Bekomme ich finanzielle Hilfe vom Amt für die Anschaffung eines PKW?

Ich habe einen Behindertenausweis. Habe 50 Gdb. Ich habe eine Behinderung in Form von Schwerhörigkeit und Depression. Ich habe auch noch einen Arbeitsplatz der ca. 20km entfernt ist. Hier fährt aber kein Bus dorthin und schon garnicht weil ich in Schicht arbeite. Ich muß nun ein anderen PKW haben da meiner 20 Jahre alt ist und ich nicht glaube das er ohne größere Reparaturen durch den TÜV bekomme. Leider habe ich aber kein Geld um mir ein anderen zu kaufen, da ich auch nicht so viel verdiene. Jetzt habe ich etwas von Kraftfahrzeughilfe gelesen. Nun meine Frage: Geht das auch für meine Behinderungsart oder müßte ich dann eine Behinderung in den Beinen, Rücken, Hände usw. haben. Oder kann ich irgendwie eine andere finanzielle Hilfe erwarten, damit ich nicht mein Arbeitsplatz verliere. Hoffe Ihr könnt mir da helfen.

Antworten

  • Aufgrund deiner Behinderung steht dir die KFZ-Hilfe zu.
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0140.html

    Erst den Antrag stellen und dann erst ein PKW der auch gebraucht sein darf kaufen. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Verdienst.
    Die Antragstellung und Bewilligung geht schnell. Maximal werden 9600 Euro bezahlt.

    Da ich auch schon mal die KFZ-Hilfe in Anspruch genommen habe, bin ich mit der Antragsstellung und Bewilligung sehr zufrieden.

    Hast ja nichts zu verlieren.
    Gruss
    Berndf
  • Hallo acki

    Lese einfach mal hier nach.
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/kauf-finanzierung/kfz-hilfe-behinderte-menschen/

    Ich persönlich sehe da keine Chance das du einen Zuschuss bekommst.
    Warum?Du hast Depressionen und eine Schwerhörigkeit.Mit beiden Erkrankungen kannst du am ÖVP teilnehmen.
    Auch dürfte deine GDB mit 50% nicht ausreichen für den Zuschuss.Und du benötigst kein Auto was entsprechend Umgebaut werden muss.
    In dem oben genannten Artikel gibt es aber auch ein paar Hinweise wie du ggf.an eine Unterstützung zum Kauf eines Autos kommen kannst.

    Und warte mal ab.
    Vieleicht haben ja ein paar User noch ein paar Ideen.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Wichtig:
    Eine Kfz-Hilfe kann nur dann gewährt werden, wenn Sie Ihren Arbeits - oder Ausbildungsplatz wegen der Art
    und Schwere Ihrer Behinderung weder zu Fuß noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Weise
    erreichen können.
    Ob eine Kfz-Hilfe gewährt wird, ist immer eine Entscheidung der Behörde.

    Rechtzeitige Antragstellung
    Ihr Antrag ist vor Vertragsabschluss (d.h. bevor Sie ein Fahrzeug kaufen oder behindertengerecht umbauen
    lassen) bzw. vor Anmeldung bei einer Fahrschule zu stellen.

    Sie haben nichts zu verlieren, wenn Sie einen Antrag stellen bei der Rentenversicherung.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Kraftfahrzeughilfe.html


    Gruß
    berndf

  • berndfritz hat geschrieben:
    Aufgrund deiner Behinderung steht dir die KFZ-Hilfe zu.
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0140.html

    Erst den Antrag stellen und dann erst ein PKW der auch gebraucht sein darf kaufen. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Verdienst.
    Die Antragstellung und Bewilligung geht schnell. Maximal werden 9600 Euro bezahlt.

    Da ich auch schon mal die KFZ-Hilfe in Anspruch genommen habe, bin ich mit der Antragsstellung und Bewilligung sehr zufrieden.

    Hast ja nichts zu verlieren.
    Gruss
    Berndf



    Hallo. Danke für die Antwort. Werde mal schriftlich anfragen beim Amt. Mal sehen was die sagen. Hauptsache ich bekomme eine finanzielle Unterstützung sonst muß ich kündigen.

  • Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo acki

    Lese einfach mal hier nach.
    https://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/kauf-finanzierung/kfz-hilfe-behinderte-menschen/

    Ich persönlich sehe da keine Chance das du einen Zuschuss bekommst.
    Warum?Du hast Depressionen und eine Schwerhörigkeit.Mit beiden Erkrankungen kannst du am ÖVP teilnehmen.
    Auch dürfte deine GDB mit 50% nicht ausreichen für den Zuschuss.Und du benötigst kein Auto was entsprechend Umgebaut werden muss.
    In dem oben genannten Artikel gibt es aber auch ein paar Hinweise wie du ggf.an eine Unterstützung zum Kauf eines Autos kommen kannst.

    Und warte mal ab.
    Vieleicht haben ja ein paar User noch ein paar Ideen.

    Gruß
    Ralf


    Hallo. Ja ich weiß das ich keine Behinderung habe und ich eigentlich laufen usw. kann. Es geht darum das kein Bus dahin fährt zum Arbeitsplatz. Und schon garnicht morgens um 5 Uhr oder abends um 21 Uhr. Daher benötige ich ein Fahrzeug. Werde mal schriftlich beim Amt anfragen. Sonst bleibt mir nichts anderes übrig als zu kündigen auf der Arbeitsstelle die ich mir selber gesucht hatte. Wäre schade.

  • Eine "Kfz-Hilfe" wird wegen einer Behinderung als Rehabilitationsmaßnahme gewährt.
    Voraussetzung ist jedoch, das "die Behinderung es unmöglich macht" "aufgrund einer Behinderung durch ein ÖPNV oder vergleichbare Beförderung" zur Arbeitsstelle zu gelangen.
    Also "Nein" heißt hier die Antwort, wenn es sich um eine Kfz-Hilfe durch einen Rententräger oder anderen Sozialträger geht.
    Die Kfz-Hilfe ist unabhängig eines GdB zu gewähren, da es Menschen gibt, die keinen GdB/MdE beantragt haben.
    Es zählt ausschließlich ob eine Behinderung im Sinne der KfzHV vorliegt oder nicht, diese werden nach medizinischen Befundberichten beurteilt.
    Ein Vorhandensein eines GdB-Bescheides, GdB Ausweis oder einer vergleichbaren Anerkennung (Gerichtsurteil, med. Gutachten, Gerichtsurteil, MdE Bescheid ua.) vereinfacht natürlich die Prozedur der Antragsstellung.

    Auszug aus der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
    §3 Persönliche Voraussetzungen
    §3 Persönliche Voraussetzungen
    (1) Die Leistungen setzen voraus, dass
    1. der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend
    auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeitsoder
    Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen
    Bildung zu erreichen, und .....

    Siehe dazu auch die komplette Verordnung im Anhang (PDF).

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    es gibt die Möglichkeit eines zinsfreien Kredites zur Beschaffung eines KfZ zu erhalten, wenn das zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig ist. Ansprechpartner hierfür ist die Arge. Diese Möglichkeit der Teilfinanzierung steht jedem Arbeitnehmer zu, der aufgrund des geringen Gehaltes sich selber kein Auto anschaffen kann UND der ohne Auto keine Möglichkeit hat den Arbeitsplatz zu erreichen.

    Leider weiß ich keine Paragraphen, aber das scheint mir eher eine Option, als die KfZ-Hilfeverordnung, die übrigens auch nur ein Darlehen darstellt und keine Kostenübernahme.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    es gibt die Möglichkeit eines zinsfreien Kredites zur Beschaffung eines KfZ zu erhalten, wenn das zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig ist. Ansprechpartner hierfür ist die Arge. Diese Möglichkeit der Teilfinanzierung steht jedem Arbeitnehmer zu, der aufgrund des geringen Gehaltes sich selber kein Auto anschaffen kann UND der ohne Auto keine Möglichkeit hat den Arbeitsplatz zu erreichen.

    Leider weiß ich keine Paragraphen, aber das scheint mir eher eine Option, als die KfZ-Hilfeverordnung, die übrigens auch nur ein Darlehen darstellt und keine Kostenübernahme.

    Jumanji


    Das ist aus der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung; KfzHV §9 - Abs 2 (Leistungen in besonderen Härtefällen)
    (KfzHV hatte ich bereits in einer vorheriger Antwort als Anhang beigefügt)

    Aber muss dazu sagen, egal welcher Sozialträger hier angefragt wird, es ist sehr schwer diesen zu bekommen. Man muss sich schon nackig machen, also eine finanzielle Offenbarung gegenüber dem Sozialträger (Ansprechpartner: Bundesagentur für Arbeit, Job-Center, ARGE, DRV, Sozialamt aber auch in bestimmten Zusammenhang kann auch die BG oder KK der Sozialträger sein)

    Gruß
    rollispeedy
  • Es gibt auch Banken von Autoherstellern die zinslose Kredite anbieten für bestimmte Modelle, dazu brauch es keine Verordnung und auch kein nackig machen, man.
    Hugo
  • Hallo,
    als Schwerbehinderter bekommst du allerdings Rabatt beim Händler sofern es sich um einen Neuwagen handelt.
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/behindertenrabatte/autokauf/
  • ackie hat geschrieben:
    Ich habe einen Behindertenausweis. Habe 50 Gdb. Ich habe eine Behinderung in Form von Schwerhörigkeit und Depression. Ich habe auch noch einen Arbeitsplatz der ca. 20km entfernt ist. Hier fährt aber kein Bus dorthin und schon garnicht weil ich in Schicht arbeite. Ich muß nun ein anderen PKW haben da meiner 20 Jahre alt ist und ich nicht glaube das er ohne größere Reparaturen durch den TÜV bekomme. Leider habe ich aber kein Geld um mir ein anderen zu kaufen, da ich auch nicht so viel verdiene. Jetzt habe ich etwas von Kraftfahrzeughilfe gelesen. Nun meine Frage: Geht das auch für meine Behinderungsart oder müßte ich dann eine Behinderung in den Beinen, Rücken, Hände usw. haben. Oder kann ich irgendwie eine andere finanzielle Hilfe erwarten, damit ich nicht mein Arbeitsplatz verliere. Hoffe Ihr könnt mir da helfen.

    Ohne Gebehinderung (ab GdB 50, keine KFZ-Hilfe nach KFZ-Hilfeverordnung ohne "G" / "aG" über die DRV zu beantragen, da du ja noch arbeitest, Bei SGB IX/XII- Leiszungsbezug über das KCA.
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