KFZ-HILFE

Hallo an Alle,
wo finde ich die Verordnung (KfzHV) über die Option, dass ich nicht vor Ablauf von 5 Jahren KFZ-Hilfe erneut beantragen kann?
Kennt jemand Härtefallreglungen, wo Autowechsel wegen Transport von Mobilitätshilfen (Rollstuhl/E-Scooter) erforderlich war und dies vor der 5 Jahresfrist/1 Jahr nach bewilligung der KFZ-Hilfe kam?

Bitte dringend umKontaktaufnahme/Rückmeldung/en.
Herzlichen Dankvorab und einen schönen abend.
VG
Luloù
😳

Antworten

  • Hallo Luloù,

    Zunächst einmal habe ich dein Anliegen aus unserem Forum für den technischen Forensupport in unser Forum für Reisen und Mobilität verschoben.

    Die Kraftfahrzeughilfeverordnung findest du übrigens für im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html

    Unter Paragraf 6 Abs. 4 findest du etwas zu der Fünfjahresfrist.

    Ein derartiger Fall, wie du ihn beschreibst, ist mir leider nicht bekannt. Hier ist sicherlich eine Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger und ein entsprechendes Darlegen der Situation vonnöten. Mit Sicherheit spielt auf die Höhe der letzten Förderung eine Rolle.

    Wir drücken dir in jedem Fall die Daumen. Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.
  • Der Kostenträger, hat erst am 29.01.18, nach genau 1 Jahr meinen Widerspruch abgelehnt. Eine Klage hat zwar Erfolgsaussichten kann mehr als 3 Jahre dauern. Der VdK unterstütz mich bei der neuen Antragsstellung auf KFZ- Hilfe und Betriebskosten, sowie umbau meines Fahrzeuges.
    Ausgang offen, werde weiter berichten. Danke für die Rückmeldung und Daumen drücken..... 😕