Wie hoch darf die Kaltmiete sein für meine Ehefrau und mich beide AG mit Rollstuhl und 100 %

Wir wollen Umziehen bekommen Grundsicherung und ALG2 wie hoch darf die Kaltmiete sein und wie viele Qm stehen uns bei 100% AG mit Rollstuhl zu?

Antworten

  • Wie kommst du dazu, das die Behinderung (GdB 100 mit Merkzeichen aG ) andere ortsübliche Kaltmieten zustehen als ohne GdB?
    Schau mal bei deinem regionalen Sozialträger die rechtlichen Bedingungen an. Die sind regional unterschiedlich (Stichwort Mietpreisspiegel und die Zuschüsse die vom Regionalem Sozialhilfeträger bei deiner Wohnungsgrösse bezuschussen)

    Die sind nicht bundeseinheitlich!

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo!

    schau mal unter http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html nach, ob da euer Ort/Landkreis mit dabei ist. Zudem solltest du bei deinem Amt sicherheitshalber nochmal anfragen, insbesondere, wenn die im Link angegebene Richtlinie schon älter ist.

    In vielen Gemeinden ist es üblich, bei einem Umzug mit oder wegen Rollstuhlpflicht BIS zu 15qm oder eben +1 Person zu gewähren. Da können dann, abhängig von eurem Wohnort BIS zu 75/80qm sein.

    @speedy deine Antwort ist mir total unverständlich! Besonders bei Neu-Rollstuhlpflichtigen im Grusiempfang ist die Wohnung oft zu klein, da der Aktionsradius einfach nicht gegeben ist!
    Bei mir wurde in dem Fall, nach einigen Verhandlungen, 60qm statt 45qm gewährt.

    Gruss,
    little
  • Hallo user little

    zu deiner Aussage:
    little hat geschrieben:

    @speedy deine Antwort ist mir total unverständlich! Besonders bei Neu-Rollstuhlpflichtigen im Grusiempfang ist die Wohnung oft zu klein, da der Aktionsradius einfach nicht gegeben ist!
    Bei mir wurde in dem Fall, nach einigen Verhandlungen, 60qm statt 45qm gewährt.


    ...wenn ich mich nicht irre, war auch die Frage nach der Kaltmiete. Die Wohnungsgrößen für Rollifahrer sind ebenso regional unterschiedlich, wie du bereits erwähnt hast. Es wird immer nach der "Angemessenheit" geschaut.

    Auszug aus dem SGB XII:
    "§35 SGB XII Abs.3 Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen Bereich die Bedarfe für die Unterkunft durch eine monatliche Pauschale festsetzen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und in Einzelfällen die Pauschalierung nicht unzumutbar ist. Bei der Bemessung der Pauschale sind die tatsächlichen Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarkts, der örtliche Mietspiegel sowie die familiären Verhältnisse der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen."

    Jedoch ist es per Gerichtsentscheidung klar festgelegt, das es eigentlich bis 50qm bei einem "1 Personenhaushalt" sein sollen und nicht nur 45qm.
    Aber die Gemeinden und deren Kostenträger der Sozialhilfe haben die Anweisungen sich nach dem ortsüblichen Wohnungsbau und deren Vorgabe sich zu Orientieren.
    Hierzu hat das BSG folgende Regelung festgelegt:
    "Das BSG hat entschieden, dass die Grundsicherungsträger von den Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau nicht abweichen dürfen. Gemäß Nr. 8.5.5.1 der Verwaltungsvorschrift zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung nach Wohnungsbindungsgesetz und Wohnraumförderungsgesetz (VwV-SozWo 2004), Amtsblatt Schleswig-Holstein 2004, S. 548, sind der Berechnung der Mietobergrenzen in Schleswig-Holstein mithin folgende Wohnflächengrößen zugrunde zu legen:

    Alleinstehende bis zu 50 m²
    mit 2 Personen 2 oder bis zu 60 m²
    mit 3 Personen 3 oder bis zu 75 m²
    mit 4 Personen 4 oder bis zu 85 m².

    Für jede weitere haushaltsangehörige Person im Sinne des § 18 WoFG erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder um 10 m² Wohnfläche."

    Der "Mehrbedarf für Rollifahrer ist allgemein bekannt" ...dazu nehme ich nun hier keine Stellung - siehe dazu die Links.

    Aber dazu gibt die Informationsseite hier im Forum ebenso aussagekräftige Information.
    https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/

    aber man sollte sich hier nicht sooo stark auf die qm-Fläche fixieren, wie der Link
    https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/wohnflaeche/
    es auch beschreibt.

    Ich kann da nur sagen, es ist eine regionale Handlungssache des Sachbearbeiters, in wie weit er eine Angemessenheit befindet.
    Als Beispiel: Mietpreisspiegel sagt aus, das eine "ortsübliche Miete für eine Person bei 45qm = 450€ " ist, bei 2 Personen 60qm wären das dann 600€. Findet jemand jedoch für den gleichen Preis eine grössere Wohnung, liegt es am Verhandlungsgeschick ob die grössere Wohnung ebenso genommen werden kann.

    Aber das sind alles Dinge, die man nur vor Ort klären kann und jedes Amt gibt dazu auch Auskunft.

    Die weiterführenden Links geben auch noch hilfreiche Tipps!

    Gruß
    rollispeedy



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