Bin ich als Gesetzlicher Betreuer in der Beistandspflicht meiner Schwester?

meine Schwester bekommt ein persönliches Budget, das ich als Gesetzlicher Betreuer beantragt habe.Darf sie mich in Form des Arbeitgebermodell einstellen ?

Antworten

  • Hallo,
    bin zwar kein Jurist aber der gesunde Menschenverstand sagt mir schon, das ein gesetzlicher Vertreter, sprich Betreuer, nicht auch noch als - was auch immer - eingestellt werden kann.
    Mir auch ziemlich unverständlich überhaupt auf solche Ideen zu kommen!
  • Meinungen und schlaue Sprüche bringen mich nicht weiter.
    Im Gesetzt steht bei Verwandte in gerader Linie geht das nicht . Mehr steht nicht drin
    Geschwister sind Verwandte in Seitenlinie.

    Herzlichen Dank für hilfreiche Anrworten




  • Hallo,
    wer hier schlaue Sprüche abliefert wäre noch zu klären und wer sich auf den Schlips getreten fühlt ist meist auf dem falschen Dampfer. Also viel Glück, vieleicht findest du hier ja noch jemanden der bei dir eincheckt!
  • Stop,
    Berndi hat recht, gesunder Menschenverstand geht selten konform mit der Gesetzeslage. Alleine die ist aber maßgebend.

    Leider habe ich auch nichts genaues im Netz finden können wie die Rechtslage ist, gerade Linie ist klar, ungerade nicht.
    Gruß Hugo
  • Danke Hugo , im Netz ist leider auch nichts zu finden .
    Schade ist , dass ich eigentlich nur ne Frage gestellt habe und dann ungesunden Menschenverstand unterstellt bekomme.


  • Hi,

    Bin ich als Gesetzlicher Betreuer in der Beistandspflicht meiner Schwester?

    die Frage alleine impliziert ja schon die Antwort! Ich kann mich ja auch z.B. als Vater nicht von meinen Kindern einstellen lassen um die Aufgaben eines Vaters zu übernehmen!
    Mag ja rechtlich sogar noch irgendwie machbar zu sein... aber moralisch habe ich damit ein riesen Problem!
  • Peak_t lass es einfach, du hast mich in deinem ersten Beitrag beleidigt , ohne dass du mich kennst .
    Ich will dir mal was sagen, ich habe 2 behinderte Schwestern und kümmere mich aufopferungsvoll um die, schon seit meiner Jugend, jetzt bin ich 54
    Dazu kommt meine Mutter die demend ist ,
    Allen 3 habe ich es bisher ermöglichen können ,dass sie noch zu Hause leben können,
    Nocheinmal, wie es Hugo schon erwähnt hat
    Hier geht es um die Gesetzeslage und nicht um Moral, meinst du Bescheide werden nach Moral erstellt ?
    Hör auf mich zu nerven , ich hab
    andere Probleme zu lösen.
    Ich habe mich in dieser Plattform angemeldet um Hilfe zu bekommen und nicht von irgendjemanden mich beleidigen und belehren zu lassen .



  • Das ist meine letzte Aussage zu dem Thema hier, ansonsten können wir uns gerne per PN unterhalten.
    Ich habe dir in keinster Weise dein Engagement oder Hilfsbereitschaft abgesprochen. Nur Gesetz und Recht stimmen leider nicht immer mit Moral und Gewissen überein. Da muss jeder selbst entscheiden inwieweit er in die eine oder andere Richtung gehen will oder kann!
    Somit musst du selbst entscheiden ob und wie du bei diesem Thema die Lösung finden willst!
  • Im Grunde spricht nichts gegen eine "Selbsteinstellung eines Betreuers" beim PB für eine behinderte Person, da aber du zum ersten Verwandtschaftsgrad der Familienfolge gehörst, geht dieses nicht. Hier ist dann eine andere Form der Pflegeanträge zu wählen.

    Anders sieht es aus, wenn es im Rahmen der Ausgestaltung eines PB nach dem SGB XII geht, hier würde eine Möglichkeit bestehen. Dieses ist mit dem zuständigen Sozialamt zu klären.

    Gruß
    rollispeedy
  • Danke Rollispeedy
    Das PB läuft über das Sozialamt nach SGB XII
    Die Sachbearbeiterin hat gesagt , dass es nicht geht , dass ich das als Bruder mache.
    Laut BMAS gehen grundsätzlich Familienangehörige die keine Beistandspflicht leisten müssen.
    Geschwister müssen keine Beistandspflicht leisten. Also müsste es gehen
    Nur wie überzeuge ich das Sozialamt ?
    Oder weiß Jemand wo das noch stehen könnte ?


  • Hallo,

    ich glaube, dass die Frau vom Sozialamt teilweise Recht hat. Es kann sein, dass Geschwister als "Angestellte" im Rahmen des persönlichen Budgets fungieren können. ABER... so wie ich dich verstanden habe, bist du die gesetzliche Betreuerin! Wenn du jetzt die Betreuung über die Finanzen hast, dann müsstest du dir selber das Gehalt von dem persönlichen Budget des Betreuten zahlen und das kann in meinen Augen NICHT funktionieren.

    Ich denke, dass dir da nicht das Sozialamt Auskunft geben kann, sondern das Gericht, über das die gesetzliche Betreuung läuft. Denn Betreuer z. B. dürfen nicht als Erben eingesetzt werden (andere Baustelle, aber meines Erachtens vom gesunden Menschenverstand her, ebenfalls etwas, was finanziell zu "Vorteilen" führen kann, die der Betreute nicht mehr beeinflussen kann).

    Ansonsten wäre in der Frage ein Rechtsanwalt für Sozialrecht und/oder auch eine Beratung beim VdK hilfreich. Leider wird diese Konstellation mit Sicherheit nicht so häufig sein.

    Jumanji
  • Hallo Berndi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Eine Frage, die wir anscheinend als aller erstes klären müssen:
    Als was bzw. wofür soll deine Schwester dich denn von ihrem Persönlichen Budget anstellen?
  • Hallo Justin
    Danke für deine Nachfrage 😀
    Als persönlichen Assistenten, eben das was jetzt der Service macht , die nennen das
    Betreuungsassisten
    Hilfe in allen Lebenslage :Haushalt, Freizeitgestaltung, Arztbesuche, Einkäufe.
    Für das alles wird ein Betreuungsdienst bezahlt, (bitte nicht mit der gesetzlichen Betreuung verwechseln )
    Und das würde ich gerne selber machen.

    Es handelt sich um 2 Schwestern

    Liebe Grüße
    Berndi
  • Hallo Berndi,

    Vielen Dank für deine rasche Ergänzung. So kann ich direkt heute noch darauf eingehen.

    Wir hatten hier schon mal so eine Anfrage (lässt sich bestimmt noch über die Forensuche finden). Ich hatte seinerzeit auch ein wenig recherchiert und kann mich noch erinnern, folgendes herausgefunden zu haben:
    Das Einstellen von Familienangehörigen (auch Geschwister) als Assistenzkraft ist nur dann möglich, wenn die Assistenz so umfangreich ist, dass dafür sonst anstelle der Angehörigen eine Vollzeitkraft angestellt werden müsste.

    Inwieweit dies in eurem Fall zutrifft, vermag ich anhand der bisher hier gegebenen Informationen nicht zu beurteilen.

    Ich konnte hoffentlich trotzdem ein klein wenig helfen.

    Spontan kann ich mich an die Quelle nicht mehr erinnern. Steht dann aber bestimmt in den entsprechenden Beitrag mit dabei. Bzw. hast du ja jetzt auch einen Ansatzpunkt, um weitere Nachforschungen anzustellen.

    Gern kannst du an dieser Stelle berichten, wie es bei euch weitergeht.
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