Barunterhaltspflichtig für erwachsenen behinderten Sohn bei gleichzeitiger Pflege?

Hallo, mein Sohn ist jetzt volljährig geworden. Der Vater vertritt die Ansicht, dass ich nun ebenfalls barunterhaltspflichtig wäre, obwohl ich meinen Sohn (100 % schwerbehindert, BHG, Pflegestufe 4 -neu-) ausschließlich pflege. Er geht von 7 - 15 Uhr in die Schule. Durch die Behinderung ist er praktisch gesehen ja nicht mit einem Volljährigen ohne Behinderung zu vergleichen.
Bin ich trotzdem barunterhaltspflichtig? Wird trotzdem das gesamte Kindergeld gegengerechnet? (Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe)
Freue mich über eine baldige Antwort

Antworten

  • Hallo Marylou9,

    Das Problem ist so komplex das du am besten mit einem Anwalt redest der sich im Behindertenrecht auskennt.
    Viele Faktoren spielen da rein und jede einzelne kann schon zu einer anderen Beurteilung führen.
    Uns fehlt einfach dafür das Hintergrundwissen und ganz besonderst die fachliche Rechtskompetenz.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo,
    ja das kann ich nachvollziehen. Rechtsanwälte, die sich mit dieser Thematik auskennen sind rar gesät.

    Gibt es dazu neuere Rechtssprechungen? Kannst Du diese hier aufführen? Wäre toll.

    Danke, lg
    Marylou9
  • Hallo Marylou9

    Gib bei Google einfach mal den Bergriff Baruntehalt Behindert ein.Du wirst erschlagen von Urteilen die alle unterschiedlich sind.WIe schon geschrieben...in diesem Thema spielen schon Kleinigkeiten eine große Rolle.
    Wenn du Probleme hast einen Fachanwalt zu finden spreche doch mal mit den ortsansässigen Behindertenverbänden(Netzsuche).Die können Dir sicherlich helfen.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Danke für Deine Antwort.
    Es gibt viele Kommentare, Urteile bzgl. Sozialamt ./. Eltern, wie es ist, wenn das Kind im Heim lebt, etc.
    Ich habe aber nichts wirklich konkretes (z.B. Urteile von höheren Instanzen) bzgl. Barunterhaltsanspruch ./. Pflegegeld.
    Es gibt klare Regelungen, wie das Pflegegeld bei der Pflegeperson unterhaltsrechtlich zu behandeln ist, aber scheinbar unterschiedliche bzgl. Unterhaltsanspruch des Gepflegten wenn er Pflegegeld bezieht.
    Sachlage ist die, dass der Kindesvater sich gar nicht um seinen Sohn kümmert, jetzt aber meint, weil unser Sohn Pflegegeld bekommt, kann er seinen Barunterhalt ihm gegenüber kürzen.
    Wenn Du da was konkretes hast, wäre das mega.
    LG
    Marylou9
  • Hallo Marylou

    Also..ich lass mich gerne besser belehren wenn einer von den anderen Membern was weiß...Pflegegeld ist kein Einkommen wenn ich da richtig im Thema bin,,,,Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen und Pflegegeld ist kein Einkommen.
    Aber wie gesagt.....
    Danach kann der Unterhaltspflichtige Pflegegeld nicht als Kürzungsgrund heranziehen.

    Hoffe ich liege richtig

    Gruß

    Ralf

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  • Richtig Ralf, das Pflegegeld ist zur Sicherstellung der Pflege vorgesehen und darf nicht angerechnet werden.
    Gruß Hugo und gutes Neues Jahr
  • Hallo,
    das ist auch mein Verständnis.
    Gibt es dazu Urteile, vielleicht sogar in höherer Instanz?
    Sicherlich haben sich darüber schon Leute gerichtlich gestritten.
    LG
    Marylou9
  • Hallo,
    dass das Pflegegeld bei der Pflegeperson nicht als Einkommen gilt, ist eindeutig und explizit im $ 13 SGB XI, Abs. 5 geregelt. Auch dass das Pflegegeld bei Bezug von Sozialleistungen des zu Pflegenden nicht zu berücksichtigen ist.

    Aber dass es nicht als Einkommen gegenüber dem Barunterhalt des Vaters verrechnet werden darf (also nicht als Einkommen des zu Pflegenden generell gesehen werden darf) - habe ich nirgends gefunden.

    Deshalb nochmals die Bitte: gibt es irgendwo ein Gerichtsurteil dass diesen letzten Punkt schon entschieden hat?
    LG
    Marylou9
  • Hallo,

    wenn du über Dr. Google oder einen Rechtsanwalt keine Urteile findest, könnte es in dem Fall gut möglich sein, dass es gar keine Urteile gibt, weil die Rechtslage eindeutig ist. In der Regel landen nur Fälle vor Gericht, wo auch Aussichten auf Erfolg bestehen. Alles andere wird im Vorfeld abgewiesen.

    Ich denke, du solltest definitiv zu einem Fachanwalt für Familienrecht, weil es sich um Unterhaltsforderungen handelt. Wenn du einen Fachanwalt für Familienrecht findest, der auch Sozialrecht macht, dann wärst du wahrscheinlich auf der sicheren Seite.

    Eine gütliche Einigung scheint mir bei den m. E. unverschämten Forderungen deines Exmannes ausgeschlossen. Es ist moralisch eine absolute Schweinerei, wenn man an das Pflegegeld seines Kindes will, um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken und damit riskiert, dass die Pflege des eigenen Kindes nicht mehr gesichert ist. Aber gut, dass ist meine Meinung.

    Jumanji
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