Darf eine behindertenstiftung ein behinderten für immer kündigen

Hallo darf einer behindertenstiftung ein behinderten für immer kündigen werend er depressiv ist suizid versuche unternomen hat oder unter einnahme von antidepressiva Aggresive handlungen Vorgenommen hat die er von der firma her nehmen musste ?

Antworten

  • Hallo,

    Behinderteneinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser sind keine "rechtsfreien Räume". Auch dort gibt es Spielregeln an die man sich zu halten hat. Wenn der Vertrag, der geschlossen wurde, eine Kündigung im Falle von Suizidhandlungen der aggressivem verhalten, vorsieht, dann hat diese Behinderteneinrichtung selbstverständlich das Recht eine Kündigung auszusprechen.

    Sprich, lies den Vertrag und lass dich ggf. juristisch beraten, wie die vertraglichen Modalitäten in der Einrichtung ausschauen.

    Sind die suizidalen und aggressiven Tendenzen sich selber und/oder anderen gegenüber weiterhin akut, kann eine Unterbringung in eine geschlossene psychiatrische zum Eigen- und Fremdschutz notwendig sein.

    Auch wenn es aufgrund von Medikamenten ist, darf eine Fremdgefährdung in einer Behinderteneinrichtung NICHT bestehen. Diese Leute müssen vor sich und für sich geschützt werden.

    Jumanji
  • und wen man in einer rehabilitationsklinik war psychologisch und psychiatrisch betreut wird und man sich geändert hat und keine gefahr mehr darstellt darf man seine rückkehr ihn verwehren ?
  • Hallo,

    das scheint eine komplizierte Situation zu sien. Ich denke nicht, dass wir Dir hier aus der Ferne verlässliche Antworten geben können.

    Wenn Du diese haben möchtest, solltest Du Dich an kundige juristische Personen/Stellen vor Ort wenden. Also entweder ein/e Anwält/in, der/die sich mit Arbeitsrecht auskennt oder eine Beratungsstelle (in Deutschland machen Gewerkschaften für ihre Mitglieder kostenlose Rechtsberatung zum Arbeitsrecht, aber ich weiß leider nicht, wie es in der Schweiz damit aussieht).

    Besten Gruß, ananim
  • Guten Morgen Schwarzfaust

    Besten Dank für diese Ausführungen. Schön, dass Du unser Forum gefunden hast um diese Anfrage zu platzieren.
    Wie User Jumanji bereits schon erwähnt hat solltest Du Dich in diesem Falle einige Punkte vor Augen halten:

    Kliniken und Anstalten haben ihre internen verbindlichen Regeln, welche unbedingt befolgt werden müssen.
    Diese internen Regeln schützen die Mitarbeiter von Institutionen und Kliniken (aber auch deren Patienten) und werden hoch gehalten weil unerlässlich und wichtig.
    Solltest Du mit Deinem Verhalten (auch wenn dieses unter Einfluss von Medikamenten geschehen ist) wichtige Regeln gebrochen haben ist es einer Institution oder Klinik freigestellt ein NEIN auszusprechen.

    Mein Tipp:
    Am besten kannst Du über Pro Infirmis (http://www.proinfirmis.ch/de/subseiten/online-beratung/online-beratung.html) oder anderen spezialisierten Schweizer Institutionen einen kostenlosen Rechtsdienst in Anspruch nehmen. Dein Fall kannst Du entweder schriftlich oder gleich am Telefon schildern. Wobei Letzteres vielleicht zum Erörtern der Sachlage sicher einfacher wäre.

    Ich hoffe Dir mit diesen Angaben gedient zu haben.
    Viel Erfolg bei der Abklärung & beste Grüsse aus dem Redaktionsbüro

    Sjoerd van Rooijen

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