Arbeitsunfall Welche Vorgehensweise bei Verschlechterungsantrag und zu niedriger MdE ?

Hallo
Habe folgendes Problem. Hatte vor 2 Jahren einen schweren Arbeitsunfall mit dem linken Auge.Momentan noch 10 % Sehleistung und durch Verletzung der Iris bei beidseitigem sehen Doppelbilder. Linse ist raus und Hornhaut hat eine Grossflächige Narbenbildung im Sichtbereich.
Kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Mir wurde damals per Gutachter 25% Minderung zugesprochen.Wurde von mir auch unwissend akzeptiert.

Nun habe ich seit November 16 das Problem, dass das Bild anfängt zu flackern und ich dadurch teilweise heftige Kopfschmerzen bekomme. Zudem ist die Blendung durch Sonneneinstrahlung schlimmer geworden und ich habe einen grossen Sonnenbrillenverschleiss.
Nach einigen Schulungen im Betrieb und Meisterstudium darf ich seit 2. Jan. wieder arbeiten. Keiner weiss aber genau als was.

Mein Chef schickt mich daher zum Gutachter mit der Bitte um Klärung, was ich alles machen darf und was nicht. Die Gutachterin sagte mir daraufhin, dass 25% viel zu wenig wären bei meiner Behinderung und das alles falsch bewertet wurde. Ich solle ein Verschlimmerungsantrag stellen.
Was muss ich jetzt alles tun und an wen muss ich mich wenden? Sollte ich gleich einen Anwalt nehmen? Ich hab irgendwie kein Plan wo ich anfangen soll.
Für Hilfe und Tips wäre ich sehr dankbar.

Antworten

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  • Du hast zwei verschieden Möglichkeiten den MdE nachträglich neu Bewerten zu lassen.

    Weg eins: Direkt bei der BG um einen Nachbewertung beantragen, ärztliche Unterlagen des Augenarztes und des Neurologen (Kopfschmerzen) beifügen. ggf. wird durch die BG ein neues ärztliches Gutachten eingefordert und du musst zur Nachuntersuchung zum Vertrauensarzt der BG.

    Weg zwei: Du beantragst beim Versorgungsamt einen GdB, sollte ein Bescheid ergehen, diesen GdB-Bescheid sendest du an die BG, eventuell erkennt die BG den GdB-Bescheid an und gleicht den MdE an. Sollte das nicht der Fall sein, musst du den ersten Weg machen.

    Gruß
    rollispeedy


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  • jenner hat geschrieben:

    Den "Weg zwei" könntest du alternativ gehen, falls du noch keinen GdB hast, das kann nie schaden.

    Gruß
    jenner


    Der MdE wird beim Versorgungsamt "grundsätzlich" übernommen.
    Die DGUV Regelungen (Zusammenfassung aller Berufsgenossenschaftsregelungen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialgesetzbuch VII) macht nur individuelle "Minderung der Erwerbsfähigkeit" aufgrund eines Arbeitsunfalles ihre Bewertungen und diese sind der GdS-Tabelle identisch!
    Nur mit dem Unterschied, dass die MdE Bewertungen differenzierter gemacht werden und in "5er -Grad-Schritten" dadurch bewertet werden. Wird ein MdE festgestellt, wird er gleich dem GdB gesetzt. Ist ein Fünfer-Wert durch die BG bewertet worden, wird er bei beim GdB auf den nächst höheren 10-Wert bewertet. Jedoch werden bei der BG die Untersuchungsberichte vom Versorgungsamt eingeholt, sofern ein höherer MdE begehrt wird. Und dadurch kann es eventuell dennoch zur Angleichung des MdE kommen.

    Im Grunde sind MdE und GdB identisch zu sehen, da sie beide den gleichen Ursprung haben! Das Bundesversorgungsgesetz
    die MdE Bewertung wird nach dem SGB VII anerkannt und hat somit einen gesonderten zusätzlichen Anspruch weitere Sozialleistungen die sich auch nach dem MdE richteten kann. Sie wird ausschließlich nur auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit zugesprochen durch einen Arbeitsunfall im Sinne der DGUV.
    Der GdB ist eine umfassende Bewertung, die alle Lebensbereiche umfasst und den MdE mit somit einschließt.

    Die Bewertungskriterien sind beim GdB und MdE identisch, da sie nach der gleichen Tabelle bewertet werden. Aber eben aus zwei verschiedenen Ansichten heraus. GdB = Algemeiner Lebensbereich, privater und gesellschaftliche Nachteil, MdE - ausschließlich den im Erwerbsleben gegebenen Nachteil:

    Die Bewertung der MdE ist jedoch ebenso ein komplexer Vorgang und erfolgt in einzelnen Schritten:
    - Ermittlung der durch den Arbeitsunfall ausgelösten gesundheitlichen Schäden,
    - Feststellung der hierdurch beeinträchtigten Funktionen, die für die Erwerbsfähigkeit von Bedeutung sind,
    - Bewertung, in welchem Maß diese Funktionen gestört sind,
    - Bewertung dieser Störungen im Hinblick auf die Anforderungen des gesamten Arbeitsmarkts,
    - Bewertung des Anteils von Erwerbsmöglichkeiten, der der oder dem Verletzten aufgrund der Störungen verschlossen ist, in einem Prozentsatz

    Am 21. Dezember 2007 trat an die Stelle des Grades der Erwerbsminderung (MdE) der Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) im Bereich des Entschädigungsrechts!
    Bisher gab es jedoch keine gesetzliche Änderung im SGB VII zur Namensänderung, da viele juristische Definitionen zu den Umständen umstritten sind. Schließlich geht es auch um finanzielle Ansprüche gegenüber der BG, die ggf. gestellt werden können bei einem MdE - was bei einem GdB nicht der Fall wäre.

    So... das mal so als grundsätzliche Verständigung, worüber wir hier gemeinsam reden. 🥺

    gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    besprich das am besten mit deinem Sachbearbeiter bei der BG. Wahrscheinlich wird dann ein ärztliches Gutachten erstellt. Wichtig ist, dass du es in diesem Jahr noch machst. Nach drei Jahren nach dem Unfall ist der GdB der BGs in der Regel erstmal fix. Aber das kann dir alles dein Sachbearbeiter erklären.

    Viele Grüße

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