bin zu 70%schwerbeschädigt stand 2012, 2014/15 einige op"s wurden nicht neu eingerechnet
Ich habe seit einigen Jahren einen Behindertenausweis mit Gdb von 70%, beinhaltet, Diabetis, Augen Op"s(Grauer Star), Bandscheiben Op, Durchblutungsstörung, Schwerer Hinterwandinfakt (3 Beipässe), Geburtsfehler linker Arm.
2014 hatte ich 2 Bandscheiben Op"s, LWS ( linker Fuss taub Zehen gelähmt), HWS wurden 2 Bandsch. mit Titan versteift, rechte Hand zum Teil taub. 2015 Op Karpaltunnel rechte Hand, Feinmotorik ständig gestört. Nach neu gestellte Antrag zur Einstufung GbB wurde dieser abgelehnt, Begründung, keine Änderung seit 2012 (nach Herzinfakt)
2014 hatte ich 2 Bandscheiben Op"s, LWS ( linker Fuss taub Zehen gelähmt), HWS wurden 2 Bandsch. mit Titan versteift, rechte Hand zum Teil taub. 2015 Op Karpaltunnel rechte Hand, Feinmotorik ständig gestört. Nach neu gestellte Antrag zur Einstufung GbB wurde dieser abgelehnt, Begründung, keine Änderung seit 2012 (nach Herzinfakt)
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Im Rahmen der GdB Bewertung kommt es nicht auf die "Diagnose" an sondern auf die Behinderung die man durch die Erkrankung hat.
Viele deiner genannten Erkrankungen gehen jeweils mit einer Behinderung ein her, so das eventuell in der Entscheidung auf jede einzelne Behinderung ein max. GdB von 70 angenommen wurde.
Der höchstwertigste GdB der Einzelentscheidung ergibt den End-GdB.
Eine OP ist grundsätzlich mit einem Heilungsprozess anzusehen.
Blödes Beispiel 1: Sehbehinderung + Brille = Sehbehinderung behoben = 0 GdB
- oder Beispiel 2: Herzrhythmusstörung = GdB 70 + G ...
....mit einem Herzschrittmacher OP ergibt ein GdB von nur noch einen GdB 30.
- Beispiel 3: Diabetes mit heftigen vitalen Störungen = Gdb 70, nach medi.Einstellung nur noch einen GdB 30-40
- Beispiel 4: Geburtsfehler Arm GdB 70
Summe aller Eintzel-GdB wären: GdB 140 jedoch der Höchstbewerteste wäre hier 70
End-GdB = GdB 70
Also, die einzel GdBs werden nicht addiert sondern das höchstvergebene GdB einer Einzelbehinderung von einer gesundheitlichen Einschränkung ist dann Maßgeblich.
Du hast eventuell noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen mit einer devundierten Einzeldarstellung aller deine Behinderungen (keine Diagnosen aufzählen, sondern welche Behinderungen du hast zu welcher Diagnose (und in Klammern dahinter oder drunter den behandelnden Arzt, wo dazu die Befundberichte eingeholt werden können)
z.B Behinderungen wegen
1. LWS: Ich kann mich seit der LWS-OP nicht mehr ..... habe weiterhin Taubheitsgefühle in den Füßen womit mir das Gehen und Stehen sehr.....usw. (Dr.Medicus, Hausarzt; Dr Knochenlos,Orthopäde)
2. Seit dem Beipässen habe ich folgende Einschränkungen..... (Dr. Medicus, Hausarzt; Dr. Flederer, Kardiologe)
3. ....
Wenn du "mehr GdBs " haben möchtest, musst du den Sachbearbeiter deine Behinderungen darlegen können - nach dem Grundsatz "Kopfschmerzen sind nicht gleich Kopfschmerzen". Der Sachbearbeiter muss deine Behinderungen verstehen.
Wenn die Vordrucke nicht ausreichend Platz bieten, dann nimm ein Blanko-Papier und schreib zu Punkt 1,2,3,4... oder a,b,c... deine Anmerkungen dazu.
Gruß
rollispeedy
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