Zu wenig Pflegegeld für Januar bekommen was nun?

Habe Pflegestufe I und bekomme von Sozialamt sogennante Hilfe zur Pflege SGB XII, laut Gesetzgeber
Personen mit Pflegestufe I werden Automatisch in Pflegegrad II eingestuft, damit steigt der Anspruch auf Pflegegeld von derzeit 244 € auf 316 €.Leider ist Sozialamt bei Pflegestufen geblieben und hat nur 244 € überwissen für Januar 2017, also 72 € zu wenig.Zweitens die wollen auch Wiederbegutachtung, was auch abgeschaft wurde, und für alle Übergeleiteten werden Wiederbegutachtungen bis 31.12.2019 ausgesetzt

Antworten

  • Hallo,
    was sagt denn das Sozialamt dazu?
    Dieser Bestandsschutz bezüglich der Einstufung gilt lebenslang. Eine Schlechterstellung durch Neubegutachtung übergeleiteter Pflegebedürftiger wird ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit nach der neuen Definition mehr vorliegt und dies bei einer erneuten Begutachtung festgestellt wird. Eine Wiederholungsbegutachtung ist jedoch bis 2019 ausgesetzt, so dass bei diesem Personenkreis in der nächsten Zeit keine Verschlechterung zu erwarten ist.
    Gruß Hugo
  • Freitag ist das Geld von Sozialamt gekommen, und bei Sozi Nachmittags war keine da, es ist auch kein
    Bescheid gekommen, wegen den neuen Pflegegraden. Ich weis nur das Sozialamt, bei alten geblieben ist, ich werde alle 2 Jahre Neubeguachtet, bei Sozialamt ändert sich nichts, sie bleiben bei den Pflegestufen, somit bezahlen sie 244 € bei Pflegestufe I weiterhin.Ich glaube, ohne Anwalt, komme ich nicht weiter, leider
  • Hallo

    Kurze Überlegung.Zahlen die nicht Rückwirkend,also im Januar das Geld für Dezember?
    Und ich würde mal abwarten was im Januar an Post kommt vom Amt.Kann gut sein das die Anpassen und das Rückwirkend.
    Was die Begutachtung betrifft stimmt alles was Ihr dazu gesagt habt.

    Gruß und Guten Rutsch

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Einfach mal warten bis Montag und dann das Amt anrufen. Die Pflegegrade gelten auch für das Amt, ebenso das Pflegegeld!
    Dort arbeiten auch nur Menschen die mal Fehler machen können oder etwas vergessen. Alleine schon wegen der 5,-€ Erhöhung Grundsicherung/Hartz IV ab 01.01.2017 müsste ein neuer Bescheid kommen.
    Gruß Hugo
  • Sozialamt zahlt Zahlt immer ende des Monats, am 30.12.16 für Januar 2017 , und am 30.12.16 war auch der Neue Bescheid mit 5 € mehr Grundsicherung. Und das Pflegegeld für Januar 2017 /244 € war auch da, aber 72 € zu wenig.Mal sehen was montag gibt. Mich ärgert nur, das die sich nicht an den Gesetz halten, wen ich nicht um die fehlende 72 € kämpfe, wird es so bleiben und auch Februar 2017
    bekomme nur 244 € leider.

  • Das Sozialamt zahlt im voraus, soviel zu Ralfs Frage.
    Ich denke daß du nicht kämpfen mußt, einfach nur ein paar Tage Geduld haben und das dann telefonisch klären!
    Gruß Hugo
  • Hallo lucky24,

    konntest du in der Angelegenheit heute irgendetwas klären?

    Was mich wundert: Einerseits sprichst du vom Pflegegeld, andererseits vom Sozialamt. Das Pflegegeld ist doch aber eine Leistung deiner Pflegekasse und nicht vom Sozialamt…
  • Hallo Justin
    Du Fragst warum ich mal von Pflegegeld und Sozialamt spreche.Habe mit der Pflegekasse nichts zutun.Bekomme sogenannte Hilfe zur Pflege SGB XII + Grundsicherung für Erwerbsunfähige.Übrigens bei Sozialamt habe nichts erreichen können,die Dame am Telefon meint,es wird überprüft ob mir überhaupt die 72,00 € mehr Pflegegeld zusteht und das bei Pflegestufen bleibt,Sozialamt ändert nichts und man wird nicht überleitet in die Pflegegrade.
  • Hallo lucky24,

    vielen Dank für deine Ausführungen!

    Aber dann hat dein Anruf doch dein Anliegen mit der erhaltenen Auskunft geklärt.
    Demnach gelten die neuen Pflegegrade nur für die Pflegeversicherung und nicht für das Sozialamt. Dort bleibt also alles beim alten und du bekommst das Pflegegeld wie bisher.
  • Habe mich bei Verbraucher Zentralle erkündigt, für sozialamt gelten selbe Gesetzte wie Pflegekasse, und mir steht die 72,00 € mehr Pflegegeld zu, das man nicht schlechter dagestellt werden kann, wie die Pflegebedürftige bei Pflegekasse.Diese Änderungen PSG gelten auch für Sozi usw.Also bleibt der weg nächste Woche zum Anwalt, nicht erspart, leider.
  • Als erstes mal verlangst du von der Arge einen schriftlichen Bescheid für das was dir am Telefon gesagt wurde. Darauf erhebst du Widerspruch! Schneller geht es wenn du gleich eine Beschwerde aussetzt wegen der Sache oder gehst mal persönlich hin.
    Immer gleich Anwalt ist nicht sinnvoll, kostet nur Geld welches du nicht hast.
    Persönlich vorsprechen bewirkt Wunder! Und nicht zu Fritzchen sondern zu Fritz (Dienststellenleiter)
    Gruß Hugo

    Justin,
    ich hätte von dir eine Antwort erwartet die auch Sinn macht und nicht aus dem Bauch heraus, 🥺