Zwei Rollstühle einen für innen zum selbst schieben und einen elektro für außen für größere Strecken

Meine Tochter ist zu nach einem geplatzten Hirn-Aneurysma zu 100 % körperbehindert, linksseitig gelähmt. Inzwischen könnte sie sich innen mit einem Aktiv-Rolli (Einhandbetrieb) selbst fortbewegen und außen mit einem Elektrorolli z.B. zu ihren Therapien und zum Einkaufen fahren. Die Krankenkasse weigert sich einen zweiten Rollstuhl zu finanzieren. Was haben wir hier für Möglichkeiten?

Antworten

  • Hallo,
    wozu braucht sie denn einen weiteren Rollstuhl???
    Ist der manuelle kaputt? Dann solltest ihr Ersatz bekommen von er KK.
    Eine Doppelversorgung mit einem gleichen Gerät wird nicht bezahlt.

    Vielleicht präzisierst du deine Frage/Info nochmal, dann kann man besser was raten.
  • eswareinmal, was du beschreibst entspricht dem was ich auch gesehen habe. Zwar zähle ich nicht zu betroffen weil ich nur einen Aktivrollstuhl brauche und nutze doch habe ich eine zeit lang in Heidelberg gelebt und da viel Kontakt mit Halbseiten Lähmungen gehabt.

    Innerhalb der Umschulung haben die einen Aktiv Stuhl mit einhandantrieb genutzt aber für längere strecken hatten sie auch E-Rollstühle, ganz genau wie du es beschreibst. Das ich Krankenkassen oft einwenig anstellen kenn ich selbst daher verwundert es mich nicht das sie hier bockig sind doch ist die Sachlage klar. Es ist auch keine Doppeltversorgung weil die Stühle von Beschaffenheit zu sehr abweichen.

    Der Einhandstuhl ist deutlich kleiner und handlicher, damit kann man sich nunmal in Gebäuden besser bewegen, es hält körperlich fit weil ja eine gewisse Bewegung erforderlich ist und sollte man mal weg müssen, lässt er sich in ein Auto packen und mitnehmen.

    Der E-Rollstuhl ist für draußen wenn sich selbständig bewegt wird, dies ist mit einhandantrieb kaum möglich weil Steigungen oder längere strecken mit einem Arm einfach zu viel ist.

    Keiner der beiden Stühle kann die aufgaben des anderen übernehmen, somit sind es zwei Hilfsmittel und keine Doppeltversorgung.

    Hier würde ich mich an einen Facharzt wenden der mit Halbseiten Behinderungen vertraut ist und auch ein Sanitätshaus suchen was erfahren ist. Das ist nicht das erst mal das eine Krankenkasse so argumentiert und das versucht, hier gibt es viele Erfahrungen von Ärzten und Sanitätshäusern die in dem Bereich arbeiten.
  • Hallo noch einmal,
    entschuldige ich habe da was überlesen. Ich dachte deine Tochter hat schon zwei Rollstühle und will nun einen dritten.
    Also normaler weise bekommt man einen manuellen Rollstuhl und bei Bedarf und Indikation auch einen Elektrorollstuhl, das wird aber schwierig werden, da sich deine Tochter mit dem Einhandrollstuhl ja selbst bewegen kann.....
    Wie wäre es denn mit einem Emotion- Antrieb, so könnte sie mit nur einem Rollstuhl innen fahren und aussen bei Bedarf den Antrieb zuschlagen, das kostet die KK auch weniger und wird deshalb gerne empfohlen?

    Was wird denn nun genau abgelehnt, du schriebst "könnte" usw? Was hat Sie nun und was möchte sie noch? Da ein Adoptivrollstuhl auch richtig Geld kostet , wird eben gerne nur der E-Antrieb in Form von E-Motion oder E-flex bezahlt.
    Oder eben ein einfacher manueller und ein Elektrorollstuhl..............


    Und übrigens, du sagst"KK will nicht!, ihr müsst unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen. Wenn ein Facharzt den E-Rollstuhl verordnet, muss die KK zahlen. Es kostet oft einige Zeit und Nerven(wie bei mir 🙁 ), aber verweigern darf die KK kein verordnetes Hilfsmittel.
  • Hallo,

    wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist eine elektrische Versorgung vorhanden und der Zustand der Tochter hat sich dahingehend verbessert, dass jetzt auch die "manuelle Fortbewegung" in der Wohnung möglich ist. Damit wird zu Recht auch eine weitere Versorgung mit einem Wohnungsrollstuhl nötig und auch möglich.

    Also.. Verordnung vom Arzt, gut selber und vom Arzt begründen. "Förderung der Selbstständigkeit, bessere Beweglichkeit durch geringere Größe in der Wohnung, leichtere Mobilität, wenn man mit dem Auto wegfährt und damit bessere Teilhabe usw.

    Fristgerecht Widerspruch, wenn der Antrag abgelehnt ist und kämpfen, kämpfen, kämpfen.

    Notfalls den VdK mit ins Boot holen oder bei vorhandenem Rechtsschutz einen eigenen Anwalt.

    Jumanji
  • Vielen Dank für Eure Beiträge.

    Wir haben schon einen Rollstuhl mit Motor in den Rädern, ich glaube der nennt sich E-Motion-Rollstuhl. Den bekam Nadine Mitte 2014, da konnte sie sich aber noch nicht selbst fortbewegen. Jetzt ist sie nach einer 6-wöchigen Intensiv-Reha in der Lage, sich mit dem rechten Bein und dem rechten Arm anzuschieben. Dazu brauchen wir aber diesen Einarm-Rollstuhl. Den E-Motion-Rollstuhl könnte sie weiter nutzen um alleine zu ihrer Therapie (ca. 1 km) und zum Einkaufen zu fahren. Solche Strecken kann sie nicht ohne Motor bewältigen. Ich muss noch dazu sagen, dass Nadine drei kleine Kinder hat, die natürlich auch mal mit ihrer Mama draußen unterwegs sein wollen.

    Ich werde am Montag mit der Krankenkasse telefonieren (TK) um dort unsere Bedürfnisse zu schildern. Ich bin auch der Meinung, dass Nadine einen Rollstuhl für innen und für außen braucht. Wenn die TK nicht einlenkt, müssen wir Widerspruch einlegen und eventuell sogar über einen Anwalt vors Gericht ziehen. Ich hoffe, dass das nicht vonnöten ist.

    Wünsche Euch noch einen schönen Sonntag.


  • eswareinmal, ich wünsche dir, oder besser gesagt euch, viel glück auf euerem weg. Selbst halte ich den schritt mit dem Anwalt richtig wobei ich glaube das dieser ein zwei Briefe schreibt und die Krankenkasse einlenkt. Sobald die sehen das sie es nicht mehr mit einem privat Mensch zutun haben sondern mit einem Anwalt der genau weiss was er zutun hat. Kann mir nicht vorstellen das die Krankenkasse weiter versucht die Sache zu verschleppen.

    Anwälte für Sozialrecht, haben sich ja speziell auf Konflikte wie diesen ausgelegt.
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