Behinderte Mutter(30%), tätig in Behindertenwerkstatt; wurde wegen nicht vorhandensein eines Kinderg

Behinderte Mutter(30%), tätig in Behindertenwerkstatt; wurde wegen nicht Vorhandensein eines Kindergartenplatzes für ca. 2,5 Jahre aus der Werkstatt ausgegliedert. Kindergeld erhielt sie weiter. Jetzt erfolgt eine Rückforderung des Kindergeldes

Antworten

  • Danke für die Info, die mir allerdings nichts sagt.
    Gruß Hugo
  • WIe lautet die rechtliche Begründung für die Rückforderung?

    Was hat sie für Einkommen in der Zeit gehabt?

    Gruss,
    little
  • pehisa hat geschrieben:
    Behinderte Mutter(30%), tätig in Behindertenwerkstatt; wurde wegen nicht Vorhandensein eines Kindergartenplatzes für ca. 2,5 Jahre aus der Werkstatt ausgegliedert. Kindergeld erhielt sie weiter. Jetzt erfolgt eine Rückforderung des Kindergeldes


    Kindergeldrückforderung??? Wie geht das denn???
    Kindergeld wird, unabhängig einer anderen wahrgenommen Leistung, gewährt.
    Das Kindergeld wird aufgrund eines "Vorhandenseins" eines Kindes gewährt. Sollten jedoch an zwei Antragstellern das Geld gewährt worden sein (getrennte Eltern), ist das zu viel bezahlte Geld logischer Weise zurück zu erstatten.
    Das Kindergeld wird an denjenigen bezahlt, in dessen Haushalt das Kind wohnt (amtlich gemeldeter Wohnsitz des Kindes).
    Es gibt in bestimmten Bundesländern weitere Regelungen zu zusätzlichen Geldleistungen für Kinder & Familie (z.B. Bayern), hat aber nichts mit dem Kindergeld an sich zu tun.

    Da stimmt etwas nicht!!! Du solltest deine Anfrage klarer definieren bzw. beschreiben.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    pehisa hat geschrieben:
    Behinderte Mutter(30%), tätig in Behindertenwerkstatt; wurde wegen nicht Vorhandensein eines Kindergartenplatzes für ca. 2,5 Jahre aus der Werkstatt ausgegliedert. Kindergeld erhielt sie weiter. Jetzt erfolgt eine Rückforderung des Kindergeldes


    Kindergeldrückforderung??? Wie geht das denn???
    Kindergeld wird, unabhängig einer anderen wahrgenommen Leistung, gewährt.
    Das Kindergeld wird aufgrund eines "Vorhandenseins" eines Kindes gewährt. Sollten jedoch an zwei Antragstellern das Geld gewährt worden sein (getrennte Eltern), ist das zu viel bezahlte Geld logischer Weise zurück zu erstatten.
    Das Kindergeld wird an denjenigen bezahlt, in dessen Haushalt das Kind wohnt (amtlich gemeldeter Wohnsitz des Kindes).
    Es gibt in bestimmten Bundesländern weitere Regelungen zu zusätzlichen Geldleistungen für Kinder & Familie (z.B. Bayern), hat aber nichts mit dem Kindergeld an sich zu tun.

    Da stimmt etwas nicht!!! Du solltest deine Anfrage klarer definieren bzw. beschreiben.

    Gruß
    rollispeedy


    Ich vermute, es geht um das Kindergeld für die behinderte Mutter, NICHT das des Kindes. Ist aber nur ein Verdacht....

    little
  • Das Kindergeld wird auch über das 18 Lebensjahr an die "Eltern" weitergezahlt, sofern das Kind noch in der Ausbildung ist.
    Den Kindergeldanspruch haben nur in erster Linie die erziehenden Personen des Kindes - Nicht das Kind selbst, auch wenn die Auszahlung an das Kind möglich sind.
    Die Zahlung von Kindergeld kann unterbrochen werden, wenn Erziehungsgeld oder andere gleichartige Leistungen bereits geleistet werden - ist aber auf die Zahlung an das betroffene Kind bezogen.

    Aber Grundsätzlich fehlen hier weitere Angaben, um eine annähernde korrekte Antwort geben zu können.

    Gruß
    rollispeedy
  • Speedy, ich tippe ja auf Kindergeld für ein erwachsenes, behindertes Kind....

    In der Regel gelten behinderte Mitarbeiter in einer WfbM offiziell als EU und sind daher häufig "Kunden" der Grundsicherung. Das Sozialamt versucht nicht selten, das (mögliche) Kindergeld für diese "Kunden" abzuzweigen, um es als "vorrangige" Leistung zu deklarieren und so auf den monatlichen Bedarf anzurechnen.
    (Ja, ich weiss, das ist nicht rechtes!)

    Allerdings, spätestens wenn die Eltern dieser behinderten Kinder verstorben sind und ein Kindergeldanspruch weiterhin besteht und auszahlbar ist, wird es von Amts' Seiten anrechenbar.

    Inwiefern nun, aufgrund einer 2,5 Jahre währenden Erziehungspause einer Behinderten deren KG gestrichen/zurückgefordert werden kann, entzieht sich meiner spontanen Kenntnis, daher auch meine Rückfrage nach der genauen rechtlichen Begründung.

    Ich hoffe auf Aufklärung 😉
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