wer bezahlt die Beförderungskosten von Werkstatt zur Kurzzeitpflege

mein Sohn arbeitet in einer WfbM und wird vom DRK gefahren(befördert).nun ist mein Sohn jedes Jahr ein paar Tage in einer Wohnstätte zur Kurzzeitpflege. Jetzt verlangt der Beförderer ,das ich diese Fahrten selber bezahlen soll, da sie mehr km beinhalten. aber das DRK wird ja mit einen Pauschalbetrag pro Person und nicht nach km von der Werkstatt bezahlt und die wiederum vom Sozialamt ,müss ich jetzt tatsäschlich bezahlen?

Antworten

  • Der Kreis Neuss hatte meine Frau angeschrieben. Man bot uns ein KM-Kontignent pro Jahr an, da man mit dem DRK eine entsprechende Vereinbarung habe. Dies sind weit über 1000 km im Jahr, die man z.B. auch privat kostenlos nutzen kann. Wir fahren mit dem DRK dank dieser Regelung in Kürze kostenlos von Erkelenz nach Bad Bevensen und zurück. Erkundigt Euch doch mal, ob das bei Euch auch möglich ist.
  • Hallo Patric94,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür 😀 ).

    Patric94 hat geschrieben:
    (...) Jetzt verlangt der Beförderer ,das ich diese Fahrten selber bezahlen soll, (...)


    Verstehe ich das richtig, dass derartige Fahrten früher bereits vom DRK durchgeführt worden, aber von anderer Stelle als euch bezahlt? Wenn ja, was ist jetzt anders?
  • Ja,das ist richtig er wurde früher ohne Diskussion befördert, es ist jetzt nichts anders.
  • Hallo Patric94,

    zunächst vielen Dank für die Rückmeldung.

    Hast du denn mal beim DRK nachgefragt, wieso man es jetzt anders handhaben möchte?
    In einem nächsten Schritt solltest du den Kostenträger fragen.
    Im schlimmsten Fall müsst ihr es dann doch selbst zahlen. Im besten Fall übernimmt es der Kostenträger über das bestehende Kontingent oder ein anderes.
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