Abrechnung Schulbegleiter

Ich nutze das persönliches Budget für die Schulbegleitung meiner Tochter seit 2012. Die Abrechnung erfolgt mit der Mitarbeiterin pro Schuljahr, aber nie vollständig, da Beiträge, wie Berufgenossenschaft,Steuerberater u.ä. oft erst im nächsten Bewilligungszeitraum fällig werden. Und nun stellte ich fest, dass die Mitarbeiterin immer Ende des Schuljahres die Endsumme auf 0 setzt, obwohl eine Differenz zu meinen Ungunsten (mittlerweile fast 400 Euro) besteht. Die Mitarbeiterin rechnet sich ihre Summe immer schön, wobei es ganz einfach ist...das gezahlte Geld minus das ausgegebene und da entsteht eine Differenz. Diese überträgt sie nur, wenn die zu Gunsten des Amtes ist. Meine Frage ist, ob da eine Verjährungsfrist besteht? Diese Frau ist unmöglich, streitet nur rum, verrechnete sich schon mehrfach und erst nach vielen Diskussionen sah sie es ein...ich komm da nicht weiter und habe auch nicht die Kraft, ständig mit ihr zu streiten. Ich würde gerne am Ende der Schulbegleiterzeit (was natürlich noch etwas hin ist-aktuell ist sie 9. Klasse und könnte noch 3 Jahre gehen) zu ihrem Chef zur Abrechnung gehen, wenn sie es nicht einsieht. Deshalb meine Frage, ob es da eine Frist der Abrechnung gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Ka7874

Antworten

  • Hallo Ka7874,

    bitte entschuldige, dass ich erst heute antworte. Deine Anfrage ist mir irgendwie durchgerutscht.

    Von was für einer Mitarbeiterin ist denn überhaupt die Rede?

    Die Abrechnung kann natürlich erst dann endgültig erfolgen, wenn tatsächlich auch alle Kosten durch sind.
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