Mietwohnung Haustürschwelle

Hallo ihr Lieben,

ich wohne in einer Mietwohnung und nach der energetischen Sanierung weist die neue Haustür eine höhere Schwelle als vor der Sanierung auf. Die Schwelle beträgt 2,5 cm. Das ist DIN-Norm, aber für mich als Gehbehinderte mit Rollator und vielleicht bald mit Rollstuhl nicht zu bewältigen. Dazu kommt, dass die Haustür sehr schwer ist und einem schnell in den Hacken fällt, wenn man nicht schnell genug über die Schwelle bekommen ist.

Ich teilte meinen Unmut der Hausverwaltung mit, die lehnte aber eine Nachbesserung ab mit dem Hinweis, dass alles DIN-gerechtr sei.

Habe ich eine Chance, dass da nachgebessert wird und ggf. eine Schwellenbrücke nachgerüstet wird?

Ich bin ganz schön verzweifelt....
LG Miila

Antworten

  • Gegen die Schwergängigkeit der Tür kann man einen automatischen Antrieb anbauen. Die Türschwelle lässt sich möglicherweise durch kleine "Rampen" entschärfen. Diese Maßnahmen müssen natürlich mit Hausverwaltung abgesprochen und wahrscheinlich durch dich bezahlt werden.
    Anders wäre es, wenn die Wohnung als "Barrierefrei" vermietet worden wäre.
  • einbein hat geschrieben:
    Gegen die Schwergängigkeit der Tür kann man einen automatischen Antrieb anbauen. Die Türschwelle lässt sich möglicherweise durch kleine "Rampen" entschärfen. Diese Maßnahmen müssen natürlich mit Hausverwaltung abgesprochen und wahrscheinlich durch dich bezahlt werden.
    Anders wäre es, wenn die Wohnung als "Barrierefrei" vermietet worden wäre.


    vielen Dank erstmal. Es heißt doch immer, dass nach der Sanierung nichts schlechter sein darf als vorher...
  • Hallo Miila

    Ich bin Spezialist auf dem Gebiet Türautomationen, da ich seit zwei Jahren beruflich involviert bin.
    Gerne berate ich dich wenn du spezifisch Fragen dazu hast.

    Wo ich dir vermutlich nicht viel weiterhelfen kann ist die Sache mit Versicherungen .... Das Schweizerische System unterscheidet sich doch etwas von dem Deutschen.
    Werden bauliche Massnahmen von der Invaliden-Versicherung gutgesprochen, ist im gleichen Zug auch für einen sauberen Rückbau garantiert. Das stimmt dann die Verwaltungen und Eigentümer doch sehr "gnädig".
    Aber evtl. gibt es eine ähnliche Leistung bei euch?

    Aber in Bezug darauf, dass nach einer Sanierung nichts schlechter sein darf als vorher - ob nun in Ordnung oder nicht, die Entscheidung fällt immer derjenige der die Kohle hat.

    Liebe Grüsse
    Tinu
  • Regulär müsste nach einer Umbaumaßnahme betroffene Tür-Schwellen (Türanschläge) nicht höher sein als max. 2cm. Die Zugkraft sollte an der Tür nicht höher sein als 25N (Entspricht einen Wert an einer Zugwaage von max ca. 2,3kg). Oft kann man dieses an den Türschließern einstellen (Oberhalb an der Tür angebracht). Ist kein Türschließmechanismus zusätzlich angebaut, sondern die Tür schließt aufgrund des Einbauwinkels zu heftig, ist eine Ausbesserung / Nachrüstung eines Türschließmechanismus erforderlich.
    Je nach Bauart und Material der Tür sind jedoch Schwankungen nicht vorhersehbar durch Wind, Nässe/Feuchtigkeit/, Wärma - bedingt durch die Jahreszeiten. Um hier hier den eventuellen "Brandschutz" zu gewährleisten wird oftmals eine Schließung über 25N an Türschließmechanismus eingestellt durch "nicht fachlichen geeignete Handwerkern". So eine Türschließung sollte von "fachlichen Profis" eingestellt werden.

    Jedoch bei der Türschwelle wäre ich nun nicht sooo empfindlich, da im offenem Raum eine Schwelle bis zu 3cm oft anzufinden ist (z.B. Fusswegübergänge und deren Bordsteinkante) dieses wird auch als Barrierefrei angesehen. Aber im Zusammenspiel "öffnen der schwergängigen Tür und das Hindurchfahren" können schon Probleme sich ergeben!

    Daher der Rat: Nochmals mit der Verwaltung reden, das die Firma hier nachbessern sollte!

    Gruß
    rollispeedy
  • Vielen lieben Dank für die Hinweise und Anregungen. Ich habe heute die Verwaltung nochmals angeschrieben. Ich bat zu Überlegen, ob eine Schwellenbrücke und eine leichtgängige Tür nicht machbar wäre...

    Ich hoffe... !

    LG Miila


  • Hallo Miila,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wir drücken dir die Daumen, dass du und der Vermieter zusammenfindet. Schließlich kann ein wenig freundliche Kommunikation manchmal wahre Wunder wirken. 😉

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Hallo!

    Gerne berichte ich, wie es weitergegangen ist. Geht auch schnell. Es ging nämlich gar nicht weiter 👿 Die Hausverwaltung meldete sich gar nicht mehr, auch nicht auf Erinnerung hin. Dann habe ich den Mieterrat angeschrieben, aber auch der meldet sich nicht.

    Ich bin megamässig enttäuscht und auch sauer, denn jeden Tag quäle ich mich über diese Schwelle und denke dann daran, dass mir offentlichtlich nicht geholfen werden will!
    Hatte im Internet eine Gummischwelle gesehen, die für sowas geeignet wäre. Kostenpunkt ca. 25 Euro! Mehr will ich doch gar nicht. Im nächsten PUnkt werde ich fragen, ob ich die selber anbauen kann! Grummel hoch 10.

    LG Miila
  • Hallo Miila,

    oh Mann, das ist ja wirklich traurig.

    Aber schön, dass du eine Lösung für dich gefunden hast. Magst du vielleicht den Link zu dieser Gummischwelle mal teilen? Vielleicht ist er auch für andere interessant.

    Noch ein Vorschlag zum Anbringen: Informiere den Vermieter unter Bezug auf deine bisherigen Briefe von deiner Lösung und setze in dem Schreiben gleich eine (vernünftige) Frist. Wenn du bis dahin nichts gegenteiliges hörst, wertest du das als Einverständnis 😉 Das ganze per Einwurfeinschreiben und du hast es sauber gelöst.
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