holt der busbegleiter den behinderten menschen von der haustüre ab?

Also: der Bus kommt, und unsere geistig behinderte Tochter muss über die Straße. Manche Busbegleiter holten sie an der Tür ab, andere winkten aus dem Bus, sie solle doch über die (wenig, aber doch befahrene) Straße gehen. - Was ist korrektes Verhalten?

Antworten

  • Hallo Meistermann

    Danke für den Post in unserem Forum!
    Interessante Frage - ich habe mit dem zuvorkommenden Verhalten unseres Chauffeurs diese Frage noch nie stellen müssen, denn er steigt aus und holt meine Tochter persönlich an der Türe ab. Dies gehört auch zum Aufbau der persönlichen Bindung und des Vertrauens absolut dazu (meine Meinung). Sie freut sich täglich auf sein Erscheinen, seiner Stimme und auf seine Begleitung im Allgemeinen.

    Je nachdem was der Leistungsauftrag des Unternehmens ist, wird der Fahrer / die Fahrerin vom Bus aber diesen "Persönlichkeitsservice" nicht anbieten - aus menschlicher Sicht aber wäre dies sehr wichtig.
    Kommt natürlich auf ein wenig darauf an wie viele Kinder im Bus sitzen - je nach dem lässt der Zeitplan / Fahrplan diesen Exklusiv-Service natürlich nicht wirklich zu. Aus Erfahrung aber müssen die speziellen Passagierchen im Fahrzeug gesondert gesichert werden und dann ist ein Aussteigen des Fahrers / der Fahrerin nichts als logisch und normal.

    Hoffe Dir mit diesen Zeilen etwas geholfen zu haben und wünsche der Tochter viel Vorsicht bei Queren der Strasse und viel Spass im Bus!

    Sjoerd van Rooijen / Redaktion MyHandicap.ch
  • Hallo Meistermann,

    also meines Wissens nach ist das jetzt nicht bei jedem Fahrdienst "Pflicht", aber wenn der Fahrer wirklich nur über eine Straße gehen muss, ist das ja kein großer Umweg. Folglich würde ich den Fahrer -wenn er es nicht von selbst tut- einfach mal darauf ansprechen (oder eben dem Chef, damit er es an die Mitarbeiter weitergibt).
    Ich wurde während meiner Schulzeit auch immer gefahren -unter anderem auch zusammen mit geistig behinderten Kindern- und die wurden auch immer an der Haustür abgeholt. Wenn der Fahrer kein Unmensch ist wird er dir den Gefallen sicher tun 😀
  • Wenn ich von der "menschlichen Seite" an dieses Thema heran gehe, würde ich sagen, man sollte einfach miteinander Reden - mit dem Fahrer, mit dem Busunternehmen und/oder mit dem Auftragsgeber. Dieses sollte jedoch nicht in eine "Pflichtsituation oder Handlung" führen. Es sollte ein entgegenkommendes und freundliches Angebot des Busunternehmens am Ende heraus kommen. Sollte man jedoch darauf bestehen, ist es eine versicherungstechnische Angelegenheit und ist mit dem Versicherer abzuklären.

    Von der juristischen Seite ist es eine sehr pikante Angelegenheit!
    Denn da müsste der Zeitpunkt und Ort der Aufsichtspflichtsübernahme geklärt sein. Denn daraus folgt die Vorgehensweise wie jemand abgeholt werden muss - und das aus der Sicht des Versicherers im Zusammenhang des Auftragsgebers. Und wie auch bereits erwähnt, wie sieht es mit der Aufsichtspflicht der bereits im Bus sitzenenden Kindern aus?
    Und danach muss das Busunternehmen und Auftraggeber handeln und sich richten.
    Unabhängig vom Begehren der zu beförderdenden Person oder dessen Angehörige.

    Wenn es eine reine organisatorische Frage nur ist, wie und wo der Bus an den Bürgersteig fährt, das lässt sich bestimmt in einem Gespräch klären!!!

    Gruß
    rollispeedy
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