Ist ein für längere Zeit defekter Aufzug Freiheitberaubung ? Was kann man tun ?

Bin Rollstuhlfahrer Pflegestufe 3 wohne in einem Mehrfamilienhaus und der Aufzug ist seit mehr als drei Wochen defekt! Heute kam ein Schreiben dass das wohl noch eine Weile so bleibt. Was kann ich tun, weil ich ja auch keine Termine ( Arztbesuch usw.) mehr wahrnehmen kann!! Kann auch nicht mit einer Begleitperson und meinem Hund spazieren gehen das grenzt doch an Freiheitsberaubung oder ??????????

Antworten

  • Hallo,
    das ist ja böse.

    Hast du Grund anzunehmen, dass man dich loswerden möchte?
    Was du sofort machen solltest ist Miete mindern, das geht nur, wenn der Aufzug im Mietvertrag erwähnt ist.
    Bist du in einem Mieterverein oder VdK, da gibts günstige Rechtsberatung.

    Hast du denn den Vermieter und die Hausverwaltung auf deine besondere Notlage hingewiesen?
    Alles schriftlich machen und dokumentieren, man weiß nie wie das weitergeht.
    Was sagen die Nachbarn, geht gemeinsam vor, wenn möglich.

    Deinen Leistungsträger solltest du auch befragen, mit Pflegestufe 3 kannst du auch den Fahrdienst in Anspruch nehmen.
    Du kannst auch in Kurzzeitpflege gehen.

    Für den Hund findet sich übern Tierschutzverein sicherlich ein Lösung.

    Alles Gute!
  • Hallo,

    bei mir war das jetzt auch, dass der Aufzug nicht ging. Ich habe im Mietvertrag allerdings stehen ,dass ich eine Wohnung mit treppenfreiem Zugang gemietet habe. Sprich, mein Vermieter hat es tatsächlich auf die Reihe gebracht, mir binnen zwei Stunden zwei Bauarbeiter zu schicken, die mir samt Rolli die Treppen runtergeholfen haben und auch, falls notwendig geworden wäre, bis zur endgültigen Reparatur auf Abruf zur Seite gestanden hätte. Gott sei Dank hat einmal Treppe runter gereicht und Thyssen hat den Aufzug bis zu meinem Feierabend wieder in Gang bekommen.

    Kosten dafür trägt dann bei mir der Vermieter.

    Also... schau, was in deinem Mietvertrag steht und stelle, wenn möglich die Kosten dem Vermieter in Rechnung. Wenn im Mietvertrag nicht explizit treppenfreier Zugang oder barrierefrei steht, wirst du leider wenig Chancen auf den Luxus der "Bob der Baumeisters" haben. Da bleibt dann Mietminderung über Rechtsanwalt und davon die notwendigsten Transferleistigungen finanzieren.

    Jumanji
  • Alsoooo,
    Wenn ein Haus mit einem Fahrstuhl ausgestattet ist hat das seine Gründe, keiner baut ein Fahrstuhl zum Wohle der Mieter in der Regel ein, da gibt es Bauvorschriften, daher braucht dieses nicht im Mietvertrag extra zu stehen.
    Hinzu kommt, man mietet etwas, nachdem man es ja gesehen hat (Grundsatz: Gekauft wie gesehen).
    Eine einfache "Mietminderung" darf man erst nach einer schriftlichen Anzeige beim Vermieter umsetzen, er muss schriftlich in Kenntnis gesetzt werden über den Mangel und die daraus folgenden Absichten des Mieters. Erst wenn der Vermieter, nach einer vernünftigen und realistischen Zeit den Mangel nicht behoben hat, ist man berechtigt eine Mietminderung gelten zu machen. Natürlich muss auch auf Schadenersatz für entstehende Kosten hingewiesen werden, die durch ein ein defekten Fahrstuhl entstehen könnten.

    Hierzu gibt es im Internet ausreichende Hinweise und Gerichtsentscheidungen zum Nachlesen, einfach mal googeln "Mietminderung bei Fahrstuhlausfall" !!!!

    Gruß
    rollispeedy