Führerschein mit Auflagen

Hallo, ich habe infolge einer Behinderung (kann nur mit einem Auge sehen - 80% Sehstärke) einen Führerschein mit Auflage aller 3 Jahre zum Augenarzt zu gehen. Da mein alter Augenarzt aufgehört hat, ging ich diese Jahr zu einen neuen und dieser war nicht begeistert von meiner Fahrerlaubnis bei Einäugigen sehen obwohl sich meine Sehstärke nicht geändert hat. Durch eine frühkindliche Hirnschädigung ist des weiteren insbesondere meine rechte Hand gelähmt und ich muss ein Auto mit Automatikgetriebe und Lenkhilfe fahren. Sowohl das einäugige Fahren und auch Umbau infolge Lähmung sind im Führerschein eingetragen (1980 erworben). Hat sich was an den Zulassungsbedingungen geändert und kann der Augenarzt ohne mich zu informieren die Führerscheinstelle informieren ?

Antworten

  • Wenn du selbst zum Augenarzt deines Vertrauens gehst, wird er nicht die Führerscheinstelle informieren. Das wäre auch nicht zulässig. Wenn das Ergebnis für dich nicht i.O. ist, kannst du zu einem anderen Augenarzt gehen. Im Grunde so lange, bis du den passenden gefunden hast.

    Wenn der Augenarzt als Gutachter amtlich tätig ist, wird er in seinem Gutachten das Ergebnis mitteilen.

  • Ein Arzt hat eine Meldepflicht, wenn bestimmte Umstände gegeben sind!

    Siehe dazu: BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67

    Die Führerscheinstelle ist dann verpflichtet dem nach zu gehen. Der entsprechende Führerscheininhaber wird dann zum Gesundheitsamt / Gutachter eingeladen. Erst nach entsprechenden medizinischen Bewertung können weitere Einschränkungen ausgesprochen werden.


    Gruß
    rollispeedy
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