Mogelpackung Pflegegrade?

Hallo,

ich muss jetzt Anfang Januar einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Pflegestufe war mir jetzt schon zweimal abgelehnt worden. Leider völlig unverständlich, aber gut, der Gutachter bekam die erforderlichen Minuten halt nicht zusammen. Da es aber ab Anfang des Jahres alles besser und einfacher werden soll, hat mir der Gutachter selber geraten, da der Hilfebedarf eindeutig da ist, die Minuten aber nicht reichen, soll ich dann einen neuen Antrag stellen. Ich werde es auch tun.

Nach Lektüre folgender Broschüre und der Pflegeberatung meiner Pflegeberaterin, die jetzt auch für die neuen Pflegegrade geschult wurde, bin ich heillos entsetzt und halte es für eine absolute Mogelpackung...

https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/SPV/Begutachtungsgrundlagen/Fachinfo_PSGII_web.pdf


Die Pflegeberaterin hat mir das Punktesystem erläutert anhand der Mobilität innerhalb der Wohnung. In ihrer Schulung hat man ihr erklärt, dass es wie folgt ausschaut.

Geht jemand ohne Hilfe in der Wohnung umher ist er selbstständig. OK, das ist noch eindeutig und klar. Geht jemand mit Hilfsmitteln (Gehstock, Rollator, Rollstuhl) in der Wohnung umher, dann ist dieser ebenfalls selbstständig ohne Einschränkungen, denn mit dem Hilfsmittel wird wieder volle Selbstständigkeit erlangt. Unselbstständig ist er erst dann, wenn er sich in der Wohnung nicht mehr ohne Hilfe eines Menschen fortbewegen kann.

Wenn man sich selbstständig waschen kann, egal wie lang man dafür braucht. Ob im Sitzen, im Stehen oder ob man auf dem Boden kriechend unter die Dusche krabbelt, dann wäscht man sich selbstständig und erhält keine Punkte, weil man keine Hilfe braucht. Da kann man sich noch so sehr Unterstützung wünschen. Wenn man es selber kann, kann man es eben selber.

Für mich persönlich ist es zwar nett, wenn man auf die Selbstständigkeit schaut, aber irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das ganze Pflegestärkungsgesetz zwar mehr Geld in den Pflegegraden gibt, aber die Eintrittsvoraussetzungen dermaßen verschärft wurden, dass der Staat unterm Strich Geld sparen wird, weil kaum einer mehr den Anspruch hat.

Wie seht ihr das?

Jumanji

Antworten

  • Hallo Jumanji,

    Auch ich werde versuchen einen Pflegegrad zu bekommen.
    Zu diesem Thema habe ich diese Seite gefunden
    www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/#rechner
    Habe es einfach mal ausprobiert.Die Seite klappt gut.Man muss auch keine Sorge haben das man irgendwas abschließt oder das Email Postfach überschwemmt wird mit Post.Soviel zur Seite und deren Sicherheit.
    Laut der Berechnung,unter Berücksichtigung von +/- Möglichkeiten,komme ich für mich auf 17,5 Punkte für die Stufe 1.
    Benötigt werden 12,5 laut Aussage der Anbieter.
    Mal sehen was passiert.
    Aber...und wie immer kommt hier ein Aber.....das größte Problem was ich dabei sehe sind die Menschen die dich Beurteilen sollen.
    Wenn deren Ausbildung nicht stimmt oder diese Menschen einfach kein Fachwissen haben wird es schwierig.
    Zum Beispiel :Ich komme ich mit meinen Prothesen die Treppe runter.Aber...sicher ist was anderes.Ich bin immer froh wenn ich eine Begleitung habe.
    Für mich ist das dann in der Antwort : überwiegend Selbstständig.Da ich ja Hilfe benötige die Treppe sicher zu bewältigen.
    Auch zu deinem Beispiel würde ich sagen...laufe ich in der Wohnung ohne Hilfsmittel rum bin ich selbständig.Benötige ich Hilfsmittel,egal welcher Art,bin ich überwiegend selbständig.
    Warum? Einfach...wenn ich auch nur eine Krücke weglege um etwas zu greifen und zu tragen ist Feierabend.
    Selbständig Bewegen endet da für mich sobald ich in der Bewegung eingeschränkt werde.Und wenn ich etwas Tragen/Bewegen will und kann es nicht bin ich nicht selbständig.
    Und hier gebe ich Dir Recht.Hier wird es zur Mogelpackung.In der Beurteilung durch die Person die dich beurteilt.
    Es wird da nicht genügend differenziert.

    Gruß

    Ralf

    PS.Ich gebe Bescheid wie es gelaufen ist.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Jumanji und Ralf,
    als ich versucht habe die Pflegestufe 3 meines Freundes anhand der neuen Beurteilung nachzuvollziehen, war ich mir gar nicht mehr so sicher, ob er dafür noch auf den entsprechenden Pflegegrad kommt. Jedoch ... alles was er noch selbständig kann ist noch einigermassen sprechen und schlucken! Mit einer Hand schafft er aktuell noch etwa 10-20 m mit dem E-Rolli (jedoch auch nur bei guter Verfassung), allerdings hat er jetzt Kinnsteuerung beantragt - mit dieser gilt er wohl als mobil!!! Das jede geschlossene Türe ein Hindernis darstellt, zählt wohl nicht! Bei manchen anderen Punkten steige ich nicht so richtig durch - sie scheinen mir jedoch sehr auf Demenz abzuzielen.
    Bei einem Vortrag des Vereins für Muskelkranke wurde jedoch gesagt, dass jeder, der eine Pflegestufe hat, nicht neu überprüft wird sondern automatisch den nächst höheren Pflegegrad erhält. Es wurde betont, dass jemand der jetzt eine Pflegestufe hat, auf keinen Fall zurückgestuft würde. Vermutlich gibt es auch bei Pflegestufen immer wieder mal eine Überprüfung, ob es da passieren kann ???
    Wenn ich davon ausgehe, dass ihr schon eine Pflegestufe hab, müsstet ihr automatisch in den nächst höheren Pflegegrad kommen ... für die Neuanträge ist es jedoch unter Umständen sehr sehr ungerecht.
    Ein gutes neues Jahr.
    LG Tündi
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  • Hallo jumanji, es liegt oft an den Pruefern wie sie die Situation einschaetzen. Bei der Einschaetzung deines Hilfsbedarfs kommt es auch darauf an inwieweit du Unterstützung von dritten brauchst. Pflegedienst usw. Auch das benutzen von Hilfsmitteln wird in die Bewertung mit ein bezogen. Toilettenstuhl, Gehhilfen. Einlagen fuers Bett. Wenn dich jemand anderes im Alltag unterstützt, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder anderen Besorgungen Bankgeschaefte, Steuerabrechnungen usw, solltest du das bei der Bewertung mit angeben. Gutes gelingen.
  • Hallo,

    Pflegestufen konnten auch in der Vergangenheit bei Überprüfungen zurückgestuft oder höher gestuft werden. Dafür waren die Überprüfungen da. Stimmt die erteilte Pflegestufe noch oder muss was geändert werden.

    Ansonsten sollten alle Inhaber einer Pflegestufe von ihrer Pflegekasse eine Mitteilung bekommen haben, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet wurden zum 01.01.2017. Eine Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht gemacht,.

    Ich habe gestern den Antrag bei meiner Pflegekasse gestellt. Einfach nur als einen Satz ohne große Begründung und bin jetzt auf die Reaktion gespannt. Begleitet werde ich von der Mitarbeiterin von Compass, die mir als Pflegeberaterin schon seit geraumer Zeit zur Seite steht. Ich hoffe nur, dass ich diesmal Erfolg habe, denn ohne fremde Hilfe ist mir in vielen Bereichen des Lebens, Lebensqualität nicht mehr möglich. Stelle den Antrag ja nicht, um die Pflegekasse zu ärgern.

    Ansonsten werde ich meine psychischen Probleme noch deutlicher heraus stellen, denn jeden Abend mit dem Gedanken ins Bett zu "hüpfen", ob man am nächsten Morgen wieder wach wird, ist schließlich nicht ohne. Für psychische Erkrankungen scheint es ja besser zu sein.

    Ich bin jedenfalls gespannt, wie es denn nun bewertet wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Staat für Pflegebedürftige mit der Erhöhung das Geld zum Fenster rauswirft. Unterm Strich wird er sparen wollen, um weiterhin keine Schulden machen zu müssen.

    Jumanji
  • Einen Hinweis noch. Wenn der MDK den Sachverständigen schickt schreibe dir alle deine Gedanken auf sowie die Dinge die dich im Alltag behindern. Und wenn möglich lass deine Betreung beim Beurteilungstermin mit anwesend sein. Ansonsten Kopf hoch bis dahin.