Habe ich als Bhinderter mit erhöhten Müllaufkommen ein Anrecht auf Zuschuss bei den Müllgebühren?

Ich bin von Geburt an Behindert so das ich meine ganzes Leben lang schon Windeln tragen muss. Dadurch habe ich natürlich eine sehr hohes Müllaufkommen mit einen enormen Gewicht. Da ab dem nächsten Jahr der Müll nach Gewicht berechnet werden soll meine Frage ob ich ein Anrecht auf einen Zuschuss habe

Antworten

  • Die Müllgebühren sind kommunale Gebühren (Stadt und Gemeinden setzen die Müllgebührenordnungen fest).
    Möchtest du hier eine Berücksichtigung / Ermäßigung bekommen, musst du dich an deine zuständige Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung dich wenden.

    Gruß
    rollispeedy


    PS: aus den geltenden Gesetzen und anderen Richtlinien ist keine Ermäßigung abzuleiten
  • Sofern du ergänzend Leistungen der Grundsicherung beziehst, besteht durchaus die Möglichkeit einen Mehrbedarf für Strom, Miete, Wasser oder Müllgebühren etc. zu erhalten.

    In etwas geringerem Umfang sogar, wenn du Hartz IV Leistungen beziehst. Rein auf Grundlage der Behinderung ist jedoch mir kein Nachteilsausgleich bekannt.

  • Die Müllgebühren sind Bestandteil der Umlagen (bei Mietern) Mieter die Grusi erhalten bekommen die Umlagen bezahlt.
    Ob es künftig ,nach Umstellung auf Gewicht, eine Höchstmenge gibt steht in den Sternen.
    Bei Mehrfamilienhäusern lässt sich eh schwer ermitteln wer wieviel Müll in die Tonne wirft.
    Gruß Hugo
  • Es würde mich aber mal interessieren, wie das funktionieren soll????
    Wenn in Gemeinschaftswohnanlagen mehrere Personen die "Müllentsorgungsplätze" benutzt
    oder Gemeinschaftmüllbehälter in Wohnsiedlungen verwendet werden...
    Die eigene Tonne muss ja vor Fremdnutzung von der Leerung bis zur Abholung geschützt werden... usw.

    Welche Gemeinde/Stadt hat denn sowas vor????? Hinzu kommt, das die Entsorgungsbetriebe alle ihre Entsorgungs-LKW umrüsten müsste mit Gewichtsmesser, Tonnen müssen gechipt werden usw. ...Daten müssen erfasst werden.... usw.

    welch eine unsinnige und nicht nachvollziehbare Maßnahme!
    Würde diese Frage eher als "Fun-Joke" bezeichnen.

    Gruß
    rollispeedy
  • Ich denke, du hast eine Mitteilung der Kommune missverstanden. Es gibt mehrere feste Mülltonnengrößen, die jeweils mit der Entrichtung einer Müllgebührhöhe verbunden ist.
    Wenn die bisherige Mültonnengröße nicht ausreicht, aufgrund wegen Überfüllung, dann muss eine größere Mülltonne mit mehr Liter und somit auch mit einer max. Ladekapazität in kg der Endnutzer bezahlen.

    Denke, sowas wird es sein.

    Gruß
    rollispeedy
  • wende dich da am besten an die Stadt oder vllt. hast du ja auch eine anlaufstelle die das für dich erledigen kann ?
  • Hallo,

    im ersten Monent hab ich beim lesen der Überschrift fast mein Essen an den Bildschirm gespuckt... "Was die Menschen so alles beantragen wollen???" Beim lesen, was hinter der Frage steckt.. .war es einleuchtend...

    Also.. es gibt keine Anlaufstelle, da dies noch nicht vorgekommen ist. Allerdings ist es absolut einleuchtend, da nachzufragen ob die Mehrkosten getragen werden und von wem.

    Wer daheim von der KK einen Sauerstoffkonzentrator stehen hat, bekommt auch anteilig die Stromkosten.

    Es gibt schon Städte und Gemeinden, die den Müll wiegen und wo die Restmülltonnen mit Schloss gesichert werden, vor Mülltourismus. Da andere Städte nachziehen werden, wird das Problem der Mehrkosten mit Sicherheit auch ein neues Problem sein.

    Das, was tatsächlich helfen würde, Windelmüll gewichtstechnisch zu reduzieren wäre einzig und allein Auswringen vor der Entsorgung und DAS würde wirklich keiner wollen.

    Zudem sehe ich auch in Mietshäusern mit Gemeinschaftstonnen massive Probleme aufkommen, wenn es um die Frage der umlagefähigen Kosten geht.... Schließlich mag der Singlehaushalt den Windelmülll der Nachbarn (ob groß oder klein) bestimmt micht mit bezahlen wollen.

    Ich wäre daher spontan für die Einführung einer speziellen lila Tonne für Windelmüll... die dann der Haushalt mit Inkontinenten großen oder kleinen Mitbewohnern bekommt und die seperat abgerechnet würde.

    So.. genug der spontanen zum Teil auch zynischen Gedanken...

    Jumanji
  • Hallo


    Macht es doch nicht so schwierig.

    Ob als Einzeltonne,Größe ist dabei egal,oder nach Gewicht.
    Die Müllbeseitigung gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten.
    Und die werden durch die Grusi gedeckt.Also vom Amt.
    Fertig.
    Es ist nicht dein Problem wie deine Stadt die Müllbeseitigung regeln will.Und wenn sie meint den Müll pro Tonne von einer Einzelperson pro Haushalt abholen lassen will 😆

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

Diese Diskussion wurde geschlossen.