KFZ-Hilfe beantragen trotz PKW

Hallo zusammen
ich habe einen GDB von 50 unbefristet, bin 50 Jahre alt,und seid September ausgesteuert und mittlerweile gekündigt. Ich habe eine LTA Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt bekommen. Diese sieht so aus das ich über das Berufsförderungswerk mit verschiedenen Modulen, Orientierung, Integrationsstrategie und Praktika in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden soll.
Das BFW ist 50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Mein 14 Jahre alter Pkw ist nun hinüber, aber ich brauche ein Fahrzeug um die Maßnahme zu machen. Wird mir wohl KFZ-Hilfe gewährt obwohl ich ja einen Pkw besitze?

Antworten

  • Hallo Jürgen, magst du dich bitte entscheiden? Einerseits schreibst du dein PKW ist hinüber (also verschrotten usw) andererseits schreibst du daß du ja noch einen PKW hast.
    Welche Merkbuchstaben hast du im Ausweis, ohne geht nichts.
    Gruß Hugo
  • Hallo Hugo
    danke für die schnelle Antwort, ich habe einen verschrottungsreifen PKW, habe kein Merkzeichen im Ausweiß, dann wird das wohl nichts mit der Beihilfe, sorry hab mich wohl falsch informiert.
    Gruß Jürgen



  • Hallo,

    eine KfZ Beihilfe können auch gesunde Arbeitnehmer beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den PKW zwingend zum erreichen des Arbeitsplatzes benötigen. Sobald es mit öffentlichen Verkehrsmitteln geht, ist die Förderungsmöglichkeit hinfällig.

    Zudem ist die KfZ Beihilfe zur Erlangung eines PKW immer ein Darlehen, welches Einkommensabhängig bis 9.900 € gewährt werden kann und muss zurückgezahlt werden.

    Jumanji
  • Ich persönlich sehe in einer KfZ Beihilfe etwas anderes als ein Darlehen. Da kaufe ich unter Umständen beim Händler auf Darlehen Basis wesentlich weniger und vor allem unkomplizierter als über die sogenannte KfZ Beihilfe die keine ist!
    Wo ist da eine Förderung?
    Gruß Hugo
  • Ok
    Ich werde Morgen bei der DRV anrufen und mich informieren.
    Da die DRV mich ja möglichst bald in Lohn und Brot bringen möchte, und die Leistung zur Teilhabe genehmigt ist hab ich nächstes Jahr das Problem das ich ohne PKW nicht zur Maßnahme komme, auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
    Ich kann auch nach der Aussteuerung durch die KK und Bezieher von ALG1 nicht mal eben ein Auto kaufen.
  • Hallo,

    die KfZ-Hilfe für nicht-Behinderte Arbeitnehmer geht über die Arge.

    @Hugo: Sorry, aber da sind wir etwas unterschiedlicher Meinung... Die KfZ-Hilfe ist eine Förderung jemandem mittels Darlehen die Arbeit zu ermöglichen. Damit ist dann auch die Kreditwürdigkeit vorhanden das Geld dem Staat zurückzugeben. Schließlich kann unser überschuldeter Staat nicht alles Geld zum Fenster werfen. Bafög muss z. B. auch zurückgezahlt werden!

    Immerhin müssen alle anderen, die Führerschein und Auto zum Lebensluxus haben möchte - und ja, es sind Luxusartikel - auch mühsam zusammen sparen oder jemanden finden, der Ihnen Kredit gibt.

    Klar lohnt sich der Papieraufwand, da es sich dabei um eine ZINSFREIES Darlehen handelt. Das bieten nun mal nur wenige Banken oder Autobanken und wenn nur als Sonderaktionen.

    Jumanji
  • Also... die Kfz-Hilfe muss dort beantragt werden, der für einen zuständig ist!
    Bei
    - Arbeitslose: Bundesagentur für Arbeit (SGB II & III)
    - Berufstätige: Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund, DRV Landeskasse oder DRV Knappschaft oder anderen Berufsstandsalterskassen bzw. Versorgungssysteme; SGB VI )
    - Geringfügigbeschäftigte, JOB-Center, ARGE oder vergleichbare Institutionen (SGB II) und "eventuell auch DRV"
    - Nichterwerbstätige (Rentner): Kommunaler Sozialhilfeträger (SGB XII)
    - BG - Rentner oder Teilrentenbezieher: Berufsgenossenschaft (SGB VII, Versorgungsleistungen nach Unfall)

    Bitte nicht immer alles sooo durcheinander schmeißen!

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Jürgen,

    jürgen4 hat geschrieben:
    Ok
    Ich werde Morgen bei der DRV anrufen und mich informieren.
    (...)


    Was war denn das Ergebnis dieses Gesprächs?
Diese Diskussion wurde geschlossen.