Krankenhausrechnung für Patienten Akte

Hallo zusammen habe folgende Frage.
Ich forderte im KH in dem ich stationär behandelt wurde meine Patienten Akte in Kopie an.
Im Büro wurde mir gesagt das ich Kopien sowie Arbeitszeit bezahlen muss.
Ich bekam die Unterlagen, allerdings waren dort auch alle von mir selbst eingereichte Berichte
erneut kopiert.
Ebenfalls war anbei eine Rechnung von 78,50 €. Hat jemand ähnliche Erfahrung,muss ich hier zahlen?

Antworten

  • Hallo
    Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten ergibt sich aus der jeweiligen Berufsordnung der Ärzte (Landesrecht; hier in NRW ist es § 10 BOÄ NRW).
    Die entsprechende GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) für dein Bundesland findest du im Netz.
    Der Betrag dürfte aber der GOÄ entsprechen.
    Vorher fragen schützt vor Überraschungen.
    Gruß Hugo
  • Hallo,

    dass man die Arbeitszeit dafür auch bezahlen muss, ist mir neu. Wenn die Rechnung aber nach der GOÄ abgerechnet ist mit der entsprechenden Ziffer, dann wird das wohl eher richtig sein.

    Wenn man seine vollständige Patientenakte anfordert, dann gehören da auch die mitgebrachten Befunde in Kopie mit dazu. So kann das Krankenhaus dir nachweisen, dass sie die mitgebrachten Befunde nicht einfach nur geschreddert haben, sondern ordnungsgemäß abgeheftet.

    Je nach Aufwand, Krankheitsbild, Dauer des Aufenthaltes und Umfang der Untersuchungen kommt da schnell mal ein Buch zusammen.

    Jumanji
  • ...hm... das mit dem Bezahlen ist schon in Ordnung. Jedoch das ich die Arbeitsleistung (Arbeitsstunde) des kopieren bezahlen muss - das ist für mich neu! (Auskunftspflicht des Arztes = § 630 BGB, sowie das eine kostenfreie Auskunftspflicht des Arztes nach dem BDSG gegeben ist - mit der Einschränkung, der persönliche Notizen des Arztes und in besonderen Fällen unter der Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Patienten bleiben diese Informationen außen vor)

    Kenne es nur, das man pro Kopie zu einer Zahlung aufgefordert werden kann. Die Einsicht selbst bleibt grundsätzlich Kostenfrei!
    Die Duplikate können bis zu 50Cent pro kopierte Seite betragen. Eine extra Berechnung einer "Arbeitsstunde" ist regulär sehr ungewöhnlich und auch nicht rechtens, da diese Kosten in den Kopierkosten einer Seite bereits enthalten sind. Und "eine Stunde" extra dafür zu berechnen halte ich auch zudem recht erhöht, da mittlerweile und überwiegend alles elektronisch gespeichert wird - sprich, es ist nur ein Tastendruck zum Ausdrucken der Akte notwendig. Eine reguläre Patientenakte wird meist nur bis zu 10 Jahren aufbewahrt, da dies die gesetzliche Vorgabe ist.
    Selbst eine gebrannte CD ist daher mit so hohen Kosten, wie du sie angeführt hast, nicht zu rechtfertigen.
    In der Anlehnung der Herausgabe einer Patientenakte durch Ämter und anderen Behörden ist meist nur ein Verwaltungsaktgebühr (Gebührenordnung) von meist nur 25€ vorgegeben. Ich denke, da sind wirklich alle realen Kosten mit abgedeckt - egal wie dick die Akte ist - da meist nur die letzten 2 Jahre interessant sind. In der Dokumentation eines Arztberichtes oder Befundberichtes ist eine Anamnese (gesundheitlicher Krankheitsverlauf) enthalten!

    Gruß
    rollispeedy
  • hansgünter86 hat geschrieben:
    Hallo zusammen habe folgende Frage.
    Ich forderte im KH in dem ich stationär behandelt wurde meine Patienten Akte in Kopie an.
    Im Büro wurde mir gesagt das ich Kopien sowie Arbeitszeit bezahlen muss.
    Ich bekam die Unterlagen, allerdings waren dort auch alle von mir selbst eingereichte Berichte
    erneut kopiert.
    Ebenfalls war anbei eine Rechnung von 78,50 €. Hat jemand ähnliche Erfahrung,muss ich hier zahlen?


    hansgünter, da dir gleich zu Anfang gesagt wurde was es kosten wird, musst du diese Leistung auch bezahlen, ist ja klar. Wenn dir das mit der Arbeitszeit nicht gefallen hat, NACHFRAGEN hätte das klären können, VORHER!
    Bei mir war es so, per mail Kopie meiner Unterlagen erbeten, habe CD bekommen, alles völlig kostenfrei,
    habe mich bedankt und war sehr angenehm.
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