Stellenkürzung wegen mangelnder geeigneter Stelle?

Ich arbeite als Krankenschwester (75%). In der Ambulanz (50%) klappt das gut, da ich nicht so viel laufen muss. Den Rest arbeite ich auf Station, was eine Katastrophe ist. Mein Arbeitgeber möchte mich von Station nehmen, hat aber nicht mehr als die 50% in der Ambulanz zu bieten. Daher soll ich meine Stelle kürzen. Kann er das verlangen? Oder muss er einen Änderungskündigungsvertrag machen

Antworten

  • Kannst du bitte die Prozentzahlen mal erklären??? 50% + 75% = 125% ??? - jedoch besteht ein Arbeitstag oder eine Arbeitswoche nur aus 100% .... 🥺 🥺 🥺

    Weiterhin, was sagt denn dein Arbeitsvertrag aus??? Es gibt Betriebsvereinbarungen bis hin zu Tarifverträgen in den Krankenhäusern - was sagen diese denn aus?? Was sagt die Personalvertretung / der Betriebsrat zu deinem Anliegen?

    Grundsätzlich steht es jeden Arbeitgeber frei, aus wirtschaftlichen Gründen Entlassungen jederzeit nach den geltenden Gesetzen auszusprechen.
    (Schließlich kann man dich auch nicht dazu zwingen etwas zu kaufen wenn du kein Geld in der Tasche hast oder kein Geld ausgeben musst für etwas was du nicht haben möchtest)

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo rollispeedy,

    ich habe eine 75%-Stelle, 50% davon in der Ambulanz und die restlichen 25% auf Station. Ich denke, man macht es sich einfach, wenn man den Arbeitnehmer den Vertrag "ändern" lässt. Dann ist man nämlich fein raus als Arbeitgeber. Man könnte ja auch die andere Schwester (andere 50% Stelle aus der Ambulanz) zum Teil auf Station arbeiten lassen. Da diese Schwester aber mit der PDL befreundet ist, ist es nicht so einfach. Diverse Leute haben mir davon abgeraten, irgendetwas zu unterschreiben, auch ein RA, bei dem ich zur Beratung war. Es geht ja auch um meine Rente. Welche Möglichkeit gäbe es sonst, einen Ausgleich für die Rente zu schaffen? Da ich in der Ambulanz ja voll arbeiten kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass für mich eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente in Frage kommt.

    Viele Grüße, Amarilli
  • In wie weit ist denn der Betriebsrat / Personalrat bei und über die Personalgespräche informiert bzw. anwesend gewesen?
    Regulär ist eine Personalveränderung in Form der Stellenbesetzung mit dem Betriebsrat/Personalrat abzustimmen.

    Bei einem Gespräch mit deinem BR/PR kannst du deine persönlichen Interessen bei einen Gespräch, wie zum Beispiel die Höhe der Sozialabgaben (ua. Rentenbeiträge), als Kriterium mit einbringen und um Verständnis werben. Ob hier persönliche Interessen des PDLs vorliegen - spielt dabei jedoch "keine" Rolle - hier musst du mit deinen Eignungen und Fähigkeiten nur Punkten bzw. für dich werben.

    Ob hier persönliche Interessen bei der Besetzung von Arbeitsstellen durch den Personaldienstleiter (PDL) ausschlaggebend sind, wäre bedauerlich, da in erster Linie die berufliche Eignung eines Mitarbeiters im Vordergrund stehen sollte.
    Und da stehen wir hier im Grunde vor einem Dilemma! Denn das können wir hier nicht erörtern. Da musst du eine direkte Hilfe und Unterstützung vor Ort dir suchen (Mitarbeitervertretung, Gewerkschaft, Fachanwalt).

    Das andere Thema, welches du ansprichst, die eventuelle anstehenden Einkommensverluste durch eine (Teil-) Erwerbsminderungsrente auszugleichen, daraus könnte man schließen, das du nicht ohne Grund umgesetzt werden sollst.
    Ob eine (Teil-) Rente wegen Erwerbsminderung möglich ist, ist nicht von den Faktoren einer eingeschränkten ausgeübten Tätigkeit abhängig bzw. einer Kürzung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber!

    Gruß
    rollispeedy

  • Hallo Amarilli,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Auch wenn unser rollispeedy nicht gleich alles richtig erfasst hat, so hat er dir doch schon viele nützliche Hinweise gegeben. (Vielen Dank dafür 😀 )

    Zusammenfassend kann man also sagen, dass es am sinnvollsten ist, wenn du die Sache vor Ort mit entsprechender Unterstützung seitens der Personalvertretung oder des bereits konsultierten Anwaltes klärst. Denn dabei sind eben auch Einzelheiten deines Arbeitsvertrages oder der hausinternen Regelungen relevant. Diese können wir hier nicht einsehen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.