Schwerbehinderung mit Gitelman-Syndrom unmöglich ?

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Moin
Ich hab ein Bartter-Syndrom (Wohl Typ III, oder GS) seit mittlerweile 3 Jahren kampf um eine anerkennung von 50% und "G" zugestanden wird nur 40%, kein Anwalt im Spiel gibt es Vergleichsurteile; stehen mir 50% zu ? Körperliche Leistung etwa 3,9km/h
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  • Hallo S.T.
    als erstes einmal möchte ich meine rein persönliche Meinung dazu sagen. Bei einer Leistungsstrecke von 3,9km dürfte ein Merkzeichen G vollkommen illusorisch sein. Mehr schaffen die meisten gesunden Menschen auch nicht ohne am Ende ihrer Kräfte zu sein 😉

    Grundsätzlich aber gilt, das vom Versorgungsamt alle Krankheiten abgedeckt werden, da nicht die Krankheit als solches, sondern die sich für dich individuell darstellende Beeinträchtigung berücksichtigt wird. Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, steht dir der Rechtsweg vor den Sozialgerichten offen. Hier besteht im ersten und zweiten Rechtszug keine Anwaltspflicht. In deinem Fall aber, würde ich 40% ohne Merkzeichen akzeptieren und ggf. eine Gleichstellung beantragen um vom besonderen Kündigungsschutz zu profitieren.

    Was einem also "zusteht".... kann man so nicht einfach nach Katalog XY beurteilen. Aber bei 3,9km Leistungsstrecke kannst du denke ich mit 40% sehr zufrieden sein. Aber wie gesagt das musst letztendlich du selbst für dich entscheiden.

  • Dann mal doch einfach meine Persönliche Meinung:

    Wer nicht lesen kann, keine Ahnung hat der sollte ihn foren STILL sein 😉

    Bartter Syndrom gehört zu den so genannten schweren Stoffwechselstörungen !!
    Also bitte zuerst lesen ! Dann Antworten danke

    PS: Nach meinen Stand der Dinge ist die Magische Grenze fürs "G" 4km/h dabei geht es meines Wissens nach darum wie schnell du dich bewegst, bei einem aktiven Schub bin ich froh wenn ich es bis zum Supermarkt um die Ecke schaffe

    Aber akzeptiert alle außer dir sind Gesund ... kapiert
    Und noch etwas eine Gleichstellung ist fürn Popo, glaubs mir !
    Ich frage nach Sachlichen Meinungen nicht nach Persönlichen




  • Hallo,

    eine rechtlich verbindliche Auskunft wird dir hier keiner geben können.

    Wenn du das erwartest, dann geh zu einem Anwalt!

    Was die Voraussetzung für das Merkzeichen G angeht. Da gibt es Bemessungsgrundlagen, die in Sozialgesetzbüchern nachgelesen werden können. Was den GdB angeht ebenfalls. In der Tat sind Krankheiten ein Anhaltspunkt, aber letzten Endes geht es um die Einschränkungen im Alltag.
    Vielleicht findet sich sein Syndrom in der erschöpfenden Liste.. dort kann man nachlesen, nach was die Gutachter so beurteilen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

    Widerspruch steht dir frei, der Gang zum Sozialgericht ebenfalls.

    Jumanji
  • Erstmal danke für den Tipp, das ist das SGB darauf beziehe ich mich ja ....

    Schwereinstellbarer Diabetis Melitus 60%
    Ich bin auf der Suche nach vergleichsurteilen, zumal mir jeder Arzt offen sagt 60+G das ist drin..

    Wie ich ja vielleicht nicht deutlich geschrieben habe ich KLAGE jetzt seit 3 Jahren ein ständiges hin und her zwischen den Gutachten, ursprünglich wollte man mir 20% zu gestehen

    Verbindlich will ich garnet, aber ich suche verzweifelt nach vergleichsgerichtsurteilen dann hätte man wenigstens was in der Hand
  • @S.T.
    Dafür das ich keine Ahnung habe, habe ich mich bislang ganz gut geschlagen 😉 schon irgendwie traurig das ich mich über meinen GdB 100 G,aG,B,H und RF immer wieder freuen muss 😉

    Ok, also nochmals... du allein entscheidest ob du mit dem GdB 40 zufrieden bist oder nicht. Dir steht der Rechtsweg jederzeit offen. Urteile helfen dir nicht wirklich weiter, die gibt es in jeder erdenklichen Ausprägung.... Paragraphen sind wie Kondome.... dehnbar ohne ende! Kein Paragraph ohne "Wenn und Aber" und das ist ja eigentlich auch gut so.

    Also, wenn du dich mit GdB 40 nicht abfinden willst, dann musst du den Rechtsweg bestreiten, sprich Widerspruchsverfahren, Gutachten etc. und dann Klage vorm SG einreichen.

    Stell dir das nur eben nicht einfach vor, da fliegen einem keine gebratenen Tauben in den Mund und es kostet erheblich viel Kraft, Energie und auch Geld. Auch wenn es keinen Anwalt Zwang gibt und man eigentlich alles selber machen kann, so musst du damit rechnen das du ein oder mehrere Gutachten auf deine Kosten einholen lassen musst. Und ob duie zu deinen Gunsten ausgehen ist auch nicht immer sicher.

    PS: Zum Thema Ahnung.... Art deiner Krankheit ist eigentlich vollkommen unerheblich.... sicher spielt die Diagnose (Krankheit) eine gewisse Rolle, das wird aber von den meisten leider immer noch vollkommen überbewertet. Die tatsächlich vorliegende Behinderung/Einschränkung im Lebensalltag ist viel mehr Gewicht beizumessen und gutachtlich zu belegen. Beispiel: Ein Bandscheibenvorfall kann theoretisch zu einem GdB von 100 führen (ja nach Auswirkung eben) er muss es aber nicht automatisch.

  • Ja kraft, und verzweiflung ....

    Gutachten ..... ich glaub das sind mittlerweile 4-5 Ordner, faszinierender weise werden dort etliche Probleme beschrieben, über die das SG dann aber ziemlich absichtlich hinweg ließt

    Soweit ich weiß gilt ja mittlerweile nur noch das schlimmste (+10) also sind die ganzen kleinigkeiten bzw. all das was mit 30 oder 40 bewertet wird ja für die Bewertung unabhänig ?

    Das Ding mit dem G ist so eine Sache..... letzlich würde es mir 30€ fürs Auto bringen hätte lieber funktionsfähige Muskeln wirklich auf Behindertenparkplätzen darf man ja im öffentlichen erst mit "aG" stehen

    Das Größte Problem ist das deutsche SGB ... alles unter 50 bringt dir arbeitstechnisch garnix ich bräuchte eben ein "Spezial Büro" noch tolleriert das mein Arbeitgeber aber ich verstehe das der langsam die "Schnauze voll" hat
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  • @jenner
    alles gut bin hier schlimmeres gewohnt 😉

    Also... damit der Thread nicht entgleist.... konzentriere dich darauf, deine ganzen Leiden und Einschränkungen nachzuweisen. Atteste, Gutachten etc. pp. und leg Widerspruch ein wenn du mit 40 unzufrieden bist.

    Mein Tipp wäre die 40 zu nehmen.... Gleichstellung beantragen dann haste auch 50 und geht wesentlich einfacher.

    Wenn du dann immer noch unzufrieden bist und meinst dir steht mehr zu... was ja durchaus richtig sein kann, dass kannst ja nur du allein beurteilen, dann Antrag auf Neueinstufung und Rechtsweg. So würde ich da ran gehen... Urteile SGB alles mumpitz.... du musst den Nachweis führen können!
  • jenner hat geschrieben:
    Hallo!?!?
    Geht es auch in einem freundlichenTon?

    jenner


    Wenn ich mich nicht angegriffen fühle durch aus 😀
  • S.T hat geschrieben:
    jenner hat geschrieben:
    Hallo!?!?
    Geht es auch in einem freundlichenTon?

    jenner


    Wenn ich mich nicht angegriffen fühle durch aus 😀


    Sich angegriffen fühlen und angegriffen werden sind aber zweierlei 😉

    Ne im ernst jetzt.... ich kann dir keinen anderen Rat geben als weniger auf Urteile und Gesetze zu achten, sondern akribisch den Nachweis zu führen um die Schwere deiner Behinderung nachzuweisen. Dennohne diesen Nachweis nutzt dir kein Urteil und Gesetz dieser Welt etwas.
  • Das fürcht ich auch und irgendwann wird meinem Arbeitgeber (zurecht) der Kragen platzen
    Vielleicht sollte ich die Klage mal an nem anderen Gericht ins laufen bringen

    Ich hatte gehofft das es da irgendwie Datenbanken gibt mit anderen Urteilen

    Sorry, aber wenn du jahrelang mit dem "Münchhausen-Syndrom" abgetan wirst stellt sich so eine (manchmal falsche) Abwehrspannung ein
  • Was hat dein Arbeitgeber damit zu tun?

    Die Gleichstellung bringt dir GdB 50 somit besonderen Kündigungsschutz. Münchhausen kann ich nichts zu sagen, ich gehe hier grundsätzlich davon aus, das niemand auf asoziale Weise sich Nachteilsausgleiche verschafft. Den Rest müssen ohnehin Gutachter, Mediziner Gerichte und die Versorgungsämter entscheiden.... deshalb ja mein Focus auf dem Nachweis.... so habe ich es von Anfang an gehalten und bin damit bislang auch sehr weit gekommen.

    Urteile sind in der Regel Schall und Rauch!
  • Nö das haben wir probiert

    Ich könnte mich mit gleichstellung zwar Kündigungsschutz holen aber !

    Das Amt für Integration würde keine Klima zahlen !
    Keinen Aufzug ... keine besonderen Arbeitsmittel .... nix

    Dazu verweigern die den Antrag auf Gleichstellung mit Verweiß auf das laufende Verfahren

    Das mit Dokomentieren wird wie ich ja schon sagte elegant ignoriert, das letze Gutachten "empfahl" 60% und das Merkzeichen G (Attacken ähnliche Muskelschwäche Stadium III). kommt es dann zur Anhörung weil keiner etwas davon gehört haben will
  • Bei Temperaturen über 23°C bekomm ich neurologische Ausfälle
    war letzes jahr quasi 4 monate krankgeschrieben
  • Na wenn du ein schriftliches Gutachten mit GdB 60 (es gibt keine%) plus Merkzeichen G hast, dann verstehe ich deine Frage nicht.

    Widerspruchsverfahren abwarten... Klageschrift vorbereiten und dann ab ans zuständige SG!

    Da braucht man keine Urteile zur Begründung, es sei denn du willst dem Richter der Richterin direkt auf die Füße treten und sie belehren 😉 Eine Klage muss eine gewisse Form wahren und sollte klug durchdacht sein.

    Haste sowas noch nie gemacht?
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