GdB 40% nach Widerspruch - hat eine Klage zur Höherstufung Aussicht auf Erfolg?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer möglichen Klage gegen den Bescheid eines Widerspruchs im Rahmen der Feststellung des Grades der Behinderung.

Kurz zu meiner Vorgeschichte:
Seit meiner Kindheit litt ich unter starken Durchfällen, Oberbauchschmerzen, Untergewicht und Schwäche.
In meiner Jugend kam eine Angststörung und Neurodermitis dazu.

Erst im April des vergangenen Jahres wurde dann die Diagnose Sprue/Zöliakie gestellt.
Durch die glutenfreie Ernährung konnte ich eine starke Verbesserung der Durchfallsymptomatik und der Schmerzen im Oberbauch erreichen.
Dennoch bin massiv untergewichtig (BMI von 14,2) und leide unter extreme Erschöpfung.

Seit einer Blinddarm-Operation im Oktober 2016 leide ich unter erneut unter chronischen Bauchschmerzen. Sie sind deutlich starker als alles, was ich bislang kannte und lassen sich bisweilen nur mit opioidhaltigen Schmerzmitteln ertragen. Meinen Alltag kann ich nur mit enormen Einschränkungen gestalten.
Aufgrund der Schmerzen und der Schwäche bin ich seit Oktober 2016 arbeitsunfähig. Derzeit ist nicht klar, wann ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Im März 2016 (vor der Zöliakie-Diagnose) stellte ich einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung, da ich aufgrund meiner Durchfälle, Bauchschmerzen und Schwäche mehrere Wochen im Jahr arbeitsunfähig und mein Privatleben stark eingeschränkt war.

In einem ersten Bescheid wurde mir ein Grad der Behinderung von 20% zugesprochen.
Gemeinsam mit meinem behandelnden Therapeuten reichte ich einen detaillierten Widerspruch nebst etlicher ärztlicher Befunde aus den insgesamt 3 Krankenhausaufenthalten aus dem Jahr 2016 ein. (Im Jahr 2016 war ich weit über 100 Tage arbeitsunfähig).

Nun wurde mir ein Grad der Behinderung von 40% zugesprochen. Aufgrund meiner häufigen Fehlzeiten am Arbeitsplatz und der enormen Einschränkungen meines Lebens wurde im Rahmen des Widerspruchs jedoch ein Grad von 50% angestrebt.

Nun zu meiner Frage
:
Ist es aus Eurer Sicht sinnvoll, Klage gegen den Bescheid einzureichen oder würdet Ihr mir empfehlen, den Bescheid zu akzeptieren?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße
Zuzu

Antworten

  • Welche "Vorteile" versprichst du dir mit der Anerkennung als schwerbehinderte Person; GdB mind. von 50???

    Mit dem Grad einer Behinderung von einem GdB 40 hast du die Möglichkeit der "Gleichstellung" um deinen Arbeitsplatz ggf. abzusichern.

    Nach deiner Schilderung besteht wahrscheinlich schon die Möglichkeit der höheren Bewertung des GdBs.
    Solltest du nicht alleine damit kämpfen und dich herum schlagen wollen, rate ich dir einen Rechtsbeistand über ein Sozialverband (SoD - Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK) oder einer Gewerkschaft hinzu zu ziehen.
    Diese sind im Rahmen des Schwerbehindertenrechts sehr kompetent in der Vertretung vor den Sozialgerichten.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    für mich wären vor allem die fünf Tage Urlaub von Bedeutung, da ich nicht belastbar bin und sehr viel mehe "Auszeiten" brauche als "Otto Normal".
    Ich kann seit Jahren nicht voll arbeiten und merke immer mehr, dass meine Belastbarkeit zunehmend nachlässt. Auch Überstunden kann ich kaum mehr leisten (in den vergangenen 3 Monaten ja ohnehin nicht, weil ich in dieser Zeit gar nicht arbeitsfähig war).
    Eine Gleichstellung würde mir diese Vorteile leider nicht bringen.

    Dennoch frage ich mich natürlich, ob eine Klage sinnvoll sein kann, um mir diese Vorteile zu verschaffen.
    Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit (vor allem, was den Aufwand und die Kosten angeht).

    Beste Grüße

    Zuzu
  • Ich rate dir, die Beratung eines Rechtsbeistandes hinzu zu ziehen. Denn deine persönliche gesundheitliche Lage ist hier im Forum schlecht zu bewerten. Eine Beratungsstelle eines Sozialverbandes vor Ort kann dir wesentlich besser Auskunft geben als wir hier. Am Ende zählt, was deine ärztliche Befundberichte aussagen zu dem was du an täglichen Einschränkungen selber schilderst. Wenn das im Einklang steht, wird dir jeder Sozialverband behilflich sein, dich zu unterstützen.

    Die Kosten vor einem Sozialgericht regelt sich dann auch vom selbst.
    Aber so lange du doch noch in der Widerspruchsfrist bist, reicht es auch erst einmal fristgerecht einen Widerspruch einzulegen... mit dem Vermerk "Begründung folgt". Den Widerspruch kannst du dann gescheit und mit einem Rechtsbeistand oder zu Hilfenahme eines Sozialverbandes zeitnah nachreichen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Ich würde sofort bei der Bundesagentur für Arbeit geht auch telefonisch einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
    Wichtig ist er Erhalt des Arbeitsplatzes. Ich hoffe ihr habt eine gute Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) im Betrieb.
    Der Arbeitgeber erfährt von deinem Antrag auf Gleichstellung.
    Lass dich bitte beraten, beim Antrag auf Gleichstellung wenn der per Post kommt. Da sind Fallen eingebaut im Antrag und schon wird der abgelehnt.

    Persönliche Meinung zu der VDK - Vor dem Sozialgericht sehr oft blamiert, jeder gute Schwerbehindertenvertreter kann das 90 Prozent besser .

    Sozialverband Deutschland e.V. kostet pro Jahr 72 Euro Beitrag und ist deutlich besser als der VDK.
    Im Mitgliederbeitrag enthalten ist der komplette Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft.

    Ich würde keinen Änderungsantrag nach 2 Monaten stellen, sondern ein Neuantrag plus Merkzeichen.
    Bei einem Neuantrag müssen die alle bekannten und unbekannte Behinderungen neu bewerten.
    Wichtig sind die Funktionseinschränkungen nicht die Krankheiten !!!

    Eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos.
    Gruß
    berndf



  • berndfritz hat geschrieben:
    Ich würde sofort bei der Bundesagentur für Arbeit geht auch telefonisch einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
    Wichtig ist er Erhalt des Arbeitsplatzes. Ich hoffe ihr habt eine gute Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) im Betrieb.
    Der Arbeitgeber erfährt von deinem Antrag auf Gleichstellung.
    Lass dich bitte beraten, beim Antrag auf Gleichstellung wenn der per Post kommt. Da sind Fallen eingebaut im Antrag und schon wird der abgelehnt.

    Persönliche Meinung zu der VDK - Vor dem Sozialgericht sehr oft blamiert, jeder gute Schwerbehindertenvertreter kann das 90 Prozent besser .

    Sozialverband Deutschland e.V. kostet pro Jahr 72 Euro Beitrag und ist deutlich besser als der VDK.
    Im Mitgliederbeitrag enthalten ist der komplette Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft.

    Ich würde keinen Änderungsantrag nach 2 Monaten stellen, sondern ein Neuantrag plus Merkzeichen.
    Bei einem Neuantrag müssen die alle bekannten und unbekannte Behinderungen neu bewerten.
    Wichtig sind die Funktionseinschränkungen nicht die Krankheiten !!!

    Eine Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos.
    Gruß
    berndf



    Hallo "berndfritz"


    du wirfst einige Dinge durcheinander!

    wenn du den Sozialverband VdK meinst... dann nur mit dem kleinen "d" in der Mitte.
    Dieser Verband hilft im Rahmen seiner Tätigkeiten in den Bereichen des Sozialrechts.

    Der Verband mit dem großen "D" in der Mitte ist ein anderer Verband (Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge)
    und ist im Rahmen der Erhaltung von Kriegsgräber unterwegs.
    Unter anderem zur Substanzerhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Ausland im Auftrag der Bundesregierung.

    Der Verband "VDK" hat nichts mit dem Sozialverband VdK zu tun.
    Diese Verwechslung mit dem "d" tritt immer wieder auf und "kundige" Menschen bringt dieses zur Irritationen, wenn man denn über die Tätigkeiten der Verbände redet, da sie grundverschiedenen sind.

    Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung für "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen
    und Sozialrentner Deutschlands e. V.". Diese lange Bezeichnung wurde aber in den Namen "Sozialverband VdK" geändert, um den heutigen Begebenheiten Rechnung zu tragen.

    berndfritz hat geschrieben:
    "Sozialverband Deutschland e.V. kostet pro Jahr 72 Euro Beitrag und ist deutlich besser als der VDK.
    Im Mitgliederbeitrag enthalten ist der komplette Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft."


    Es ist auch grundsätzlich falsch, das man einen "Rechtsschutz bei einer Gewerkschaft" - mit dem Mitgliedsbeitrag beim Sozialverband VdK hat.

    Der Sozialverband VdK hat seine eigene "Rechtsabteilung", mit eigenen Sachbearbeiter im Bereich des Rechtsbeistandes für VdK-Mitglieder.
    Bei der Vertretung vor dem Sozialgerichten werden Rechtsanwälte konsultiert und bei Bedarf eine anwaltliche Vertretung übertragen.
    Der Sozialverband VdK ist autonom und selbstständig tätig und hat nichts mit einer Gewerkschaft zu tun.
    (Das trifft ebenso auch auf den Sozialverband Deutschland SoVD zu - ebenso auch für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge VDK)

    Der Sozialverband VdK bietet für Mitarbeiter von Betrieben, aus dem Fachbereich des VdK - "VdK Betriebsarbeit" Informationen für schwerbehinderte Beschäftigte an, wenn diese Rat suchen.
    Aus diesem Fachbereich werden auch Fachreferenten für Schwerbehindertenversammlungen, SBV - Versammlung, SBV - Betriebsversammlung in Betrieben / Firmen für Vorträge zu Verfügung gestellt.

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo,

    vielen Dank für die Infos.
    Ich war am Tag vor den letzten beiden Posts bei dem Sozialverband VdK. Ob das nun zu vorschnell war, wird sich zeigen... Einen Termin beim Anwalt habe ich in zwei Wochen.
    Ich werde dann einfach mal berichten....

    Beste Grüße

    Zuzu
  • In diesen Fall ist es ja nicht zu "vorschnell" gewesen, praktische hilfreiche Informationen und Tips kann man ja immer gebrauchen. Wünsche dir aber guten Erfolg bei deinem Anliegen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Klarstellung:
    Irgendwie etwas unklar geschrieben.
    @rollispeedy Danke für die Klarstellung von deiner Seite .

    Wer in einer Gewerkschaft ist , dem steht auch kostenloser Rechtsschutz zu, auch bei Vertretung vor dem Gericht sind keine weitere Kosten zu tragen.

    Bei dem Sozialverband VdK Deutschland sind zusätzliche Kosten zu tragen, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind.

    Persönliche Meinung zu dem Sozialverband VdK Deutschland.
    Hier gibt es himmelweite Unterschiede - Experten auf der einen Seite , aber auch völlig uninformierte und vor allen völlig unengagierte Leute..
    2 mal mein Verschlechterungsantrag durch den VdK voll versiebt.
    Selber gemacht von 50 Grad ohne Merkzeichen auf 100 Grad plus Merkzeichen B - G - AG .
    Bei mehrmaligen Besuch beim Sozialgericht sind 90 Prozent der Klagen vertreten durch den VdK abgewiesen worden.
    Unsere Gruppe der Schwerbehindertenvertreter war entsetzt wie die Rechtsbeistände von der VdK unvorbereitet vor dem Gericht erschienen sind und Klagen vor dem Gericht ausgetragen werden, wo Null Chancen bestehen

    Rechnet man die Kosten bei dem VdK , ist man sehr oft billiger mit einer Rechtsschutzversicherung. Insbesonderen da man einen Fachrechtsanwalt für Sozialrecht mit der Klage beauftragen kann.

    Kosten VdK - Bayern
    Kostenpauschale für Verfahren im Sozialverband VdK Bayern e.V.

    Kostenpauschale für die sozialrechtliche Vertretung
    Nach § 11 Abs. 1 der Satzung des VdK Bayern trägt das Mitglied die Kosten seiner Rechtsvertretung.
    Der Sozialverband VdK Bayern verlangt aber nur eine geringe Kostenpauschale.

    Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen (z.B. Rentenanträge, Schwerbehindertenanträge...) kostenfrei
    Richtlinien des VdK Landesverbandes vom 15.12.2010 gültig ab 01.01.2011

    "Wer die sozialrechtliche Vertretung des Verbandes in Anspruch nimmt und ihm
    noch nicht ein Jahr angehört, hat zuvor an den Landesverband einen Betrag zu
    entrichten, der dem Differenzbetrag zwischen dem bisher geleisteten Beitrag
    und bis zu zwei Jahresbeiträgen entspricht"

    Die Mitglieder leisten grundsätzlich folgende Kostenpauschalen:
    Widersprüche: € 40,00 - Klagen: € 60,00 - Berufungen: € 110,00

    Bei Erreichen der nachfolgend genannten Mitgliedschaftszeiten gelten die
    folgenden Sätze:

    ab einer Mitgliedsdauer von 10 Jahren:
    Widersprüche: € 25,00 - Klagen: € 40,00 - Berufungen: € 80,00

    bei einer Mitgliedsdauer von 15 Jahren:
    Widersprüche: € 15,00 - Klagen: € 30,00 - Berufungen: € 60,00

    bei einer Mitgliedsdauer von 20 Jahren:

    Widersprüche: € 5,00 - Klagen: € 20,00 - Berufungen: € 40,00


    😃 😛
  • Hallo
    @rollispeedy: Vielen Dank für deine guten Worte.

    @ Berndfritz,
    vielen Dank für die genaueren Ausführungen.

    Hier bei uns zahle ich selbst als Mitglied beim Sozialverband VdK deutlich mehr 🙁

    Ich finde es sehr spannend, was du über die Erfolge der Klagen durch den VdK schreibst - hoffe aber natürlich, dass ich vielleicht Glück habe und es hier anders läuft... naja, ansonsten habe ich wohl Pech gehabt. Um die ganze Sache alleine durchzustehen fehlt mir momentan nur einfach die Kraft (wenn es mir gut ginge, würde ich wohl auch kaum versuchen, dass meine Probleme einen entsprechenden Grad zugesprochen bekommen).

    Ich halte Euch dann auf dem laufenden.
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  • Hallo,

    ich persönlich sehe mittlerweile meine Mitgliedschaft beim VdK auch durchaus kritisch. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die ich eh für nahezu alles bemühen kann und meine Anfragen beim VdK liefen bislang immer ins leere. Ich wurde beide Male abgebügelt, dass man nicht zuständig sei.

    Werde jetzt im Rahmen barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel noch einen Vorstoß wagen, ob die sich mühen mit mir zusammen den örtlichen Verkehrsbetrieben auf die Läufe zu helfen, wenn auch dies nichts fruchtet, dann werde ich die Mitgliedschaft beenden. Nur eine Zeitung alle drei Monate, wo man sich rühmt, brauche ich nicht.

    Jumanji
  • Man mag zu den Sozialverbänden Sozialverband VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD) stehen wie man individuell seine Erfahrung damit gemacht hat! Es sind auch nur Menschen, die dort arbeiten.
    Aber ich möchte dabei jedoch erwähnen, das diese Verbände in den jeweiligen Bundesländer unterschiedliche "Landesverbandsatzungen" haben.
    Dadurch kommt es zu Bundesland zu Bundesland auch zu unterschiedlichen "Mitgliedsbeiträgen" und auch zu verschiedenen Qualitätsanforderungen der Berater die Auskünfte und Unterstützung vor Ort geben.

    Je nach Satzung und interne Richtlinien (Qualitätsanforderungen durch Lehrgänge) des Landesverbandes dürfen Beratungen vor Ort (Verbandsebene ab Kreisverband in Hessen) gemacht werden, sofern die Mitarbeiter geschult worden sind!
    In Hessen dürfen z.B. Ortsverbände grundsätzlich keine Beratungen in Sozialrechtssachen geben. In anderen Bundesländern kann das anders sein.
    Was aber für außenstehende leider nicht ersichtlich ist wer Beraten darf, da man ja einen VdK-Mitglied und eventuell noch einen Ortsvorsitzenden befragt hat, kann es zu Missverständnissen und Verärgerungen führen. Aber ich streite mich auch oft mit Mitgliedern aus unteren Verbandsstufen herum, bis ich es den Leuten schwarz auf weiß vorlege, das sie im Irrtum sind. (Man ist nicht Allwissend & hat nicht das Recht gepachtet, nur weil man einen GdB-Bescheid in der Schublade liegen hat!)
    Nur im Bereich des Rentenrechts (DRV) habe ich zum Beispiel in meinen Beratungen, komischer Weise, die wenigsten Querulanten die meinen es besser Wissen zu müssen.

    Aber am Ende muss man dennoch sagen, was die Gewerkschaft für die Arbeitswelt ist, ist ein Sozialverband einer der besten Ansprechpartner - wenn es um die Belange vor den Sozialgerichten geht.

    Aber eines habe ich aus dem bisherigen Thread nicht richtig nachvollziehen können, das mit den Kosten vor dem Sozialgericht
    😢

    Gruß
    rollispeedy
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