Schwerbeschädigte auf dem Arbeitsmarkt haben extreme Nachteile - Was tun?

Da ich aus sicherer Quelle weiß, (ich war vorher in einer Zeitarbeitsfirma im Recruiting beschäftigt) dass Schwerbeschädigte extreme Nachteile, sprich kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, traue ich mich nicht einen SB Ausweis zu beantragen. Ich bin voll berufstätig, aber aufgrund meines Kippel Feil Syndroms (seit Geburt) rechts in meiner Bewegung eingeschränkt und es plagen mich tagtäglich extreme Kopf- und Rückenschmerzen. Ich konnte es durchsetzen meine Wochenstunden auf 35 Std. zu reduzieren. Mein Vertrag läuft befristet im 2. Jahr und müsste bei Übernahme im 3. Jahr auf unbefristet verlängert werden? (weiß nicht genau) Was passiert, wenn ich jetzt einen SB Ausweis beantrage, angenommen, mein Arbeitgeber übernimmt mich nicht ins 3. Jahr ?(unwahrscheinlich, aber ich will alles abwägen) Jetzt zum Kasus Knaxus: Womöglich werde ich ja schlichtweg nicht übernommen WENN ich einen SB Antrag beantrage, weil der AG dadurch nur Nachteile hat? (mehr Urlaubsanspruch, früherer Renteneintritt, weniger Arbeitszeit Pflicht des AN usw..) deshalb zögere ich. Muss ich meinen Arbeitgeber über den Antrag des Schwerbeschädigten Ausweises informieren? Was raten Sie mir? Vielen Dank im Voraus. Ich bin 54 Jahre alt.[b] 😎

Antworten

  • man muss den Arbeitgeber nicht informieren, dass man eine SB-Ausweis hat. Aber man kann die daraus resultierenden privilegien dann auch nicht beanspruchen. Man muss auch nicht die aus dem SB-Ausweis resultierenden Vorzüge (Befreiung von Mehrarbeit) nutzen.

    Ich weiß nicht, wie der AG tickt. Bei uns in der Fa. gibt es einige mit SB. Ich wurde auch damit eingestellt und arbeite eher überdurchschnittlich viel. Der AG hat den "Nachteil", dass ich 5 Tage mehr Urlaub habe. Anderseits bin ich kaum krank und die an den paar Tagen die ich beim "Holzbeinonkel" bin, weil ich was neues brauche, habe ich mein "Mobiloffice" dabei. Das liegt auch an jedem selbst, ob er nur auf sein Recht pocht oder seine Arbeit macht und sich auch in die Fa. einbringt. Letztlich zählt das Ergebnis.

    Sonst wartetest du halt, bis die Befristung ausgelaufen ist und beantragst es dann.
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  • Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur den Tip geben, vorläufig auf den SB-Ausweis zu verzichten. Warte noch bis ein paar Monate nach der Übernahme, dann bist Du relativ unkündbar!
    Ich selbst habe meinen frischen SB-Ausweis ein halbes Jahr vor Ende des Zeitvertrages vorgelegt und der Arbeitgeber hat den Vertrag einfach ohne Argumente auslaufen lassen. Ende der Fahnenstange und rechtlich chancenlos.
    Wecke zu Deiner eigenen Sicherheit keine schlafenden Hunde.
    Viel Erfolg
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