Steht mir auch bei Depressionen GdB 30% in Hamburg mehr Wohnraum zu?Ich lebe mit zwei Teenies von 12

3 Zimmer 71 m2 Hamburg
Nicht arbeitsfähig hartzIV seit 16 Jahren plus Unterhält für die kids und Kinderged Dringlichkeit sschein WG Umzug in 75 m2 vorhanden

Antworten

  • Wegen eines GdBs steht keinem automatisch eine größere Wohnung zu, nur im Zusammenhang mit einer "Schwerbehinderung", ob mit oder ohne GdB - Nachweis.
    Die Schwerbehinderung muss die Ursache sein, die eine grössere Wohnung notwendig macht als bei einem gesunden Menschen, wie zum Beispiel bei einem Rollstuhlfahrer.

    Da musst du dir andere Gründe suchen, um einen zusätzlichen bzw. erhöhten Raumbedarf anmelden zu können.
    (PS: für 3 Personen steht eigentlich eine 75qm große Wohnung zu, eventuell solltest du nach Wohnungen ausschau halten, die eine anderen Wohnungszuschnitt/Zimmergrösse/Wohnungsaufteilung haben - kleinerer Flur usw.)

    Gruß
    rollispeedy
  • Nein, wegen Depressionen (auch mit GDB 30) steht dir KEIN Wohnraummehrbedarf zu! Den gibt es für Rollator-/Rollstuhlnutzer oder bei hoher Pflegebedürftigkeit mit entsprechendem Pflegegrad und Equipment!

    Und ich glaube auch nicht, dass wegen 4 qm Unterschreitung der MAXIMAL als ANGEMESSEN geltenden Größe bei 3 Personen, ein Amt einen Umzug genehmigen wird.
    Und diese Genehmigung brauchst du als Hartzi nunmal. Sonst gibts keine Umzugskosten, kein Kautionsdarlehen, keine Kostenübernahme bei Nebenkostenforderungen und es würde (da ja innerhalb HHs umgezogen wird) maximal die bisherige Miete gezahlt werden!

    little


  • little hat geschrieben:
    "... Den gibt es für Rollator-/Rollstuhlnutzer oder bei hoher Pflegebedürftigkeit mit entsprechendem Pflegegrad und Equipment!

    Und ich glaube auch nicht, dass wegen 4 qm Unterschreitung der MAXIMAL als ANGEMESSEN geltenden Größe bei 3 Personen, ein Amt einen Umzug genehmigen wird.
    Und diese Genehmigung brauchst du als Hartzi nunmal. Sonst gibts keine Umzugskosten, kein Kautionsdarlehen, keine Kostenübernahme bei Nebenkostenforderungen und es würde (da ja innerhalb HHs umgezogen wird) maximal die bisherige Miete gezahlt werden!

    little



    Da sind inhaltlich grundsätzliche "falsche Aussagen"! Es gibt Ermessensspielräume bei der Bedarfsermittlung an mehr Wohnraum. Und Rolli-/Rollatornutzung heißt ebenso nicht gleich Recht auf mehr Wohnraum. Der Wohnraum muss "angemessen" sein.
    Siehe dazu auch Infos in diesem Portal: https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/

    Pflegebedürftigkeit, auch in Zusammenhang einer Pflegestufe, stellt ebenso keinen "Mehrbedarf" an Wohnraum dar und steht auch nicht als Grund für Mehrbedarf in irgendeiner Verordnungen.
    Und die Übernahme von Umzugskosten hängt von den Gründen ab, warum ein Umzug vollzogen werden musste.

    Es wird immer im Einzelfall entschieden - wann und ob eine Bezuschussung oder Übernahme von Kosten eines Wohnortswechsel übernommen wird. Es hängt eben von den Umständen ab, warum und weshalb ein Umzug vollzogen werden musste. Deine grundsätzlichen Aussagen, wie du sie getroffen hast, sind nicht korrekt!

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:

    Da sind inhaltlich grundsätzliche "falsche Aussagen"! Es gibt Ermessensspielräume bei der Bedarfsermittlung an mehr Wohnraum. Und Rolli-/Rollatornutzung heißt ebenso nicht gleich Recht auf mehr Wohnraum. Der Wohnraum muss "angemessen" sein.
    Siehe dazu auch Infos in diesem Portal: https://www.myhandicap.de/barrierefrei-wohnen/wohnformen/wohnungsgroessen-quadratmeter-behinderung/

    Pflegebedürftigkeit, auch in Zusammenhang einer Pflegestufe, stellt ebenso keinen "Mehrbedarf" an Wohnraum dar und steht auch nicht als Grund für Mehrbedarf in irgendeiner Verordnungen.
    Und die Übernahme von Umzugskosten hängt von den Gründen ab, warum ein Umzug vollzogen werden musste.

    Es wird immer im Einzelfall entschieden - wann und ob eine Bezuschussung oder Übernahme von Kosten eines Wohnortswechsel übernommen wird. Es hängt eben von den Umständen ab, warum und weshalb ein Umzug vollzogen werden musste. Deine grundsätzlichen Aussagen, wie du sie getroffen hast, sind nicht korrekt!

    Gruß
    rollispeedy


    Hallo!
    Deine Aussage, es wird immer im Einzelfall entschieden ist so nicht wirklich Realität! Wozu bitte gibt es Einkommensregeln und Grössenbegrenzung z.B. beim Erlangen eines WBS-Scheines? Wozu die KDU-Richtlinien der Städte und Kommunen, wenn doch JEDES Einzelne Umzugsverlangen geprüft wird? Ich beschreibe die Lage, so wie sie zunächst angewendet wird, auch, um vorrangig Kosten zu sparen und Bedürftige "abzuschrecken".

    Ich bin 2011/2012 auf Wohnungssuche gegangen. Ich konnte (als Rollstuhlfahrer bzw. Rollatornutzer innerhalb der Wohnung) die Treppe zu meiner alten Wohnung nicht mehr bewältigen. Ab zum Amt, um die Möglichkeiten auszuloten. SB-Aussage "45qm maximal und 378€ Warmmiete". Diese Grenzen galten aber auch für gesunde ALG2-Empfänger und zu dem Kurs war einfach nix (behindertengerechtes) zu finden!

    Okay, also wieder zum Amt und SB beharrte auf seiner vorigen Aussagen. Daraufhin (ich wohnte zu dem Zeitpunkt auf 1,5 Zi mit insgesamt 42qm) schrieb ich meine zuständige Behindertenbeauftragte per Mail an und schilderte die Problematik und bat um Hilfe.
    Die Antwort sah dann so aus wie im Anhang vermerkt! Dazu schrieb sie "Sehr geehrte Frau little,
    die Kosten der Unterkunft ist Angelegenheit der jeweiligen JobCenter in den Bezirken. Deshalb habe ich mich mit einer Leistungsstelle im JocCenter XXX in Verbindung gesetzt. In Berlin gilt die AV-Wohnen in der Fassung vom 10.02.2009. Besondere Ansprüche für Behinderte (z.B. Größe der Wohnung) gehen aus dieser AV nicht hervor. Das bedeutet für Sie als Alleinstehende eine Miete von bis zu 378,-EUR/Monat und eine Quadratmeterzahl von 30 qm. Davon abweichende Daten sind in Berlin nicht üblich. Bitte wenden Sie sich konkret an Ihr zuständiges JobCenter.

    Bääääääääääämm!

    Diese Frau war eine absolute Nullnummer, hatte von nix Ahnung und diente mehr als Erfüllungsgehilfin des Amtes, denn als BEHINDERTENBEAUFTRAGTE!

    Ich kürze ab, nach einigem Hin und Her fand ich eine behinderten- und rollstuhlgerechte Wohnung mit 2 Zi und _60_ qm, welche mit vom Amt nach einigen Diskussionen und div Gerichtsurteilen, genehmigt wurde. Aktuelle Miete für die Wohnung ist 576€ warm!

    Als Nicht-Behinderte hätte ich 0 Chancen auf eine Miete, über den damals geltenden Richtlinien gehabt!

    Da kannste 10x mit Einzelfallprüfung kommen, so schaut, ohne Diskussionen, Gerichtsurteile, Widerspruch und eventuelle Klage die heutige, reale Situation aus!

    Lies in den diversen Foren, wenn du es nicht schon tust, da kannste dir ein Bild machen.

    Gruss,
    little

    P.S.: Mit der Pflegebdürftigkeit meinte ich z.B: Fälle, wo z.B. Pflege-Einrichtungsgestände von Nöten sind und/oder ein Extra-Raum für die Assistenz/den Pfleger benötigt wird. In solchen (schweren) Fällen werden Mehrbedarfe an Wohnraum anerkannt!
    Im Übrigen werden Umzugskosten heute nur noch genehmigt, wenn der Umzug a) erforderlich ist UND b) die neue Wohnung angemessen ist (vom Preis her) und genehmigt wurde!
  • Gebe nun "keine weitere Kommentare" zu den Vorredner, weil es nicht mehr der eigentlichen Threadfrage entsprechen würde.

    Gruß
    rollispeedy
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