Unberechtigter Parker parkt teilweise auf Behindertenparkplatz

Wegen eines Falschparkers konnte ich gestern trotz technischer Kfz. Einparkhilfe aus Platzgründen nicht auf meinem personenbezogenem Behindertenparkplatz einparken. Der Falschparker hatte den Platz nicht vollständig besetzt. Nach 1 stündiger Wartezeit trafen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bonn ein. Zur gleichen Zeit fuhr der hinter dem Behindertenparkplatz Parkende fort, so dass ich zumindest außerhalb der Markierung einparken konnte. Das Ordnungsamt weigerte sich dann dem Falschparker ein Bußgeld zu erteilen weil der hintere Reifen des Falschparkers noch nicht jenseits der die weißen Parkplatzmarkierung stand. Somit stände das Auto nicht auf dem Behindertenparkplatz, obwohl das Heck des Wagens gut 50 cm in den Parkplatz hineinragte. Auch wenn ich keinen anderen Parkplatz gefunden hätte man diese Fahrzeug nicht abschleppen lassen erklärte man mir. Wer kann mir sagen, ob dieses Verhalten korrekt ist.

Antworten

  • Hallo,

    abschließend sagen sollte dir das die vollziehende Behörde, also das Ordnungsamt, dessen Information dir ja bekannt ist.

    Es ist vermutlich ein Grenzfall und würde nach langem gerichtlichen Steht irgendwo entschieden werden können......ob das lohnt, ist eine andere Frage. Hier ein link, wo ein paar grundsätzliche Sachen dazu zu finden sind. https://books.google.de/books?id=5muMlx3q6zoC&pg=PA285&lpg=PA285&dq=schwerbehindertenparkplatz+hineinragen&source=bl&ots=c3Z4xkUtcs&sig=x0Sydcrdmz6vvhyzk_INQs_v5TQ&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiBvsO6nLLQAhWMBcAKHSszCusQ6AEIGzAA#v=onepage&q=schwerbehindertenparkplatz%20hineinragen&f=false

    Wie in obigem Text auch zu lesen, kommt es auf die Funktionseinschränkung an und das müsstest du erstmal beweisen. Da das Auto ja nur mit einem Rad auf einer Linie des Feldes stand, dass ja auch die Linie zum normalen Parkfeld bedeutet, ist die Entscheidung des Ordnungsamtes vermutlich richtig gewesen.

    Was ich nicht nachvollziehen kann: ist denn dein Parkplatz nicht überbreit, wie sonst üblich bei Behindertenparkplätzen?
    Das hieße nämlich, dass du erstmal wirklich in deiner Parkmöglichkeit eingeschränkt würdest. Ob das nachweislich so ist, würde dann unabhängig festgestellt werden müssen. Wenn am Ende gar keine Einschränkung vorliegt, wärst du auch da im Unrecht.
    Kurzum, bist du sicher oder , verzeih die Frage, liegt es nur an deinen mangelnden Einparkfähigkeiten? Dann würde eventuell nämlich deine Tauglichkeit zum Führen des PKW plötzlich in Frage gestellt werden müssen. Eventuell hieße es, du bist zu eingeschränkt und ich ausreichend umdrehen zu können usw und doch! auf deinen Parklpaltz parken zu können........vor allem wenn der andere Wagen eben nur hineinragt, das ist ja oft so.

    Bitte nicht falsch verstehen, das ist nicht meine Meinung, sondern die Juristerei! Behindertenparkplätze sind wie alle andere auch ausreichend gross (in deinem Fall eben angepasst breiter, wie auch üblich)anzulegen, so dass auch beim Parken auf der Begrenzung ein Abstellen der Fahrzeuge möglich sein sollte.

    Auch Fahrer ohne Parkausweis kennen ja das Problem, in der Regel reicht es dennoch.......
    Musst nochmal genau überlegen.
  • Hallo....
    Ähnliches Problem hatten wir auch. Unser Ordnungsamt als Oberste Polizeibehörde Ruhender Verkehr, hat da schneller gehandelt. Das OA hat versucht unseren Sprinter einzuparken, ging nicht, da das Fremdfahrzeug teilweise in den PB Parkplatz ragte (unabhängig der Räderstellung. Der Falschparker wurde abgeschleppt, bekam einen Bußgeldbescheid.
    Ihre Aussage dazu: "wer so parkt, das ein BPP nicht angefahren werden kann, macht sich strafbar.
    Vielleicht solltest Du mal prüfen, ob dein BPP auch eine entsprechende Größe hat. Wir haben einen Hecklader, dementsprechend groß ist auch unser Parkplatz.

    LG Thomas.
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