Als Schwerbehinderter Bahn fahren

Ich habe eine Behinderung von GdB 90 mit dem Merkzeichen G. Habe ich Anspruch aurf verbilligte Fahrten/Benutzung von öffendlichen Verkehrsmitteln?

Antworten

  • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.
    Käuflich zu erwerbende Wertmarke
    Eine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.

    Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:

    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
  • Hallo,

    ja hast du. Wertmarke kaufen für 40 € (halbes Jahr) oder 80 € (ganzes Jahr). Das Beiblatt mit der Wertmarke UND den Behindertenausweis in die Tasche stecken. Beides zusammen gilt als Fahrkarte und in Bus und Bahn einsteigen, wie du lustig bist und deine Behinderung es erlaubt. Du darfst allerdings keine Fernzüge, wie z. B. Intercity oder ICE nutzen. Alles auf Bummelbahnbasis. Wo du in deiner Stadt die Wertmarke erhältst kannst du im Rathaus erfragen.

    Wenn du dich allerdings für die KfZSteuererleichterung entschieden haben solltest, dann hast du keinen Anspruch mehr auf die Freifahrt. Denn bei dem Merkzeichen G musst du dich für eines der beiden Nachteilsausgleichen entscheiden.

    Was ich allerdings schon lange nicht mehr verstehe, warum die Menschen hier die Post vom Amt nicht lesen! Dort steht bei Bewilligung der Schwerbehinderung immer mit bei, welche Nachteilsausgleiche man hat!!!

    Jumanji

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