Wie formuliere ich einen Widerspruch , wegen nicht gewährtem B im Schwerbehindertenausweis mit H ?

GdB wurde mit 50% anerkannt , B wurde verweigert .
Mein Kind hat Asperger-Autismus , kann nur in Begleitung öffentliche Verkehrsmittel nutzen .

Antworten

  • Hallo juwela,

    mit welcher Begründung war das Merkzeichen „B“ denn abgelehnt worden?
  • liebe My Handicap -Gemeinde,

    Meines Wissens ist es so, daß wenn man das B nicht schon hat, seit 4/2007 der Behi selbst darüber entscheiden kann, ob Er/Sie eine Begleitperson mitnimmt.

    LG

    Surfer
  • Hallo Surfer,

    jaaaaaaa es stimmt.. jeder kann selber entscheiden, ob er ein Begleitperson mitnimmt. Wenn er aber kein B im Ausweis hat, dann MUSS die Begleitperson zwingend einen Fahrschein haben. Alles andere ist SCHWARZFAHREN und kostet, wenn der Kontrolleur kommt. Schließlich kann doch auch jeder Gesunde sich entscheiden allein, zu zweit oder in einer Gruppe fahren!

    Man, wie man auf solch eine Idee kommen kann und diese auch noch schreiben ist schon echt gefährlich, für die, die es evtl. auch noch glauben.

    Jumanji
  • Jumanji,
    ich war auch in dem Glauben, das sagte mir wenigstens mein gesunder Menschenverstand, daß ein hilfloser Mensch automatisch begleitet werden muß und das Merkzeichen "B" überflüssig ist wenn man das "H" hat.
    Inzwischen aber habe ich erkennen müssen daß tatsächlich auch das Merkzeichen "B" vergeben sein muß trotz dem MZ " H" um als Begleitperson unentgeltlich mitfahren zu dürfen.
    Deutsche Logik, dumme Logik.
    Gruß Hugo
  • Was steht denn im Bescheid des Versorgungsamtes????
    Ansonsten kann man doch einfach mal kurz da anrufen und um Klärung des Sachverhaltes nachfragen.

    Des weiteren würde ich keinen Widerspruch einlegen und einfach einen neuen (Verschlechterungs-) Antrag ausfüllen mit dem ankreuzen Ergänzungsvermerk des Merkzeichens "B". Dann wird dieses nur überprüft und es muss kein kompletter Sachverhalt überprüft werden.

    Es gibt alle Anträge im Internet zum herunter Laden.

    Gruß
    rollispeedy
  • @juwela

    Keinen neuen Verschlechterungsantrag stellen !!

    Es ist ein Bescheid ergangen. Innerhalb 4 Wochen kannst du einen Widerspruch gegen den Bescheid erheben.
    Begründung kann später erfolgen.
    Also ein Widerspruch gegen die Ablehnung das Merkzeichen B.
    Gegen Ihren Feststellungsbescheid zu Aktenzeichen [Nummer], mir zugegangen am [Datum], lege ich hiermit Widerspruch ein. Das Merkzeichen B wurde nicht zuerkannt,

    Die Begründung meines Widerspruchs folgt in einem zweiten Schreiben. Zunächst möchte ich jedoch die Akten, die zu Ihrer Entscheidung geführt haben, einsehen. Bitte lassen Sie mir daher die entsprechenden Arztberichte und Stellungnahmen, einschließlich des Gutachtens des Versorgungsärztlichen Dienstes, in Kopie zukommen.

    Was passiert danach ?
    Das Versorgungsamt hält Deinen Widerspruch für berechtigt und begründet. In diesem Fall wird es Deinem Widerspruch abhelfen. Das Versorgungsamt gibt Dir somit Recht und ändert seine Entscheidung. Der Bescheid, der daraufhin erlassen wird, nennt sich Abhilfebescheid.

    oder
    Das Versorgungsamt bleibt bei seiner Entscheidung. In diesem Fall wird Dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet, wo der Sachverhalt erneut geprüft wird. Kommt die Widerspruchsstelle zu dem Ergebnis, dass Du Recht hast, wird Deinem Widerspruch abgeholfen. Bestätigt die Widerspruchsstelle die Entscheidung des Versorgungsamts, erlässt es einen Widerspruchsbescheid. Darin ist begründet, warum Dein Widerspruch zurückgewiesen wurde. Bist Du noch immer der Meinung, dass die Entscheidung falsch ist, kannst Du vor dem Sozialgericht gegen den Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht klagen.

    Und vor dem Sozialgericht klagen, das kann sehr lange dauern.Bis dahin ist er Volljährig sehr wahrscheinlich.

    Als EX- Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter mit über 18 Jahre Erfahrungen, stelle bitte keinen Verschlechterungsantrag. Das geht in die Hose .

    Gruß
    berndf
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