Sind Freifahrt-Wertmarken für öffentliche Verkehrsmittel auch im europäischem Ausland gültig?

Busunternehmer (Flixbus) behauptet: Die Begleitpersonen eines Behinderten könnten umsonst mitfahren, der Behinderte selbst müsse jedoch die Fahrtkosten bezahlen. Hierbei beruft sich der Busunternehmer auf angebliche EU-Bestimmungen. Ist das richtig?

Antworten

  • In der Regel gilt die Wertmarke (Freifahrtregelung für Schwerbehinderte) Europaweit, jedoch können nationale Regelungen individuelle zusätzliche Anforderungen beinhalten.

    Aber der Flexibus muss auf jeden Fall bis zur letzten Haltestelle vor der Landesgrenze "Deutsche Richtlinien im Rahmen des (privaten) Linienverkehrs, innerhalb der BRD", einhalten (Barrierefreie Reisemöglichkeit). Private Bussunternehmen (z.B.: FLEXIBUS) unterliegen nicht automatisch dem ÖPNV, worauf sich die "Wertmarke bezieht", wenn sie einen Linienverkehr anbieten. Jedoch eine Form des "Barrierfreien Reisens müssen sie anbieten (Vergleiche Nahverkehr und Fernverkehr DB). Zum Beispiel der FLEXIBUS ist kein Anbieter der öffentlichen Versorgung, oder handelt in dessen Auftrag, es ist eben ein privates wirtschaftliches orientiertes Unternehmen in diesen Marktsegment. Solange hier kein ÖPNV-Vertrag zu einer öffentlichen Körperschaft vorliegt, kann dieser hier handeln wie eine private Person (Firma).
    Der Schwerbehindertenausweis ist maßgeblich nur auf die öffentliche Darseinsvorsorge.
    Grob gesprochen, wenn du eine private Veranstaltung besuchst, ist der Unternehmer oder Anbieter nicht verpflichtet Vergünstigungen einem Schwerbehinderten und dessen Begleiter anzubieten. Der Ausweis + Wertmarke bezieht sich rein Formel nur auf den ÖPNV.


    Gruß
    rollispeedy

    (lol... bei der DB wäre das nicht passiert)

  • Hallo Rollispeedy,

    rollispeedy hat geschrieben:
    In der Regel gilt die Wertmarke (Freifahrtregelung für Schwerbehinderte) Europaweit, jedoch können nationale Regelungen individuelle zusätzliche Anforderungen beinhalten.


    Seit wann gilt die Wertmarke europaweit??? Bei meiner steht deutschlandweite Nutzung des ÖPNV.

    Busunternehmen wie Flexbus müssen Begleitpersonen umsonst befödern. Der Inhaber des Ausweises muss eine Fahrkarte haben! Wenn man Glück hat, bieten die einen Rabatt für Schwerbehinderte an.

    Jumanji
  • Das war ja meine Frage. Ich habe irgendwo gelesen, dass sich z.B. Flixbus an europäische Regelungen halten müsse. Ist es richtig, dass der Behinderte den Fahrpreis, wenn auch in Form von einer gekauften Wertmarke, bezahlen muß, die gesunde Begleitperson aber umsonst fährt? Mir fällt es schwer, das zu glauben.
  • Möchte mich eigentlich nicht so gerne wiederholen:
    Der Schwerbehindertenausweis ist zum Nachweis eines Nachteilsausgleich der öffentlichen Darseinsversorgung zu sehen.

    Was private Persoen, Firmen oder sonstige Unternehmen und Veranstalter in der Privatwirtschaft oder in den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen für Ermäßigungen einem Schwerbehinderten einräumen, obliegt dem Betreiber im Rahmen der geltenden Gesetze.

    Zum Thema Schwerbehindertenausweis:
    https://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis/

    Zum Thema Merkzeichen:https://www.myhandicap.de/community/suche/
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/

    Zum Thema Freifahrten:
    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

    Weitere Informationen gibt es auch unter der Inteternetseite des "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung" und die da weiterführenden Links (inkl. Hinweis der Merkzeichen, Internationale Hinweise):
    http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/RechtlicheGrundlagen/BehinderungundAusweis/BehinderungundAusweis_node.html

    ...bevor wir hier unnötige Dialoge führen.
    🥺

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Auch unter https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Bef%C3%B6rderung sind wesentliche Interessante Ausführungen zu lesen.
  • Hallo Rollispeedy,

    du selber hast geschrieben, dass die Wertmarke in der Regel "EUROPAWEIT" gilt. Daher meine Nachfrage... Ich vermutete dahinter einen Schreibfehler deinerseits, wie sich bei dem Wust an Links auch gleich rausstellte...

    Zitat aus Infos zur Freifahrt auf Myhandhicap...

    "Freifahrtberechtigung und Ermäßigung für Bahnfahrten
    Seit 1. September 2011 können Reisende mit einer Behinderung zu deutlich besseren Bedingungen mit der Deutschen Bahn fahren. Sämtliche Regionalzüge und S-Bahnen können mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke bundesweit kostenlos benutzt werden. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland. Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 cm breit, 1,20 Meter lang und 250 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).

    Eine genaue Aufstellung der Verkehrsmittel, die im Rahmen der Freifahrtberechtigung benutzt werden können, enthält das Merkblatt, das Freifahrtberechtigte zusammen mit ihrem Bescheid erhalten. Mehr zur Freifahrt für Menschen mit Handicap finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG."

    Daher entschuldige bitte, dass ich durch die Rückfrage korrigiert habe... Endlose Diskussionen hätte ich gar nicht lostreten wollen.. ein einfaches... "Sorry, Schreibfehler" hätte mir persönlich gereicht.

    In dem Zitat steht eindeutig drin: Die Wertmarke gilt Bundesweit!

    Wann und wo der Schwerbehindertenausweis im europäischen Ausland anerkannt wird, ist in dem jeweiligen Land zu erfragen. In Amsterdam bekam ich vergünstigten Eintritt in Museum A und in Museum B nicht.

    Jumanji
  • Hallo,

    nochmal ganz deutlich...

    die Fernbusunternehmen gehören NICHT zum Öffentlichen Personennahverkehr und da muss vom Behinderten ganz normal ein Ticket gekauft werden. Genauso wie im ICE.

    Die Begleitperson ist frei...

    Jumanji
  • Ich bedanke mich bei den Personen die meine Frage beantwortet haben. Vielen Dank und einen schönen Abend.
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,



    Die Begleitperson ist frei...

    Jumanji



    Sofern der Merkbuchstabe "B" im Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.
    Ich betone das weil der Fragesteller zwar von Begleitpersonen schreibt aber nicht daß der Merkbuchstabe "B" auch vorhanden ist.
    Gruß Hugo
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