KFZ-Umbau wird abgelehnt!?!?

Optionen
Hallo liebes Forum,
ich habe aufgrund eines im Januar eingetretenen Gehbehinderung (entsprechend anerkannt als SBH, 100 GdB, aG) den Umbau meines Autos bei der Rentenversicherung beantragt; mir wurde damals gesagt, dass ich einen gesetzlichen Anspruch habe, weil ich das Auto benötige, um zur Arbeit zu gelangen.
Nun schreibt mir die Rentenversicherung heute, dass mein Auto (BMW 3er BJ 2008 Automatik) zu alt sei, um den Umbau ("nur" 4500 EUR) zu bewilligen.
Das ist für mich ein Schlag ins Gesicht, da ich 1.) das Auto unumstritten benötige, 2.) stattdessen momentan Taxi zur Arbeit fahre und der Rentenversicherung für diese Fahrten Kosten i.H.v. 2000 EUR im Monat (!) entstehen und 3.) ich keinen Paragraphen entdecken kann, der diesen "Mindest-Restwert" für einen Umbau vorschreibt. Im Gegenteil, im § 7 der KfzHV steht, dass behinderungsbedingte Umbauten einkommensunabhängig in voller Höhe übernommen werden.
Meine Frage: Kennt Ihr diesen Sachverhalt? Was würdet Ihr raten?
Beste Grüße, lboerni

Antworten

  • Hallo lboerni,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du den Mobilitätsclub von MyHandicap gefunden hast 😀

    Leider hast du nicht die Rechtsgrundlage geschrieben, auf die man sich beruft. Ich vermute also mal, man wird sich auf §4 Abs. 3 beziehen.
    Außerdem sind natürlich alle Kostenträger auch im gewissen Maße zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

    Die Entscheidung ist also nachvollziehbar. Das macht sie aber natürlich dadurch nicht schöner für dich.

    Mein Rat wäre, dass du dich mit deinem Sachbearbeiter telefonisch in Verbindung setzt und ihr gemeinsam - gerade auch angesichts der Taxikosten (die ja aber wohl übernommen werden?) - eine Lösung findet.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht oder dich bei weiteren Fragen erneut melden. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Justin,
    vielen Dank für den netten Empfang.
    Noch habe ich keinen "richtigen" Bescheid vorliegen, sondern nur ein Schreiben mit gleichbedeutendem Inhalt.
    Eine Rechtsgrundlage wird nicht genannt, auch telefonisch konnte mir die Bearbeiterin keine Rechtsgrundlage nennen, das "sei halt so", das wurde "von ganz oben entschieden".
    Selbst der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt scheinbar nicht: Da mein Kfz nicht umgebaut ist, ich aber darauf angewiesen bin, um zur Arbeit zu kommen, hat die DRV mir Taxifahrten genehmigt.
    Das heißt konkret, dass ich für (hin und rück) 100 EUR täglich mit dem Taxi zur Arbeit und wieder nach Hause fahre. Somit entstehen der DRV pro Monat Kosten i.H.v. 2000-2200 EUR (bei 20-22 Arbeitstagen). Und das bei Umbaukosten von 4500 EUR.
    Die 50%-Regel habe ich durchaus gefunden, nämlich bei der Bezuschussung vom (behinderungsbedingten) Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs, aber der für den Umbau zuständige § 7 der KfzHV sagt nichts über solche Grenzen - enthält nur einen Anspruch auf den Umbau!
    Der genannte § 4 der KfzHV bezieht sich m.E. ebenfalls auf den Kfz-ERWERB, nicht aber auf den reinen Umbau. Und mir wegen dieser Regelungen ein neues Auto zu kaufen, kann ich mir weder leisten, noch will ich das, mein BMW 320d Touring Automatik von 2008 fährt wunderbar.
    Mir bleibt wohl nichts weiter, als den mir angekündigten Ablehnungsbescheid abzuwarten und dann Widerspruch einzulegen. Parallel überlege ich, die Behördenleitung anzuschreiben sowie Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen...
    Grüße, lboerni

  • Hallo lboerni,

    Mir ist klar, dass die Sache mit den 50 % in einem anderen Paragrafen steht. Ich schätze aber mal, dass man die Ablehnung eventuell davon ableiten wird.

    Vielleicht nimmst du schon vorher mal Kontakt mit dem Vorgesetzten auf. Es muss er nicht erst ein formeller Widerspruch notwendig werden, wenn man es schon im Vorfeld besprechen könnte.

    Halte uns doch bitte in jedem Fall auf dem Laufenden. Wir drücken dir die Daumen!

    Trotzdem ein frohes Weihnachtsfest!
Diese Diskussion wurde geschlossen.