Gdb 100% mit aG - Ermäßigung Kfz Steuer

Hallo guten Tag,

auch ich stelle mir die selbe Frage wie viele andere User hier auch.
'Mein Vater ist leider schwerbehindert, der GdB beträgt 100% & er hat zusätzlich das Zeichen aG auf seinem Ausweis. Ich werde mir demnächst ein Auto zulegen müssen, da mein voriges Kfz leider verschrottet werden musste.

Die Frage ist: kann ich über meinen Vater, der zwar einen Führerschein hat aber komplett gelähmt ist (kann weder sprechen, sich noch bewegen. Unterschreiben tut meine Mutter für ihn, da er nicht dazu fähig ist. Sie ist rechtmäßig die Betreuerin) diese Ermäßigung bzw. die Freistellung beantragen. Einerseits kann er das Fahrzeug nicht bewegen & wird auch nicht damit von a nach b gebracht, ist nicht möglich. Andererseits muss ich sehr oft für ihn strecken fahren um Medikamente, rezepte o.ä. von Arzt / apotheke zu holen. Auch muss ich ab und an einkaufen fahren um für ihn Kosmetikartikel etc. (Beispiel) zu kaufen.

1. ist es möglich eine Befreiung zu beantragen ?

2. falls ja; es wird ja über all geschrieben (den Link kenne ich bereits) man dürfe nur Erledigungen für diese Person tätigen, keine guter außer Handgepäck transportieren o.ä.

a) wer kontrolliert das ? Und noch wichtiger: wie ? Wird unter dem Kennzeichen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dann geguckt ob das Fahrzeug jemandem gehört, der behindert ist & im Anschluss kontrollieren die dann ob man 1 oder 2 Gepäckstücke dabei hat ? Was Ist dass denn für ein Quatsch ? Nur mal ein Beispiel: man selbst arbeitet in der nächsten Großstadt, die 50km weit weg ist. Fährt an diesem Tag mit dem Auto dort hin, da man nach der Arbeit in dieser Großstadt auch was für den gehinderten Familienangehörigen was kaufen muss. Und nu?

Irgendwie find ich das ganze etwas schwierig…vielleicht könnt ihr mir ja helfen

Antworten

  • Grundsätzlich ist es gestattet auf einen Schwerbehinderten ein Auto zu zulassen, ob er ein Führerschein hat oder nicht.
    Jedoch ist die damit verbundene Steuererleichterung gekoppelt mit der Nutzung durch den Schwerbehinderten.
    Ist ein Kfz auf den schwerbehinderten Menschen zugelassen, ist dieses Kfz auch nur für dessen Bedürfnisse zu verwenden.
    Eine "Fremdnutzung" ist nicht statthaft.

    Bei einer Verkehrskontrolle kann schon die Frage gestellt werden, warum, weshalb oder wieso der Inhaber des Fahrzeug nicht dabei ist... aber das ist eher nebensächlich, da nicht die Verwendung zu 100% durch einen Fahrzeuginhaber gewährleistet sein muss ...es gibt Situationen, wo auch der Inhaber eines Fahrzeug das Fahrzeug in dringenden Fällen jemanden überlassen kann.
    Bei einem Einkaufsfahrt/Urlaubsfahrt/Discothekenabend/ usw. ohne den Behinderten ist das jedoch schwer nachvollziehbar

    Aber du schilderst deine Frage ja so, das das Fahrzeug zur ständigen Nutzung für dich sein soll - und da ist die Zulassung auf einen behinderten Menschen mit einem Schwerbehindertenstatus unzulässig. Unabhängig, ob du hier Versorgungswege für die betroffene Person tätigst.

    Gruß
    rollispeedy
  • Da haben Sie die Frage leider falsch verstanden. Mir geht es darum, dass ich das Fahrzeug zwar benutze / fahre aber halt ebenfalls für die Behinderte Person. In eine Disco werde ich nicht fahren, aber ich werde ab und an auch mal in die nächste Ortschaft fahren müssen…aber hauptsächlich geht es mir halt darum, dass ich für diese gehinderte Person auch fahren muss. Wie bereits genannt muss ich einkaufen, zum Arzt fahren etc.
  • Hallo...

    so.. der Knackpunkt bei der Steuerbefreiung/erleichterung ist folgender:

    Die Steuerbefreiung gilt AUSSCHLIEßLICH für Fahrten von und für den Behinderten. Jegliche Fahrten von anderen Personen sind NICHT gestattet. Das gilt für eigene Einkäufe, den Weg zur Arbeit, Arztbesuche, die nächste Ortschaft oder was auch immer. Sobald andere Personen das steuerbefreite Auto NICHT für den Behinderten benutzen, muss das dem Zollamt gemeldet werden und für den Monat Steuern für das Auto entrichtet werden. Ansonsten gibt es Buß- und Verwarngelder bis hin zur Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung/betrug.

    Damit auch jeder schnöde Streifenpolizist gleich sieht, ob das Auto steuerbefreit ist, wird das im KfZ-Schein eingestempelt.

    Viele schleppen dann alte Apothekenbons mit sich rum, um dann zu sagen. Der Einkauf in der Apotheke war jetzt für meinen Papa oder wer auch immer das Auto gerade besitzt. Genauso wie die Einkäufe. Allerdings wird das eben wegen des hohen Missbrauchs nur selten geglaubt und führt fast immer zu Ärger.

    Mein Auto würde jährlich ca. 50 € Steuern kosten. Mein vorheriges sogar nur 28€. Bist du sicher, dass du diesen Ärger und den Aufwand für diesen geringen Preis im Jahr in Kauf nehmen möchtest? Der Preis ist verdammt hoch, wenn du auffliegst, was wegen des Eintrages im KfZ-Schein bei jeder Polizeikontrolle, bei jedem Auffahrunfall usw. passieren kann.

    So wie du die Nutzung beschreibst, ist in deinem Fall eine Steuerbefreiung des KfZ nicht möglich! Zumindest nicht legal.

    Jumanji
  • Okay vielen Dank erstmal für Ihre Hilfe; ich selbst hätte zwar nicht gedacht, dass es so streng gesehen wird, aber naja…ist halt die Bürokratie hierzulande, kann man nichts tun…
  • Hallo,

    ja... der Missbrauch von Nachteilsausgleichen für Behinderte wird ZU RECHT so streng gesehen! Dass es so streng gesehen werden muss liegt aber auch an "den Menschen" selber. Denn, es kann nicht sein, dass man Sozialleistungen, Nachteilsausgleiche z. B. in der Form missbraucht, dass blaue Parkausweise von Angehörigen über den Tod des Besitzers hinaus benutzt werden (ein Grund, warum wir uns alle 5 Jahre mit neuem Lichtbild mühsam aufmachen müssen, um den beim Straßenverkehrsamt zu verlängern), dass munter das von Eltern behinderter Kinder das einzig in der Familie existierende Fahrzeug genutzt wird, damit das Familienoberhaupt damit jeden Tag zur Arbeit fährt. Klar er verdient den Lebensunterhalt für die Familie und ist damit auch für das behinderte Kind unterwegs, aber eine Steuererleichterung bekommt er schon über das Kilometergeld vom Fiskus im Jahresausgleich. So kann man noch viele, viele weitere Beispiele anführen....

    Natürlich möchte jeder im Leben Erleichterung so gut es geht. Finanziell, sozial usw. Trotzdem sind dem Ganzen Grenzen aufgesetzt.

    Nachteilsausgleiche sind für den Behinderten und eben nur für den! Schließlich hat der Behinderte auch die Nachteile!!!

    Jumanji
  • Ich kann ja sehr wohl nachvollziehen, das man versucht Geld zu sparen wo es nur geht - versuchen wir alle ja irgendwie.
    Aber in Bereichen, wo Behindertenverbände und behinderte Menschen für "Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung" lange für gekämpft haben, da bitte ich auch sehr darum, das man diese auch den behinderten Menschen auch lässt und nicht durch Missbrauch diese Nachteilsausgleiche für die Zukunft in Frage stellen zu lassen.

    Die Nachteilsausgleiche sind nun mal "NUR" und einzig für den benachteiligten behinderten Menschen gedacht und nicht für beteiligte Personen. Ein EDEKA o. Apotheken-Auslieferungsdienst bekommt auch nicht seine KFZ steuerlich begünstigt, nur weil er an behinderte Menschen ausliefert. Oder der Therapeut mit seinem KFZ zu 95% Hausbesuche bei Behinderten macht. Oder ein Familienangehöriger der die Besorgungen / Pflege / häusl. Versorgungen tätigt, bekommt ebenso keine Nachteilsausgleiche.

    Gruß
    rollispeedy
  • Ich habe das selbe Problem. Meine Frau sitzt schon 14 Jahre im Rollstuhl und auf sie ist unser Auto zugelassen.
    Ich fahre sehr wenig und meist ist meine Frau dabei. In den 14 Jahren wurde ich schon oft kontrolliert, den Herren Polizisten war der Eintrag aber noch nie interessant genug um irgend welche Fragen zu stellen.
    Der Zoll stellte diese Befreiung aus und belehrte mich , wie oben dargestellt.
    Leute : Die Behinderten haben so schon genügend Einschränkungen und Laberrei von irgendwelchen Stellen, da scheint es mir aber sehr kleinlich wegen solchen Sachen ein Fass auf zu machen! 😡
    Ein Oberlehrer würde nun sagen "Gesetz ist Gesetz", stimmt schon, aber die Befreiung zahlt sich ja erst bei den alten Dreckschleudern aus...ja,ja mancher kann sich aber auch nur eine Dreckschleuder leisten....war bei mir auch lange so.
    Neidisch sein ist geil ?

    😺
  • Hallo,

    japp... kleinlich sind unsere Steuereintreiber... Stimmt...

    ABER: du hast ja die Möglichkeit deine "sehr wenigen Fahrten" anzumelden und in dem Monat halt ganz normal die Autosteuer zu zahlen.

    Sorry, aber zu riskieren, dass im schlimmsten Fall die "Vergünstigungen" für den Behinderten wegfallen, wegen missbräuchlicher Verwendung.... DAS ist fair dem Behinderten gegenüber und nicht kleinlich?

    Da fängt für mich der Schaden an. Wenn man bewusst die Nachteilsausgleiche seiner Lieben riskiert!

    Als mal ein guter Freund mein Auto (da war es noch nicht steuerbefreit) ausgeliehen hat und mit dem Ausweis munter die Behindertenparkplätze genutzt hat, bin ich in die Luft gegangen. Ich hatte es ihm nicht erlaubt und auch gar nicht bedacht. Sorry.. sowas macht man nicht. Genauso verhält es sich eben mit der Steuerbefreiung. Sie ist für den Behinderten und (leider) nicht für die nahen Angehörigen. Im Fall der Steuerbefreiung wäre ich für einen Familienbonus, weil Nachteile durch die Behinderung auch Angehörigen entstehen.

    Jumanji
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