Schutzschürzen für die Pfleger

Hallo, ich wohne in einer eigenen Wohnung und werde ambulant von der Caritas betreut. Diese verlangen nun von mir, Schutzschürzen für die Pflege zu stellen. Also Schürzen, die sie sich überziehen, wenn sie mich pflegen. Ich bin Rollstuhlfahrerin und kann mich nicht selber waschen, etc. Nun meine Frage: Muss ich diese Arbeitskleidung für die Caritas-Betreuer stellen? Landratsamt und Krankenkasse habe ich angeschrieben, die haben abgelehnt. Kennt sich hier jemand aus? Ich beziehe Grundsicherung und es fühlt sich für mich komisch an, wenn ich für die Caritas-Betreuer Schürzen kaufen soll. Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.

Antworten

  • Hallo Linchen123,
    Wenn du eine Pflegestufe hast sind extra Pflegehilfsmittel zu beantragen. 40,00euro im Monat. Davon kannst du dann die Schürzen bezahlen. Wenn du dein Pflegehilfsmittelkontinent schon ausgeschöpft hast bleibt dir nach meinem Wissen zur Zeit nur der eigene Griff in den Geldbeutel. Mit frdl Grüßen
  • Ja meine 40,-- € sind meist jeden Monat ausgeschöpft.
    Sollte nicht der Arbeitgeber, also die Caritas, Schutzkleidung für ihre Arbeitnehmer stellen?

    Gibt es hier keine Gesetze?
    Danke für deine Antwort
  • Hallo,

    also bei meinen Pflegehilfsmitteln(die monatlichen 40 E) ist stets schriftlich dabei, dass diese NUR für die private Pflege verwendet werden dürfen!!! Ausdrücklich ausgeschlossen ist es, dass ein Pflegedienst diese einsetzt.

    Bei gemischter Pflege heißt das, zweierlei Handschuhe, Desinfektionsmittel usw also ich Schürzen.

    Die Caritas muss also ihren Angestellten selbstverständlich die Arbeitskleidung und Mittel stellen, die KK bezahlt dafür nicht.

    Ich glaube die probieren es einfach, würde mal Klartext reden und notfalls Anbieter wechseln, meistens verstehen die nur so eine Sprache 🙁

    Alles Gute 😃
  • Danke für deinen Beitrag. Ja, die sind der Meinung, dass ich diese Kosten tragen muss 👿
  • lol... welch eine nette Abwälzung von Kosten 😃 😀 😆

    Nein, der zu Pflegende hat grundsätzlich nicht für die Arbeitskleidung von beschäftigten Personen von Pflegediensten aufzukommen.
    Dafür ist der Pflegedienst selbstverantwortlich!
    Da gibt es gesetzliche Regelungen:
    1. Gesetzliche Vorschriften zur Arbeitskleidung:
    §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV, § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, § 4 Biostoffverordnung - BioStoffV
    2. Berufsgenossenschaftsregeln (Vorschrift) - DGUV Deutsche gesetzliche Unfallvorschrift

    Diese Richtlinien sind bindend für alle Arbeitgeber!
    Aber alle sagen im Prinzip und Sinngemäß folgendes aus, wie die DGUV Vorschrift:

    DGUV Vorschrift: Vierter Abschnitt
    Persönliche Schutzausrüstungen
    § 29 Bereitstellung
    (1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete
    persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen
    ; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten
    anzuhören.
    (PSA = Personen Schutz Ausrüstung)
    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den
    Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am
    Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen
    müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen. Satz 2 gilt nicht für Hautschutzmittel.

    Also, einmal kräftig mit der Hand auf den Tisch geklopft und mit dem Pflegedienst auf seine Pflichten hinweisen.

    Die Mittel, die von der Pflegekasse an den Versicherten direkt bezahlt werden, hat nichts mit den "Arbeitsmaterialien und Schutzbekleidung eines Pflegedienstes zu tun"! Dafür rechnet der Pflegedienst direkt auch mit der Pflegekasse ab und macht diese Kosten indirekt mit anderen Posten der Abrechnung geltend.
    Lass dich nicht beirren.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    als ich noch in der ambulanten Pflege gearbeitet habe, hat man mir alle Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Spritzenabwürfe, Schutzschürzen - wenn erforderlich, usw.) vom Arbeitgeber gestellt (Caritas).

    Als ich selber der Pflege bedurfte wurden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel von der Diakonie mitgebracht. Ich brauchte gar nichts selber kaufen.

    Das einzige, was ich ziemlich furchtbar und lästig fand.... Wenn ich geduscht wurde, hat man mich immer mit einer gefühlt halben Duschgelflasche eingeschäumt... Ich müsste eigentlich heute noch beim schütteln schäumen... Das geht auf Dauer echt ins Geld, wenn man tatsächlich die dreifache Menge an Pflegeprodukten braucht, weil damit völlig verschwenderisch umgegangen wird. Wenn ich also Pflege auf Dauer bräuchte, würde ich dann schon hingehen und bitten, dass man doch in normalen Mengen damit umgeht und nicht verschwenderisch. Geht schließlich auf Dauer auch ins Geld und ist auch nicht gut für Umwelt und Haut.

    Jumanji
  • Hallo,
    wenn ich Rollispeedy richtig verstanden habe und die Pflegedienste mit der Pflegekasse direkt abrechnen werden die Kosten indirekt von den Pflegesachleistungen, falls beantragt, eingezogen? Also nur ein anderer Posten in der Abrechnug am Monatsende zu Lasten des Pflegebedürftigen. Liege ich da richtig? Denn ich stelle zum Beispiel dem Pflegedienst die Handschuhe zur Pflege der Mutter.