auch auf meinem Parkplatz geparkt und ich habe meine Ausweise entsprechend in deren Auto gelegt.

    Jumanji
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