Hallo, wohne in einem Wohnhaus mit Treppen. Bedingt durch meine Behinderung 80% G
MyHandicap User
✭✭✭
Kann ich die Treppen kaum noch gehen. Bin jetzt 65 Jahre , habe eine landwirtschaftliche Halle, ist Privelegiert , im Außenbereich
die sich wunderbar in eine Behinderte Barrierefreie Wohnung umbauen lest. Habe Bauantrag eingereicht seitens des Kreises hat man den Eindruck das er Dieses nicht genehmigen will. Hat man ein Recht und worauf kann ich mich berufen.
die sich wunderbar in eine Behinderte Barrierefreie Wohnung umbauen lest. Habe Bauantrag eingereicht seitens des Kreises hat man den Eindruck das er Dieses nicht genehmigen will. Hat man ein Recht und worauf kann ich mich berufen.
0
Antworten
-
Grundsätzlich steht eigentlich nichts gegen einen Umbau.
Jedoch Ist mit dem Bauantrag eine Nutzungsänderung der bisherigen "privilegierten Gebäude = landwirtschaftlich genutzte Gebäude " gemacht worden.
Dieser muss im Einklang mit dem "regionalen Flächennutzungsplan" (Kommunale Erschließungsplänen) gerecht werden. Es ist nun mal ein Unterschied, ob Flächen "landwirtschaftlich, gewerblich oder für den Wohnungsbau" vorgesehen sind bzw. geändert werden können. Oder nicht als Wohngebiete erschlossen werden dürfen, wegen Naturschutz.
Hinzu kommt auch, welche bisherige individuelle Nutzung "die Halle" vorher hatte.
Aber dazu gibt eigentlich das örtliche Bauamt ausreichende Informationen. Man kann bereits vom örtlichem Bauamt mit einer "Bauvoranfrage" diese Informationen bekommen.
Wenn das Gebiet bereits als "Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe/Landwirtschaft)" im regionalem Bebauungsplan eingetragen ist, besteht eigentlich nichts gegen eine Nutzungsänderung. Ansonsten muss es von dem kommunalen Parlament eine Flächennutzungsplanänderung" abgesegnet werden und danach beim Regierungsbezirk beantragt werden. Erst wenn hier grünes Licht gegeben wird, kann ein Bauantrag genehmigt werden. Also kann es unter Umständen eine längere Zeit dauern, bis ein Antrag beschieden wird.
Es kann auch im Einzelfall auch als eine Erweiterung des bisherigen Wohnhauses gesehen werden, wenn die "Halle" im Zusammenhang des Wohngebäudes gesehen wird. Ist es eine separate Halle außerhalb des Wohngrundstücks, so trifft das oben beschriebene auf jeden Fall zu.
Gruß
rollispeedy
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 105 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche