Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, die noch arbeiten, bekommen doppelte Anrechnung der Fahrte

Ich habe gehört, dass man bei der jährlichen Steuererklärung Fahrten zur Arbeitsstelle komplett, also Hin- und Rückfahrt, als Werbungskosten einetzen kann. Beinem GdB von mind. 50%, ist das richtig?

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