gesetzliche Betreuung - was darf sie? was nicht?

Hallo alle zusammen,

vorne weg, versteht mich nicht falsch. Ich göne jedem das seine Wünsche in Erfüllung gehen. Es geht mir hier um eine rechtliche Frage.

Meine Schwester ist geistig behindert und lebt in einer betreuten Wohnform. Ich bin ihre gesetzliche Betreuerin. Vor einigen Wochen kam sie mit dem Wunsch zu mir, das sie sich gerne tattowieren lassen würde, ich konnte ihr das vorerst ausreden. Das Thema wird aber immer mal wieder angesprochen.

Jetzt zu meiner Frage:

Darf ich das als gesetzliche Betreuerin erlauben?

Eine tattowierung stellt eine Körperverletzung dar. (Wer sich ein Tattoo stechen lässt, nimmt Schmerzen und Gefahren in Kauf, so das Urteil. Grundsätzlich stellt eine Tätowierung zwar eine Körperverletzung dar, in die aber eingewilligt wird. Die Klage gegen einen Tätowierer wurde abgewiesen.(Landgericht Coburg, Urteil vom 14.02.2012 - 11 O 567/10))
Ich muss bei einem Tattowierer ja auch unterschreiben das ich mir dessen bewusst bin und dem zustimme. Kann ich rechtlich über den Körper eines Menschen entscheiden? Und was passiert wenn sich sich die tattowierte Stelle entzündet? Es tut ja auch weh und je nach schmerzempfinden auch nicht unerheblich.

Wenn ich es ohne konsequenzen entscheiden darf und ihr Wunsch danach größer wird, möchte ich dem natürlich nicht im Wege stehen.

Danka für eure Antworten

LG Severin



Antworten

  • Was steht denn in der amtlichen & gerichtlichen Betreuungsverfügung drin? Was darfst du denn entscheiden??

    Steht im Beschluss des Betreuungsgerichtes nicht zum Beispiel "Eingriffe in die körperliche Gesundheit" außerhalb der normalen Gesundheitsfürsorge - darfst du einem solchen Eingriff nicht zustimmen.
    Aber es steht dir frei, das Betreuungsgericht um Stellungsnahme zu bitten (Anrufen oder per Anschreiben unter der Bezugnahme des Aktenzeichen des Gerichtes), weiterhin kannst du auch die leitenden Mitarbeiter der Wohngruppe um imformativen Rat fragen.

    Persönlich würde ich dir raten, sofern du es ihr weiterhin "ausreden" möchtest, einmal bei einer Tatoowierung dabei zu sein.
    Eventuell haben sich dann weitere Fragen zu diesen Thema erledigt.

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo,

    wenn du es ihr nicht ausreden kannst oder gar möchtest und es sich nicht um ein Ganzkörpertatoo handelt, sondern vielleicht nur um einen kleinen Schmetterling am Fußgelenk oder so, dann ist das mit Sicherheit nicht einfach.

    Stellt sich die Frage, wie stark die geistige Behinderung deiner Schwester ist. Vielleicht kann sie die Folgen ihres Handelns über Tatoo ja oder nicht sogar überblicken. Dann wäre es vielleicht auch eine Möglichkeit in dieser einzelnen Entscheidung das zuständige Betreuungsgericht anzurufen und zu fragen, ob deine Schwester diese einzelne Entscheidung selber treffen kann. Wenn nicht, gibt es meines Wissens auch die Möglichkeit, dass diese Entscheidung das Gericht trifft, bzw. eine unabhängige Stelle diese Frage entscheidet. Bei Kindern z. B. eine Mitarbeiterin vom Jugendamt.

    Ich selber bin ein Tattoogegner... ich würde wohl auch alles tun, um das dem zu betreuuenden auszureden...

    Jumanji
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