Umsetzung von Inklusion an Schulen in der Schweiz - funktioniert dies bereits?

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Das BehiG bzw BehiV wurde bereits vor vielen Jahren eingeführt. 2014 hat die Schweiz die BRK der UNO unterzeichnet. Inwiefern hat sich dies nun auf die Schulen (insbesondere Primarstufe) ausgewirkt?

Antworten

  • Ja und nein
    Das Schweizer Schulsystem hat einen Vorteil der aber auch ein Nachteil ist . Um riesige unüberschaubare Machtmaschinerien zu vermeiden wurde der FÖDERALISMUS erfunden. so haben Kantone und Gemeinden relativ viel Spielraum in der Gestaltung des Lernstoffes .Wenn irgendwo im hintersten Teil des Kanton Graubünden eine Sonderart der rätoromanischen Sprache gefunden wird darf man mit hohem Kostenaufwand Bücher drucken die dann in 20 Jahren keiner mehr braucht da in diesem Ort vom Tourismus überrollt nur noch englisch und russisch gesprochen wird .
    Aber nun zum Thema . es sind schon Bestrebungen zur Inklusion vorhanden. So wurde im Schulhaus Waldegg in Horgen ein Treppenlift eingebaut damit eine Schülerin mit Spinabifida am Unterricht teilnehmen konnte . Auch in diesem Schulhaus wurde ein hörbehinderter integriert . Also es sind schon Sachen am laufen aber natürlich viel zu wenig .
  • Hallo kukachou

    Ganz grundsätzlich kann man die Frage beantworten mit „die integrative Schule ist unterwegs und befindet sich in der Umsetzung“. Hier noch einige Ausführungen dazu:

    In der Schweiz bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), die UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK), die UN-Kinderrechtskonvention (UN KRK) sowie die Salamanca-Erklärung und die kantonalen Gesetze zur Volksschule und die kantonalen Konzepte zur Sonderschulung die rechtlichen Grundlagen für eine inklusive bzw. integrative Schule. Die Differenzierung zwischen inklusiver oder integrativer Schule ist in der Schweiz eher weniger eine ideologische Debatte als in anderen Ländern. Im generellen Verständnis sprechen wir von integrativer Schule, welche den Gedanken inklusiver Schulung einschliesst. Wir haben schweizweit das Subsidiaritätsprinzip der sonderpädagogischen Schulung im separaten Setting. Die Schulhoheit liegt bei den Kantonen. Ein gesamtschweizerischer Überblick zum Stand der Inklusion ist daher kaum möglich.

    Die integrative Schule in der Schweiz geht von einem weiteren Inklusionsbegriff aus, der ein dual-inklusives Schulsystem beinhaltet (vgl. dazu Speck, Otto (2016): Was ist ein inklusives Schulsystem? Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete, 85. Jahrgang, Ausgabe 3/2016, München). Das heisst, alle Kinder werden gemeinsam geschult, sofern es für sie und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zuträglich ist. Zusätzlich bestehen weiterhin separate Schulen für Kinder mit erwiesenem sonderpädagogischen Bedarf. Grundlage für dieses dual-inklusive System bilden die oben genannten Gesetze, welche integrative Schulung solange befürworten, solange das Kind Teilhabe erlebt und bedarfsgerecht gefördert werden kann. Ist dies im integrativen Setting nicht mehr möglich, wird ein anderes, separates Setting gesucht. Die gesamte Volksschule ist Teil des unentgeltlichen allgemeinen Schulwesens der Schweiz, egal welchen konkreten Förderbedarf ein Kind aufweist und ob es entsprechend integrativ oder separativ geschult wird.

    Auswirkungen der integrativen Schule insgesamt:

    1. Auf kantonaler Ebene:
    Grundsätzlich wird die integrative Schulung in allen Kantonen umgesetzt.
    Gesamtschweizerische Vergleichsstudien darüber, bis zu welchem Grad die integrative Schulung bereits umgesetzt ist, gibt es unseres Wissens noch nicht. Einerseits ist dies ein laufender Prozess und andererseits müsste es dafür einheitlich geltende Kriterien für einen Gradmesser an erreichter Inklusion geben, was kaum möglich ist.
    Mit dem Thema „Teilhabeziele finden und bewerten“ beschäftigte sich Frau Prof. Petra Gromann; siehe auch hier: http://www.bagfw.de/qualitaet/wie-misst-man-teilhabe-in-der-eingliederungshilfe

    2. Auf der Ebene der einzelnen Schulen:
    Erste wissenschaftliche Studien zeigen, dass das integrative Setting für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf Vorteile und für die restlichen Schüler keine Nachteile aufweist. Das gilt sowohl für Schüler mit kognitiven, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen als auch für Schüler mit emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen.
    Vgl. dazu „Schulische Integration Daten, Fakten und Positionen/ HfH Dr. Steff Aellig und Prof. Dr. Josef Steppacher, Zürich 01.11.2016“:
    https://www.hfh.ch/fileadmin/files/documents/Dokumente_Expertenwissenonline/Schulische_Integration/HfH-Doku-IS_gesamt_Aellig_Steppacher__002_.pdf

    oder

    „Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensstörungen erfolgreich in die Schule integrieren, Margarethe Florin, Annette Lütolf, Angela Wyder, HfH Forschung, Band 41, Heft 1, 2015“: https://www.hfh.ch/fileadmin/files/documents/Dokumente_FE/A_13Verhaltensstoerung.pdf

    An schulischen Standortgesprächen (an denen das Kind, die Eltern, der Lehrer und evtl. der schulpsychologische Beratungsdienst teilnehmen) wird eruiert und festgehalten, ob das Kind einen besonderen Förderbedarf aufweist, und ob diese Förderung im integrativen Setting gewährleistet werden kann. Bei komplexen Fragen, in denen es um verstärkte Massnahmen geht, kommt das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) oder ein gleichwertiges justiziables Verfahren zum Zug.

    Die Frage ist, wer darüber entscheidet, wo das Kind geschult wird und wie die Gewichtung der einzelnen Stimmen aussieht. Dies wird von den Behörden festgelegt. In der Regel wird gemeinsam entschieden, wobei es wichtig ist, das Anliegen des Kindes zu berücksichtigen (Kinderrechtskonvention). Tendenziell werden seit Einführung des BehiG sehr viel mehr Kinder integrativ geschult. Das heisst allerdings nicht, dass die Anzahl der Kinder, die einen ausgewiesenen sonderpädagogischen Bedarf ausweisen, im gleichen Ausmass gesunken wäre.

    Im täglichen Schulleben arbeiten Pädagogen und Sonderpädagogen eng zusammen. Diese neue Form der Zusammenarbeit erfordert von allen Beteiligten viel Flexibilität. In der Regel haben die Volksschulen heute Konzepte erstellt zur integrativen Schulung und Zusammenarbeit von Pädagogen und Sonderpädagogen. Zusammenfassen kann man es nur mit „ hier ist man gemeinsam unterwegs“. Die Schule benötigt Personalressourcen und Zeit, um die Koordination und Zusammenarbeit zwischen Pädagogen und Sonderpädagogen zu gewährleisten. Die Fachpersonen brauchen gemeinsame Sitzungen, Intervisionen und evtl. auch Supervisionen.

    Die Frage der Haltung der Schulleitungen und Lehrpersonen spielt eine entscheidende Rolle für eine gelingende integrative Schule; Haltungen lassen sich nicht verordnen. Auch hier benötigen die Schulen Zeit für gemeinsame Gefässe in Form von Sitzungen, um ihre Haltung immer wieder zu reflektieren. Vgl. dazu „Rolle der Schulleitung im integrativen Setting, Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, SZH, November-Dezember 2016, Nr. 11-12“.

    Wenn Kind und Eltern von Anfang an ein separates Setting möchten, dann entscheiden die Behörden im Einklang mit den kantonalen Vorgaben. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil zu einer uneinigen Situation zwischen Schule und Eltern. Das BG hat den Kanton gestützt, der die integrative Schulung als richtige Massnahme ansah.

    3. Auf der Ebene des Unterrichts:
    Für eine heterogene Schülerschaft braucht es methodisch-didaktische Instrumente für die Unterrichtsgestaltung, damit die integrative Schulung gelingen kann. Lehrpersonen benötigen noch mehr Schulung in methodisch-didaktischen Möglichkeiten.

    4. Auf der Ebene der Ausbildung des Lehrpersonals:
    Die Studiengänge für Primarlehrer und Sonderpädagogen müssen die neuen Anforderungen widerspiegeln, d.h. methodisch-didaktische Instrumente müssen in der Lehre auftauchen.
    Es benötigt auch eine gute Kooperation zwischen der Ausbildung für Regellehrpersonen und der Ausbildung für Sonderschullehrpersonen.

  • Salut kukachou

    Du fragst nach der Auswirkung des BehiG resp. des BehiV sowie der Ratifizierung der UNO-BRK auf die Schulen der Schweiz. In Ergänzung zu den Ausführungen von mciardo und colores könnte für dich auch die Evaluation des BehiG aus dem Jahr 2015 und der Initialstaatenbericht des Bundesrats vom Juni 2016 von grossem Interesse sein. In beiden Dokumenten wurde genau deine Fragestellung kritisch unter die Lupe genommen.

    Zur Evaluation des BehiG
    Das BehiG wurde 2015 einer externen Evaluation unterzogen und der sehr ausführliche Bericht ist öffentlich zugänglich:
    https://www.edi.admin.ch/dam/edi/de/dokumente/gleichstellung/evaluationsberichtintegralefassung.pdf.download.pdf/evaluationsberichtintegralefassung.pdf

    Das BehiG geht von einem weiten Bildungsverständnis aus. Dieses umfasst das staatliche und private Bildungsangebot von der Grundschule bis zur Hochschule, die berufsorientierte Weiterbildung vom Computerkurs bis zum Diplomabschluss
    eines Berufsverbandes wie auch die allgemeine Erwachsenenbildung vom Fotokurs zum Sprachdiplom.

    Weil der Bildungsbereich so breit ist, wurde in der Evaluation der Schwerpunkt dort gesetzt, wo bislangwenig
    Kenntnisse bestehen: Bei den nachobligatorischen Ausbildungen auf Sekundarstufe II, also bei der
    beruflichen Grundbildung und den Mittelschulen. Ergänzend wurde punktuell die Umsetzung im
    Bereich der Grundschule, der höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung mit in den Blick genommen.

    Im Rahmen der Evaluation wurden Experten- und Fokusgruppengespräche geführt und ausgewertet. Ausserdem wurde die Rechtslage und Durchsetzung des Rechts untersucht. Es wird auch auf die Gerichtspraxis eingegangen und einzelne Fallanalysen (auch Grundschule) aufgezeigt.

    Zum Initialstaatenbericht des Bundesrats
    Im Juni 2016 hat der Bundesrat den ersten Bericht zuhanden der UNO veröffentlicht - den Initialstaatenbericht zur Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz. Dieser ist öffentlich zugänglich und gibt Aufschluss über die Aktivitäten der Schweiz in allen Bereichen, welche in der UNO-BRK vorgegeben sind. So legt der Bundesrat unter dem Artikel 24 des Berichts die Umsetzung im Bereich der Bildung aus seiner Sicht dar:
    https://www.edi.admin.ch/dam/edi/de/dokumente/gleichstellung/bericht/Initialstaatenbericht%20BRK.pdf.download.pdf/Initialstaatenbericht_BRK_v1.0.pdf

    Inclusion Handicap (Dachverband der der Behindertenorganisationen in der Schweiz) kritisiert am Initialstaatenbericht, dass der Bundesrat zu grossen Teilen auf der gesetzgeberischen Ebene bliebe und die tatsächliche Umsetzung ausser Acht lasse. Inclusion Handicap hat daher eine kritische Würdigung verfasst, welche ihre Sicht im Bezug auf die Umsetzung der UNO-BRK im Bereich Bildung enthält:
    https://www.inclusion-handicap.ch/admin/data/files/asset/file_de/312/wuerdigung_ih_isb.pdf?lm=1467197344
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