PKH-Antrag möglich ?

Ich habe Forderungen aus einem Trennungsvertrag ( mir zustehendes Geld) nach mehreren erfolglosen Zahlungsaufforderungen , übers Mahngericht anmahnen lassen. Es wurde Widerspruch eingelegt, ohne diesen zu begründen und ein Anwalt hat sich als Prozessbevollmächtigter meines Mannes bestellt. Also aussergerichtliche Klärung von der Gegenseite abgelehnt. nun muß ich Klage einreichen. Kann ich das ohne Anwalt ? Kann ich PKH ohne Anwalt beantragen ? Oder wäre der Antrag zu spät und würde deswegen nicht bearbeitet werden, weil ich übers Mahngericht einen Mahnantrag gestellt habe ? Sozusagen bereits im Klageverfahren bin. Dies Ist die Auskunft einer deswegen aufgesuchten Anwältin gewesen, jetzt könne ich keinen Antrag auf PKH mehr stellen ! ? Ich bin zu 80 % schwerbehindert, Schizoaffektive Störung einhergehend mit schwersten Depressionen (seit 2003) und entwickelter Angststörung. In meinem Grundstück gefangen. Sozial völlige Ausgrenzung. Ein Nachbars-Ehepaar konnte das "Elend" nicht mehr mit ansehen und kümmert sich seit 2 Jahren eigentlich Tag und Nacht um mich, wenns erforderlich ist. Mein Sohn wollte sich als Dankbarkeit für eine mietfrei überlassene Wohnung in meinem Elternhaus nebenan um mich kümmern mit seiner langjährigen Partnerin.Statt dessen Demütigungen und Abweisungen. Zum Sterben zuviel und zum Überleben nicht genug.
Ich bin durch Stürze wegen meiner Ängste ( Angst, Panik, Hyperventilationssyndrom. Ohnmacht und schwere Stürze) auch körperbehindert. Pflegestufe 1 habe ich, auch die erhöhten Summen und 208 € für Betreuungsleistungen. Pflegedienste bzw deren Personal erwiesen sich mehrfach als ungeeignet. selbst PD-Leiterinnen . Halt auf Altenpflege eingestellt. Ich bin 55 und meine Intelligenz ist mir erhalten geblieben, also nicht dement und möchte achtungsvoll behandelt werden. Und in Verträgen auf der Rückseite im Kleingedruckten ohne Wissen des Unterzeichners eine Entbindung von der Schweigepflicht eingewilligt zu haben, ist nicht nur einmal mit mir versucht worden.
Und Medikamente stellen heißt : die Wochenbox mit meinen Medikamenten füllen, Überwachung und versuchte Kontrolle ist von meiner Hausärztin nicht verordnet worden und zu unterlassen. Ich nahm meine Medikamente schon pünktlich und regelmäßig über mehr als 10 Jahre ohne Überwachungsnötigkeit vor Pflegestufe.
Krass wird es, wenn man erfährt, dass Aufzeichnungen in der Firma und nicht in der Akte beim Patienten geführt wurden. Da fanden sich wieder z.B was ich " stets und ständig" machen würde ! Bei zwei 10-minütigen Besuchen am Tag. Versuche des PD mit diesen Daten eine höhere Pflegestufe zu erreichen, und zwar für deren Profit und nicht meinetwegen.
Nein Danke, und mit meinen mehreren Fachärzten kann ich noch allein kommunizieren. Ich habe Aufzeichnungen durch Zufall gefunden, dass der PD !!! meine Fachärzte angerufen hat bzw. es versucht hat, nachdem ich dort einen Termin hatte (Hautarzt sogar ! )

Was hat meine Schilderung von gemachten Erfahrungen mit meinem Mahnantrag und PKH zu tun ? Mein Mann hat mich 2012 nur wenige Tage vor unserer Silberhochzeit verlassen, ohne dass Hilfe für mich wirklich geregelt war. Mit vielen Versprechungen zog mein Mann aus und unseren Sohn zur Hilfe aufgefordert. Weder das eine noch das andere blieb von meinem Leben übrig. Und wer keine Hilfe von Angehörigen erhält, muß sich Hilfe kaufen.
Und deswegen kann ich auf die notariell vereinbarte Geldleistung aus dem Trennungsvertrag nicht verzichten. Meine Nachbars-Ehepaar erhält von mir keine Geldleistungen, sie wollen das nicht, obwohl sie nicht begütert sind. Auch nicht für die vielen Fahrten zu meinen Ärzten usw. Einkauf sowieso bis dahin, mir essen zu machen. Das hatte ich vor Kummer aufgehört zu tun vor anderthalb Jahren. Keine Kraft.
Vom Pflegegeld (Kombileistung) bleiben nur paar Euro. Für die weiten Fahrten zu Ärzten ( Uni ), die nur mit Taxi zu erreichen wären, lehnt die KK eine Erstattung ab. Aber Therapien zu Haus (Krankengymnastik) zahlt sie seit Jahren. Die KK nimmt lieber Kosten für große OPs in Kauf, die durch Stürze passieren könnten. Schulter und beide Knie reichen. Also fahren mich Nachbarn ! Meine Schutzengel und Lebensretter. Von dem zuständigen Sozialpsychatrischen Dienst erhielt ich trotz mehrerer "Krisensitzungen", jeweils jährlich, NICHT eine einzige Unterstützung. Nicht einen einzigen Rat.Ein Mensch in Not ruft unter Umständen nur ein-zweimal um Hilfe, mehr schafft er nicht. Die neue ambulante psychatrische Krankenpflege haben wir uns selbst erkämpft. Ich bat meine frühere tolle Psychologin in der Klinik, einen Kontakt herzustellen. 4 Monate, die mir wirklich geholfen haben. Nicht durch Verordnung und Bericht meiner Psychaterin sondern meiner Hausärztin, der ich sehr viel verdanke. Die Pflegestufe verdanke ich ausschließlich den Bemühungen der Universität.

Antworten

  • Hallo,

    hilfe, was für ein Durcheinander.... Dein Text ist unmöglich und äußerst schwer zu lesen, aber das mag an deiner psychischen Störung liegen.... ich habe versucht die tatsächlichen Fragen rauszufinden und habe nur die gefunden, ob du Prozesskostenhilfe beantragen kannst.

    Da du aber auch schreibst, dass du bei einer Anwältin die Auskunft bekommen, dass es wegen dem laufenden Mahnverfahren nicht möglich ist, kannst du davon ausgehen, dass die Anwältin dich dahingehend nicht falsch beraten hat.

    Hier sind aber fast ausschließlich Laien unterwegs, die kein Jura studiert haben. Ich würde dich daher bitten, um Rechtssicherheit zu haben, dass du dich noch mal an einen anderen Anwalt wendest.

    Selbstverständlich kann man immer einen Antrag stellen, egal welchen, aber es wäre nicht zielführend einen absolut sinnfreien Antrag zu stellen, der abgelehnt werden muss, weil die rechtliche Grundlage fehlt.

    Bei dem Rest wird das offene Wort mit der Familie der einzige Weg sein... ansonsten wirst du wohl weiter auf viel Hilfe deiner Nachbarn angewiesen sein.

    Zu den Fahrtkosten und deren Bewilligung kann dir jemand anderes hier die Voraussetzungen besser erklären.

    Jumanji
  • Hallo,

    mir geht es mit Deinem Beitrag ein wenig wie Jumanji - ich bin mir nicht sicher, ob Du eigentlich in erster Linie eine FRage stellen willst oder Dir mal etwas von der Seele schreiben. Beides ist OK, aber wenn es beides zusammen passiert, ist es nicht unbedingt einfach, genau zu verstehen, wozu Du einen Ratschlag haben willst.

    Bezüglich Deiner Frage danach,ob Du Dich selbst vor Gericht vertreten kannst: Das hängt davon, ob die Sache zum Amtsgericht (da kannst Du Dich selber vertreten) oder zum Landgericht geht (da nicht). Das wiederum hängt davon ab, wie hoch die Summe ist, die Du einklagst. Ich würde Dir aber angesichts Deines Beitrags hier nicht wirklich empfehlen, dass Du das ohne Rechtsbeistand versuchst.

    Bezüglich PKH: Wenn ich das Urteil hier: http://openjur.de/u/661765.html richtig verstehe, kannst Du den Antrag auf PKH auch noch mit dem Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht stellen. Wie Jumanji würde ich aber vorschlagen, dass, wenn Du Zweifel an der Auskunft Deiner Anwältin hast, Du eine zweite juristiche Meinujng dazu vor Ort einholst.

    Besten Gruß, ananim
  • An ananim
    ein Danke,

    Ansonsten
    Wie viel Anwälte soll ich noch aufsuchen und bezahlen ? Werde die Rechtspflegerin beim AG anrufen, denn Klage ist ja noch nicht eingereicht. Selbst Mahnverfahren einleiten, war auch nur Notlösung, weil der beantragte Beratungshilfeschein leider etwas dauerte und später erst kam (ist bei Eigenheimbesitzern komplizierter, als wenn man einen Mietvertrag vorzeigen kann bei Antragstellung). Nun ist er überflüssig, da keine aussergerichtliche Einigung gewünscht wird.
    Die gewisse Anwältin schien mir nicht vertrauenserweckend. Dass man beim AG nicht zwingend einen Anwalt braucht, war mir bekannt. Jedoch nicht die Verfahrensweise der Antragstellung von PKH wenn nötig.
    Hab mir auch Auskunft auf der website des Bundesjustizministeriums geholt. Formular zum runterladen.

    Wer meine Schilderungen zu dem mir seitens Pflegedienste Zugemuteten nicht verständlich sondern wirr fand, hat entweder viel bessere oder keine Erfahrung. Ich würde glatt tauschen und mir Gesundheit zurück wünschen.
    Klar, könnte meine gesundheitliche Verfassung besser sein, unter Wahnvorstellungen oder Verfolgungswahn leide ich weder heute noch in früheren Jahren.
    Mein Sohn hat es vorgezogen, sich woanders einzumieten. Zur Zeit das Beste und ich lebe viel ruhiger in meiner neuen Familie, die früher mal nur direkte Nachbarn waren.
    Gute Nacht
  • Hallo delbenaco,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ich habe dein Anliegen in unser Forum „Recht & Soziales“ verschoben.

    Vielen Dank auch an die Community für die bisherigen Beiträge!

    Die Prozesskostenhilfe hat grundsätzlich nichts mit einer Behinderung zu tun. Hierfür ist ausschließlich das Einkommen ausschlaggebend.
    Die Rechtspflege am Gericht ist aber mit Sicherheit ein guter Ansprechpartner für dich. Grundsätzlich können Anträge auf Prozesskostenhilfe jederzeit gestellt werden, solange ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig dabei ist jedoch zu beachten, dass Prozesskostenhilfe nicht für Kosten geleistet wird, die bereits vor Antrag entstanden sind.
    Insofern drücken wir dir also die Daumen, dass alles für dich gut ausgeht.

    Gerne kannst du an dieser Stelle berichten, wie es weitergeht. Natürlich nur, wenn du magst.
Diese Diskussion wurde geschlossen.