Hilfe für Umbau im Bad bin Schwerbehindert 80 Prozent und Merkmal G und B

Optionen
Kann die Kosten für den Umbau im Bad nicht bezahlen

Antworten

  • Slowrider
    Optionen
    Hallo Ricki,

    Du kannst einen Antrag VOR Aufnahme der Umbauarbeiten zur Kostenbezuschußung stellen.
    Wenn es sich um dein eigenes Haus/Wohnung handelt.
    Ansonsten mit dem Vermieter alles durchsprechen.Dann kann der Vermieter den Antrag stellen.
    Ohne die Zustimmung zum Umbau durch den Vermieter und der Klärung wie es mal weitergeht bei einem Auszug würde ich nicht umbauen sondern mir eine Behindertengerechte Wohnung suchen.

    Und wie gesagt...erst der Antrag dann der Umbau.Nur so gibt es auch Geld.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • The user and all related content has been deleted.
  • Ralf Rumpf hat geschrieben:
    "....
    Ansonsten mit dem Vermieter alles durchsprechen.Dann kann der Vermieter den Antrag stellen.
    Ohne die Zustimmung zum Umbau durch den Vermieter und der Klärung wie es mal weitergeht bei einem Auszug würde ich nicht umbauen sondern mir eine Behindertengerechte Wohnung suchen......."


    Antragsberechtigt ist nur der Leistungsempfänger! Also ein Antrag kann nicht der Vermieter stellen. Der Rest deines Textes stimmt insoweit, das bevor ein Antrag gestellt wird, dass eine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorhanden sein muss.

    (Grundsatz: Förderung nur bei bevorstehenden Leistungen und ohne der notwendigen oder fehlenden Eigenmittel)
    Egal wo eine Förderung über die Sozialkassen (SGB II, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI oder SGB XII) beantragt wird.

    Im Gegensatz, wenn der Vermieter eine Umbaumaßnahme über KfW - Förderprogramme zwecks Barrierefreiheit oder seniorengerechte Wohnungsbau beantragt, dann brauch er "keine Zustimmung" des Mieters.
    Auch ein Mieter kann KfW Förderprogramme in Anspruch nehmen, jedoch hier gilt ebenso die Absprache mit dem Vermieter bei "baulichen Veränderungen".


    Gruß
    rollispeedy
  • MyHandicap User
    Optionen
    Guten Morgen und ein gutes neues Jahr an euch alle,
    habe zum Thema Vorgehensweise beim Umbau/ zum Antrag auf Zuschuss,
    noch eine Verständnis- Frage:
    In meinem Haus muss ich aufgrund meiner Behinderung das Bad umbauen (ich habe noch eine Wanne).
    - ist der Zuschuss der KfW auch abhängig von einem Pflegegrad?
    - Erhält man den Zuschuss der Pflegekasse- im Falle man hat einen Pflegegrad- dann zusätzlich?
    - Seit dem 1.1.2017 gibt es statt der Pflege Stufen nun die Pflegegrade. Ich werde nun bei der Pflegekasse diese beantragen.
    Kann ich den Zuschuss bereits jetzt schon beantragen (ich habe noch keine Pflegestufe), oder erst wenn der Pflegegrad bewilligt ist? Sind die Mittel wie beim KfW- Zuschuss begrenzt?

    Bei der KfW- Bank muss man vor Antrag auf Zuschuss einen Kostenvoranschlag des Handwerkers einreichen.
    Bei der Pflegekasse auch, oder ist das ein Festzuschuss?

    Danke im voraus für Rückmeldung!
    liebe Grüsse,
    JuliaM
  • Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo Ricki,

    Du kannst einen Antrag VOR Aufnahme der Umbauarbeiten zur Kostenbezuschußung stellen.
    Wenn es sich um dein eigenes Haus/Wohnung handelt.
    Ansonsten mit dem Vermieter alles durchsprechen.Dann kann der Vermieter den Antrag stellen.
    Ohne die Zustimmung zum Umbau durch den Vermieter und der Klärung wie es mal weitergeht bei einem Auszug würde ich nicht umbauen sondern mir eine Behindertengerechte Wohnung suchen.

    Und wie gesagt...erst der Antrag dann der Umbau.Nur so gibt es auch Geld.

    Gruß
    Ralf


    Normalerweise ist die Absprache mit dem Vermieter kein Problem. Die meisten sind heute schon sensibilisiert auf eine immer älter werdende Bevölkerung und freuen sich, wenn ihre Wohnungen an diese angepasst werden, ohne dass sie selbst dafür investieren müssen. Vorausgesetzt natürlich, man verschlechtert die Wohnung dadurch nicht. Wenn eine Badewanne drin ist und man sie raus machen möchte, kann es schon mal zu Problemen kommen. 😉 Wir haben das Problem durch eine Badewannentür gelöst ((...)) . Nun kann ich sie benutzen und der Vermieter kannt seine Badewanne behalten. 😉 ..was die Kosten angeht würde ich mir zu allererst einen Kostenvoranschlag von einer Firma holen und dann schauen wie viel ich davon über verschiedene Wege erstattet oder finanziert bekomme...

    Link von der Redaktion entfernt
Diese Diskussion wurde geschlossen.