Habe 30 Versicherungsjahre und 50 GdB,bin Jahrgang 1956, wann kann ich in Rente gehen?

Wann Rentenbeginn wegen GdB 50, bei nur 30 Versicherungsjahre?

Antworten

  • Dein frühestmöglicher Rentenbeginn, nach dem SGB IX, wäre mit dem 63 Lebensjahr und 10 Monaten bei 35 Versicherungsjahren zum Renteneintrittsalter.

    INFO:
    Die Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für
    die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mind. GdB/GdS/MdE 50).
    Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Rentenrechtliche Zeiten sind neben Beitragszeiten und Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) auch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen sie krank, schwanger, arbeitslos waren. Auch Zeiten der Schulausbildung und des Studiums können Anrechnungszeiten sein. Berücksichtigungszeiten sind zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist."

    Sollte dieses nicht gegeben sein, ist die reguläre Altersrente in diesen Fall beim 65 Lebensjahr und 10 Monate.
    (Sonderregelungen sind hier nicht weiter Berücksichtigt)

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Manno... immer diese verdammten Zahlendreher...
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