wbs 60qm,2 Zimmer 1Person.GruSi akzeptiert nur 5qm extra..Rechtens???

Hallo..ich bin schwerbehindert 100%,aG und B..beziehe Rente und GruSi . Das Amt will jeine 60qm akzeptieren ..lediglich 5 qm mehr..bin single.habe einen Rollator den ich auch in der Wohnung benutzen muss. Steht mir nicht die vollen 60qm zu..und wie hoch darf die Kaltmiete(Flensburg) sein. Darf auch eine Schwerbehinderten/Seniorenwohnung laut WBS beziehen..wie sind da die gesetzlichen Bedingungen..Miete und evt Service? Danke für eure hilfe

Antworten


  • Grundsätzlich kann man sagen, wenn ein "Mehrbedarf wegen einer Behinderung" vorliegt (z.B. Rollstuhl, Pflegestuhl, gesonderte barrierefreie Toiletteneinrichtungen, und andere sperrige notwendige und der Behinderung notwendige Lebenshilfsmittel) - die auch nachzuweisen sind - hat man einen Anspruch auf "eine angemessene grössere Wohnung".
    Dieses ist aber von "Sozialamt zu Sozialamt" unterschiedlich in der jeweiligen Auffassung was "angemessen" ist.

    Siehe auch dazu:
    https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/
    und die weiterführenden Links.

    Der WBS sagt nur aus, das du berechtigt bist eine "sozial geförderte Wohnung (Sozialer Wohnungsbau)" zu beziehen.
    Manche Wohnungen sind mit Fördergeldern errichtet worden und sollen bestimmte Wohnungssuchende somit nur zur Verfügung stehen.
    Denn Anträge zur Wohnungsunterhaltung (Mietzuschuss, Heizzuschuss usw.) sind extra zu stellen.

    Dein "Mehrbedarf an Wohnraum ist also individuell" dem Sachbearbeiter zu verdeutlichen, der die Entscheidung über diese Sozialleistung, die aus kommunalen Steuergeldern entnommen wird, zu entscheiden hat.
    Inwieweit hier eine Kommune eigene Leitlinien oder Verordnungen hat, an die sie sich orientieren ist von Sozialamt zu Sozialamt, wie oben bereits beschrieben, regional unterschiedlich.



    Gruß
    rollispeedy


  • Naja, das ist so eine Sache mit dem behindertenbedingten Mehrbedarf ....

    DIe (unfähige) Behindertenbeauftragte in meinem damaligen Bezirk war allen Ernstes der Ansicht, dass ich (mit Rollstuhl!!) "Das bedeutet für Sie als Alleinstehende eine Miete von bis zu 378,-EUR/Monat und eine Quadratmeterzahl von 30 qm" (Zitat!!) [u]
    Dazu das unten angehängte Expose, mit dem sie wohl dachte, sie täte mir einen Gefallen .... 😡

    Nachdem ich dann damals, nach einiger Suche in einem anderen Bezirk eine behindertengerechte 2Raum-Wohnung fand (mit 60qm), wandte ich mich persönlich MIT fachkundigem Beistand, an das dort zuständige Bezirksamt, zur Vorsprache, da man ja erst die schriftliche Kostenübernahme braucht, BEVOR man einen Mietvertrag unterschreibt!

    Nach einigem Hin und Her dann bekam ich die KÜ über 444€ warm (damals) und zog um. Aufgrund von diversen Verteuerungen kostet meine Wohnung inzwischen 576 (!!) € und wird anstandslos vom Amt finanziert ....

    Fakt ist, viele Städte gewähren nur bei Rollstuhlpflicht einen Mehrbedarf über 15 qm, allerdings ist es auch so, dass meistens bei passender Miete, die qm-Anzahl vernachlässigbar ist. Da du aber einen WBS für Schwebi-Wohnung hast, würde ich mich darauf konzentrieren. Über wieviele Zimmer wurde der WBS ausgestellt bzw. wieviel qm? Auch das ist regional unterschiedlich.

    Ansonsten kannst du die KDU-Richtlinien von Flensburg hier nachlesen : https://akopol.wordpress.com/2015/02/23/mietobergrenzen-fur-empfanger-von-grundsicherung-hartz-iv-in-flensburg-im-kreis-nordfriesland-und-schleswig-flensburg/

    little
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