Transportkosten für technische Hilfsmittel bei Arbeitgeberwechsel

Hallo,
an mich als Schwerbehindertenvertreter wurde folgende Frage herangetragen:
Es hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin erfolgreich bei uns beworben. Die Bewerberin hat vom Rententräger bereits beim bisherigen Arbeitgeber technische Hilfsmittel (höhenverstellbarer Schreibtisch sowie einem speziellen Bürostuhl) gestellt bekommen.
Meine Frage: Wer muss nun für die Kosten für einen Transport von dem einen Arbeitgeber zum neuen Arbeitgeber aufkommen? Der Rententräger? Der bisherige Arbeitgeber wird hier wohl nichts unternehmen. Oder sind wir als neuer Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten und müssen daher auch diese Transportkosten übernehmen?
Ich habe leider bisher im Internet hierzu leider nichts gefunden, daher wäre ich dankbar für entsprechende Hinweise (am besten gleich mit Rechtsnormen).
Vielen Dank!

Antworten

  • Hallo Bremen,
    ( am besten gleich den Rententräger fragen! ) Er ist der Eigentümer der Hilfsmittel!
    Gruß Hugo
  • Hallo

    Sehe es wie HugoH.

    Ist der Rententräger der Eigentümer....den Rententräger fragen.
    Ist der Mitarbeiter der Eigentümer....dann ist es das Problem des MA.
    Ist die alte Firma der Eigentümer....müsst Ihr mit Ihm reden.

    Aber Achtung.Eigentümer.Nicht Besitzer.Da ist ein rechtlicher Unterschied.

    Und...ja...wenn ein MA mit Handicap eingestellt wird ist die Firma in der Pflicht den Arbeitsplatz behindertengerecht einzurichten.Steht im Behindertenrecht.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)