Teilhabe genehmigt, Freistellung??

Hallo,

ich habe mal eine Frage, habe das Problem das ich nicht mehr als Pflegefachkraft arbeiten darf, und die Teilhabe ist genehmigt. Habe auch einen GdB von 70 Zusatzzeichen G

Nun meine Frage:

Kann ich Reha-Berater der RV sagen welche Fortbildung/Umschulung ich machen will?

Und wie ist das jetzt mein AG sagte mir das sie nicht bereit sind mich frei zu stellen , müssen sie das jetzt machen für die Zeit der Weiterbildung? Sie wollen das ich wieder arbeiten kommen. Habe ihnen den Bewilligungsbescheid der RV in Kopie überlassen. Daraus ist ja ersichtlich das ich meinen Beruf so nicht mehr ausüben kann.


Ganz liebe Dank und schönen Sonntag 😃

Antworten

  • Hallo..

    zu deinen Fragen:
    Die Beratung mit dem Kostenträger (in deinem Fall die DRV, wie ich das verstanden habe) wird dir im Rahmen deines jetzigem Arbeitsfeld eine Schulungsmaßnahme anraten und empfehlen.
    Es liegt dem Kostenträger daran, das du bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis , weiterhin beschäftigt wirst. Daher kann eine "WEITERBILDUNG" (Weiterbildung baut auf dem bisherigem Berufsfeld auf) nur im Bereich des bestehenden Arbeitsplatzes stattfinden "in Abstimmung mit dem Arbeitgeber".

    Solltest du eine Weiterbildung/Umschulung machen in einem anderem Berufsfeld, in der dein Arbeitgeber dich nicht weiter beschäftigen möchte, da er dazu auch nicht verpflichtet werden kann, gefährdest du deine Anstellung.

    Nun kommt natürlich dein Schwerbehindertenstatus, mehr als ein GdB von 50, eventuell dir zu Gute.
    Im Rahmen einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Versorgungsamt davon in Kenntnis setzen und Begründen warum hier eine Kündigung anstrebt.
    Nach dem SGB ist der AG verpflichtet eine sogenannte Sozialauswahl dem VA nachzuweisen, nach dem nicht ein andere Beschäftigter mit gleicher Qualifikation oder weniger, auf den freien Arbeitsmarkt größer Chancen hat eine Neuanstellung zu finden. Zu Berücksichtigen ist auch das soziale Umfeld, damit meine ich Sinngemäß, ein 19 Jähriger unverheirateter Telefonist am Empfang ist eher zu Entlassen als ein 42 jähriger Familienvater.

    Aber am Ende ist die Bereitschaft der Weiterbeschäftigung durch den AG notwendig!!! Aber in der Pflege sind auch verwaltungstechnische Arbeitskräfte zum Beispiel notwendig, daher sollte deine "Weiterbildung" in diese Richtung gehen.
    Die Weiterbildung kann sogar, unter Umständen, im gleichen Betrieb statt finden. Hierfür gibt es auch Zuschüsse an den Arbeitgeber. Also alles ein Verhandlungsgeschick!
    Also das Fazit:
    1. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dich in einem anderem Tätigkeitsbereich weiter zu beschäftigen.
    2. Für eine Weiterbildung/Umschulung durch einen Sozialversicherungsträger wirst du Freigestellt vom AG, jedoch ohne Garantie der Weiterbeschäftigung in einen neuen Tätigkeitsfeld.
    3. Eine Weiterbildung / Umschulung durch einen Sozialversicherungsträger wird nur "endgültig finanziert", wenn eine gute Prognose besteht der Weiterbeschäftigung oder das auf dem freien Arbeitsmarkt eine gute Vermittlung möglich ist.

    Daher, bisschen realistisch bei der Beratung bleiben - mit dem was man kann und mit dem was möglich ist.
    Selbstverständlich sollen die individuellen Versichertenwünsche berücksichtigt werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke für die Antwort,

    ich habe MS und der AG ist nicht daran interessiert, das ich eine Weiterbildung mache, ich habe mehrfach versucht mit ihm zu im Ramen der BEM zu sprechen. Auch Vorschläge gemacht, er will mich für 1 Jahr erst mal auf eine andere Station versetzen. Aber nach dem Jahr ist die MS immer noch da also ist mir damit nicht geholfen.

    Ich möchte gerne den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen oder Case- und Belegungsmanagement machen, da ich exam. Altenpfleger bin, liegen die Weiterbildungen im Berufsfeld. Da hat man auf dem freien Markt recht gute Aussichten eine Stelle zu finden.

    Stellt sich die Frage ob bei der Einstellung vom AG die RV trotzdem die Weiterbildung finanziert?

    Danke 😃
  • Ich kann deine gesundheitliche Einschränkungen hier nicht bewerten geschweige denn beurteilen.

    Ob dein Ansinnen nach einer "höheren Berufsqualifizierung" realistisch im Bezug auf deine "Grunderkrankung ist, kann ebenso hier nicht bewertet werden, da die MS in der Regel eine fortschreitende Erkrankung ist. Hier ist auch mit höheren Fehlzeiten für die Zukunft zu rechnen ist.

    Ob deine Einschätzungen, hinsichtlich deiner Auswahl zur Weiterbildung, die richtige ist, solltest du mit dem Berater der DRV und eventuell mit dem Integrationsfachdienst (IFD) gemeinsam klären. Und vielleicht ergibt sich auch eine Gesprächsrunde mit dem Arbeitgeber zusammen.
    Eigentlich kenne ich es nicht, das sich ein Arbeitgeber einer solchen Gesprächsrunde entzieht, wenn diese von dem Berater an den AG vorgeschlagen wird. Das kommt daher, das in so einer Gesprächsrunde mit Fakten gesprochen wird und nicht alles aus der Glaskugel gelesen wird.
    Aussagen über Dritte und Mitarbeiter an den Arbeitgeber sind immer nur wage und unsichere, eventuelle, unkalkulierbare, nicht konkrete Vermutungen, mit dem ein Arbeitgeber nichts anfangen kann.

    Der Arbeitgeber muss klare und kalkulierbare Aussagen bekommen, mit was er zu Rechnen hat.
    In erster Linie geht es dem Arbeitgeber um die Sicherstellung des Betriebes und nicht deiner Weiterbeschäftigung.
    Wenn keinen Beschäftigungsgrundlage mehr vorhanden ist, muss der Arbeitgeber dich nicht mehr weiter beschäftigen - das sollte nachvollziehbar sein. Schließlich bist du ja auch nicht doppelt Versichert, da eine Absicherung reicht oder bezahlst du für eine und die selbe Absicherung mehrfach? (nicht immer die eigene Situation sehen, sondern auch sich mal in die Lage des Arbeitgebers sehen und dem seine Belange und Verantwortung gegenüber seinem Betrieb)

    Gruß
    rollispeedy


  • Danke dir,

    Zitat meines Chefs: machen sie die Tätigkeit für die sie eingestellt wurden. Für was anderes haben wir keinen Bedarf.

    Er hat auch alles in form von Attesten vorliegen. bin auch fast 1 Jahr AU geschrieben. Ich denke das man mich so los werden möchte. Der Schwerbehindertenbeauftragte war bei den Gesprächen dabei aber von ihm ist nicht viel gekommen außer zustimmen wenn der Chef was gesagt hat.
  • hört sich recht ....doof an!

    aber das SB-Vertreter oft nicht ihre Möglichkeiten sehen, weiß ich zu genüge. Selbst das ihr einen habt, sagt ja aus, das ihr kein kleiner Betrieb seit. Dann habt ihr auch einen Betriebsrat. Der Betriebsrat sitzt somit auch im Personalausschuss und kann manche personelle Entscheidungen beeinflussen. Also ist der Betriebsrat der eigentliche Ansprechpartner, da er die Stimme im Personalausschuss hat und der SB-Vertreter ist ein "nicht stimmberecchtigtes Mitglied im Personalausschuß, er hat jedoch Rede- und Anhörungsrechte und ohne Berücksichtigung dieser Rechte hat auch kein Beschluss im Ausschuss keinen Bestand.

    Sollte der BR einer Kündigung zustimmen, was gegeben sein muss bei einem Kündigungsantrag beim VA (da dadurch die Sozialauswahl gewährleistet wird) hat der Schwerbehinderte auch ein Anhörungsrecht beim VA, bevor ein VA einer Kündigung zustimmt. Also alles in allem... eine sehr lange Prozedur, wenn man um seine Rechte kennt.

    Daher ist eine Gesprächsrunde wohl die sinnvollste Lösung, die kein AG ausschlägt!!

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke

    ich werde jetzt mal das Gespräch mit dem Rehaberater der DRV abwarten mal sehen was der sagt. Unser BR ist zwar anwesend hat aber nichts gesagt. Nur das bis jetzt noch keiner wegen Krankheit gekündigt wurde. Sie haben auch gefragt was ich mir vorstelle im Fragebogen. Ich habe mit meinem Arzt über die Weiterbildungen gesprochen und der meint das ich das wohl ausüben kann.

    Die Situation im Moment ist sehr angespannt, da ich auch gerade erst Vater geworden bin und nicht weis wie es weitergehen soll. Auch die KK/MDK meint das die Erwerbsfähigkeit sehr gefährdet ist.

    Sehr deprimierend alles 😡
  • Hallo,

    trotz allem erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass du Vater geworden bist...

    Das macht die Situation natürlich für dich um so schwerer, weil du ja für deine Familie sorgen möchtest und die Existenzängste nicht nur dich selber betreffen.

    Das noch keiner gekündigt wurde, wegen Krankheit ist ja sehr löblich, aber wenn man die Mitarbeiter bis zur "Aussteuerung" hin hält, dann ist man sie auch los... Ganz ohne Kündigung... Schließlich darf man wegen Krankheit auch keinen kündigen.

    Daher bleibt dir leider auch nicht mehr so viel Zeit nach 1 Jahr AU. Vielleicht hast du aber mehr Aussicht auf Erfolg, wenn du tatsächlich die "Aussteuerung" abwartest und dann keine Weiterbildung, sondern eine Umschulung beantragst? So hättest du vielleicht doch realistischere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn so, wie das klingt, wird dein Arbeitgeber aktuell so gar nicht mitspielen.

    Allerdings müsste diesen Gedanken jemand kommentieren, der bei der DRV und/oder bei der Arge arbeitet. Ich kenne mich da mit den rechtlichen Voraussetzungen meiner Idee leider nicht aus.

    Es lohnt sich aber durchaus zu kämpfen, denn mein Kollege z.B. sollte schon vor fast 20 Jahren wegen seiner MS "entsorgt" werden und ist gebeten worden in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Er hat sich gewehrt (im Beamtentum etwas einfacher aufgrund der unkündbaren Stelle) und kommt bis heute jeden Tag zum Dienst. Sehr zum Ärger der Leitung, die den Platz gerne mit jemand Gesundem besetzen würde. Es war nie einfach für ihn, aber auch er musste seine Familie ernähren! Er hat eine progrediente Form und ist mittlerweile fast gänzlich auf den Rollstuhl angewiesen.

    Daher.. nur Mut.. es lohnt sich zu kämpfen! Versuch dich nicht unterkriegen zu lassen. Nur... Altenpflege... hm... das kannste glaube knicken. Die lassen dich im Leben nicht Rückenschonend arbeiten und per Rollator das Essen verteilen oder Waschschüsseln durch die Gegend karren... Die Idee mit dem Fachwirt für Gesundheitswesen finde ich super.

    Jumanji

  • Danke Jumanaji,

    ich werde auf jeden Fall versuchen eine der beiden Weiterbildungen bei der DRV durch zu kriegen, klar ist MS sch.. aber ich will meine Familie ernähren und auch ein Vorbild sein für meine Tochter.


  • Hallo,

    hm.. ich weiß nicht, wie deine Schulbildung ist... aber es gibt wohl auch für Pflegeberufsangehörige da noch Schlupflöcher. Was wäre sonst mit einem Studium Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft. Da hättest auf Dauer auch die Beibehaltung des Berufes und Möglichkeiten barrierefrei zu arbeiten, sprich das ginge auch vom Rollstuhl aus, wenn der irgendwann nötig ist.

    Ist natürlich auch die Frage, ob du dich mit einer kompletten Umschulung für den kaufmännischen Bereich oder anderen Bürojobs anfreunden könntest.

    Mir ist die Aufgabe der Krankenpflege echt am schwersten gefallen und ich habe mich tatsächlich mit Rollator in einer Klinik in die Personalabteilung gestellt, ob ich so auf Minijobbasis arbeiten dürfte. Allerdings war das nur der Einstieg für meine Frage nach einem Bürojob, den ich bewältigen kann im Bereich der Krankenpflege. Das entsetzte Gesicht der Mitarbeiterin war Gold wert. Es hat sich keine Stelle ergeben, weil die genug "klinikeigene" Angestellte mit Schwerbehinderung haben und zum Glück hat sich bei meinem Dienstherrn dann nachher eine Lösung gefunden, so dass ich bis heute noch Vollzeit arbeite!

    Leider bin ich mittlerweile eine Ausnahme, wenn ich sage, ich liebe den Pflegeberuf. Insbesondere weil die Arbeitsbedingungen sich für Pflegekräfte von gruselig zu absolute Grauenhaft geändert haben und eine Besserungstendenz ist leider gar nicht in Sicht.

    Jumanji
  • ich denke schon das mit ich mich mit dem Gedanken anfreunden kann und da ich bei meinen AG eh keinen Blumenpott gewinnen kann erst recht.

    Ich habe vor Uhrzeiten eine kaufm. Ausbildung gemacht, aber so lange raus darum habe ich an den Fachwirt gedacht von mir aus auch als Umschulung aber ich kann mir alles Vorstellen im Moment wo ich das gleiche an Gehalt bekomme wie jetzt muss ja meine Familie ernähren.


    LG

  • Jumanji, da sind so ein paar Irrtümer in deinem Verständnis!

    Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,
    "....

    ...., aber wenn man die Mitarbeiter bis zur "Aussteuerung" hin hält, dann ist man sie auch los... Ganz ohne Kündigung... Schließlich darf man wegen Krankheit auch keinen kündigen....."



    Jeder Mitarbeiter in der freien Marktwirtschaft, also somit kein Beamter, kann zu jederzeit, unter Einhaltung von gesetzlichen Kündigungsregelungen, gekündigt werden. Eine Kündigung kann zu jederzeit ausgesprochen werden unter Angabe der Gründe - auch wegen Krankheit.
    Solange er nicht gekündigt wurde und er nach AU und Krankengeldbezug weiterhin "Krank (Arbeitsunfähig)" geschrieben wird, besteht der Arbeitsvertrag formell weiterhin. Nur er hat kein Anspruch auf Leistungsentlohnung gegenüber seinem Arbeitgeber (Lohn gegen Leistung).

    Hier ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich rechtzeitig beim Arbeitsamt vorzustellen - zweck Bezug des Alg 1, sofern er auf weitere Einkünfte angewiesen ist bzw. Renten-Anrechnungszeiten.
    Er wird auch dann so bei der Bundesagentur für Arbeit in der Statistik der Alg I Bezieher hinzugefügt - unter dem Vermerk "nicht vermittelbar wegen Krankheit" (Das Arbeitsverhältnis zum AG bleibt bis zu einer Kündigung bestehen, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes aussagt)

    Jumanji hat geschrieben:
    Daher bleibt dir leider auch nicht mehr so viel Zeit nach 1 Jahr AU. Vielleicht hast du aber mehr Aussicht auf Erfolg, wenn du tatsächlich die "Aussteuerung" abwartest und dann keine Weiterbildung, sondern eine Umschulung beantragst? So hättest du vielleicht doch realistischere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn so, wie das klingt, wird dein Arbeitgeber aktuell so gar nicht mitspielen.

    Allerdings müsste diesen Gedanken jemand kommentieren, der bei der DRV und/oder bei der Arge arbeitet. Ich kenne mich da mit den rechtlichen Voraussetzungen meiner Idee leider nicht aus.


    Aufgrund, das der Arbeitnehmer im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist, liegen "Rehablitationsmaßnahmen: Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben " (Umschulungsmaßnahmen durch die DRV mit einem Berufbildungswerk) bei dem Rentenversicherung.
    Sollte aus Gründen, die ich hier nicht alle aufführen möchte, es nicht möglich sein, eine Weiterbildung / Umschulung durch die DRV durchzuführen, ist die Bundesagentur für Arbeit für weitere Maßnahmen zuständig.

    Auch die Bundesagentur für Arbeit erbringt Fördermaßnahmen im Sinne "Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben".

    Und zu allem sollte man immer daran Denken, ein Arbeitgeber bezahlt Lohn gegen Leistung. Und Leistungszahlungen an den Arbeitnehmers müssen aus "erwirtschafteten Gewinnen" geschöpft werden. Ein Arbeitgeber im freien Wirtschaftsleben ist kein Sozialleistungserbringer.

    Das ist im Beamtenrecht so nicht vorgesehen und auch nicht machbar. Daher kann man eventuell auch "leistungsgeminderte Mitarbeiter" eher durch andere Mitarbeiter kompensieren (will ich mich mal so ausdrücken).

    Aber ich wünsche dir "Thantaros" - in deinem Handeln und Vorstellung weiterhin gutes Gelingen und Glück!

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo

    wie ich bereits geschrieben habe werde ich mal das Gespräch abwarten was in ca 2 Wo. sein wird.

    Da ich berufsunfähig bin laut Reha-Klinik meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat der Sozialdienst einen Antrag auf Teilhabe gestellt der bewilligt wurde und das auch sehr schnell (4 Wo. n. Antrag).

    Mir ist es mittlerweile egal ob ich entlassen werde, habe eh nix zu erwarten vom AG, außer das ich zu funktionieren habe. Es sieht halt besser aus wenn man sich in meinen Alter 47 aus einen Arbeitsverhältnis bewirbt.

    Ich will Arbeiten und das am Liebsten in Anlehnung an den Pflegeberuf. Darum habe ich im Anrag eingeschrieben was ich gerne machen würde.

    Ich muss ja auch sehen das ich meine nun kleine Familie ernährt bekomme, dafür ist halt ein gewisses Einkommen notwendig.

    ich habe halt extreme Existenzangst.

    LG und lieben Dank euch beiden